Ok, da muss ich zugeben, dass ich ein zweites Kassenbuch in Coingecko führe. Ziemlich genau mit dem selben Hintergedanken.
Ist pädagogisch wertvoll. So sehen sie über die Jahre, wie Vermögensaufbau funktioniert. Es bringt ja nichts wenn sie irgendwann reich sind und nicht wissen, wie Geld funktioniert und wie man damit umgeht.
Wie aber wird hierbei bewiesen, dass es eine Schenkung und kein Selbsttransfer ist?
Wenn die heute transferierten Beträge in 20 Jahren 5 Millionen € wert sind und das Kind diese veräußert, ist es wichtig wann die Schenkung statt fand.
Das Finanzamt könnte ja auch sagen „Der Transfer vor 20 Jahren war ja an dich selbst. Und jetzt hast du 5 Mio an dein Kind zur Börse geschickt. Das musst du versteuern“
Fair point!
Zwei Ideen:
- Jährlich sparen und Schenkungsvertrag aufsetzen und als Schenkungsanzeige ans Finanzamt.
- xPub der Wallet des Kindes bei Notar hinterlegen und damit alles was sich davon ableitet als Eigentum des Kindes deklarieren.
Einfachere rechtssichere Ideen?
Hat hier jemand eine Vorlage für das Finanzamt? Am besten selbst schon mal genutzt. Bekommt man da auch eine Bestätigung vom FA? Asking for a friend
Habe da auch an einen Notar gedacht. Wäre dann vermutlich ein besserer Beweis als „Das ist halt die Wallet von Kind“
Das ist dann zwar mehr Aufwand, aber wenn man dem Kind dann in 20 Jahren Ärger mit dem Finanzamt erspart, ist es das bestimmt wert.
Das würde mich interessieren ob das so möglich ist mit dem Notar.
Notar und Beurkundung wird teuer. Einfach ein frisches Kinder Wallet machen und Coins transferieren. Und dann den XPUB mit aufs Finanzamt Schreiben packen. Das ist dann wirklich dem Kind und getrenntes Vermögen. Mit 18 werden die Coins dann auf ein neues Wallet transferiert, auf das man selber keinen Zugriff mehr hat. Dann kann das Finanzamt auch nicht sehen, was in Zukunft mit den Coins passiert. Ich arbeite in einer Bank. Genauso wird auch mit Minderjährigen Konten verfahren. Ab 18 werden die Zugangsdaten der Eltern ungültig und das nun erwachsene Kind bekommt neue Zugangsdaten. Die Schenkung kann man dann auch fortlaufend bis zum 18. Machen
Ohne Gewähr und mit Erbrechtsanwalt abklären. Aber so sollte das näherungsweise als Schenkungsvertrag passen. Es gibt jedoch eine ganze Litanei an Ergänzungen die dazu machbar sind.
Der Schenkungsvertrag geht als Anhang zu einer Schenkungsanzeige an das/die zuständigen Finanzämter (Höchststrafe das Formular in Elster, eine Rubrik für Krypto gibt’s zudem noch nicht bei den Vermögenswerten, aber lässt sich als vorausgefüllte xml-Datei speichern und wiederverwenden)
Das Finanzamt weiß offiziell nicht, dass ich Bitcoin besitze. Ich fliege durch die einjährige Haltefrist seit Jahren unter dem Radar. Wenn ich so eine Schenkung unnötigerweise anzeige…
Also in der nächsten Jahressteuererklärung schreibst du einfach den XPUB rein und sagst damit „Das gehört meinem Kind“?
Wenn es irgendwann Probleme gibt, berufst du dich auf dieses Schreiben?
Denkst du das ist juristisch wasserdicht?
Keine Ahnung ob die Schreiben ewig aufbewahrt werden.
@FrankE hat ja oben geschrieben, dass du es als PDF bei Elster einreichst. Melden macht frei und belastet andere. Das wäre eine gesonderte Meldung, denn es muss ja zeitnah erfolgen.
Gefühlt erscheint mir die Überlegung mit dem Schenkungsvertrag als die rechtlich sicherste Variante. Nur was ist der Grund warum kein Konto bei coinfinity, 21bitcoin etc. für Minderjährige möglich sind? (Kinderkonto, Kinderdepot ist ja auch möglich…)
Habe für mein Patenkind eine Wallet mit Sparrow angelegt. Darauf befinden sich symbolische 0.0021 Bitcoin. Jetzt darf ich das alles dem kleinen Knirps erklären …und den Eltern, ich würde nur mit dem Patenkind darüber sprechen.