Wie verwaltet man 100 Mio Euro aus Bitcoin Gewinnen?

Einen wunderschönen Guten Tag ihr wunderbaren Menschen da drausen :slight_smile:

Ich habe eine paar theoretische Frage. Die Diskussion könnte aber bestimmt für viele interessant sein. Fangen wir an:

Nehmen wir an jemand investiert X in Alt Coins, Bitcoins etc. und hat nach einem Jahr 100 Mio Euro Gewinn erwirtschaftet.

Da es z.Z. nur schwache Gesetze bzgl. Kryptos gibt, ist es so, dass man nach einem Jahr völlig steuerfrei auszahlen kann.

So hier die Fragen:

  1. Könnte die Person 100 Mio Euro auf sein Bankkonto überweisen ohne dafür steuern zu zahlen? (Jeder redet von 20000 Euro Investitionen etc. Aber wie sieht es mit solchen extrem hohen Summen aus?)

  2. Es gibt Tauschbörsen wie Anycoin. Da ist die Begrenzung bei 50.000 Euro für die Auszahlung. Das heißt es muss einen anderen Weg geben, an dieses Geld zu gelangen.

  3. Wie könnte man diesen Gewinn in Immobilien investieren bzw. überhaupt auf dieses Geld Zugriff haben?

  4. Könnte man die Kryptos einfach auf seiner Wallet lassen und dann im Netz bzw. verschiedensten Anbietern mit seinen Kryptos zahlen und so Zugriff auf die 100 Mio. haben? Man könnte ja nur einen Teil auszahlen damit man sich etwas schönes in Bar kaufen kann. Wie sieht es da rechtlich aus, wenn man mit Kryptos zahlt?

  5. Wird es im nächsten Jahr zu strengeren Steuersätzen bzgl. Kryptos kommen bzw. ist da etwas in Arbeit und könnte das Finanzamt, Kryptos nachhaltig besteuern? Bsp: 100 Mio ausgezahlt nach einem Jahr, steuerfrei. 3 Jahre später gibt es ein Gesetzt in dem, 40 Prozent Steuern zu zahlen sind auf diesen Gewinn.

  6. WIe sieht es mit Arbeitslosengeld aus? Es ist Fakt, dass viele Leute aufgrund der Corona Krise Harz 4 beantragen mussten. Jetzt haben die aber in der kurzen Zeit 100 Mio gemacht, währenddessen aber noch ARGE 2 bezogen, haben aber nirgendwo angegeben, dass sie Kryptos besitzen. Könnte das für diese Personen gefährlich werden? Wenn ja, gibt es Möglichkeiten das Geld unter dem Radar der Deutschen Regierung zu verwalten (Ich rede nicht von schwarzhändlern, sondern auszahlen des Betrages in anderen Ländern wie z.B. Zypern)?

Jo das wars erstmal von meiner Seite aus. Ich glaube 100 Mio sind interessanter für den Staat als jemand der nur 20000 Euro auszahlen lässt. Deshalb behaltet bitte unbedingt die 100 im Kopf bei euren Antworten. Sollte es da keinen Unterschied geben, dann kann sich auch gerne auf kleinere Beträge bezogen werden.

Vielen Dank im voraus an jeden der sich an dieser Runde beteiligt.

Gruß
K

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100 mio aus dem weg Geringverdiener

Nur wegen einer Überweisung werden noch keine Steuern fällig.

Wer solche Summen bewegt, hat sicher auch Zeit um mit der Exchange in Kontakt zu treten was dafür getan werden muss um das Auszahlungslimit zu erhöhen. Kraken hat hierfür z.B. das „Transfer Limit Increase Team“, welches bestimmt gerne weiterhilft.

Krypto verkaufen und Fiat kaufen. Wobei sich der fade Beigeschmack von dem Thread von Frage zu Frage verstärkt, weshalb ich auch mal den Link hier einfüge: Die Steuer-FAQ (READ ONLY)

Da sich alle Fragen darum drehen: „Ich frage mit einer scheinbar theoretischen Frage, wie man Steuern hinterziehen könnte“, spare ich mir die restlichen Punkte.

Wer aber in so Luxusprobleme reinrennt, wie in kürzester Zeit von Hartz 4 zu 100 Millionen Vermögen, ist wohl eh generell beim Steuerberater besser aufgehoben :sweat_smile:

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Es geht in meiner Frage nicht darum steuer zu hinterziehen. Es geht darum, zu wissen, wie man nicht belangt werden kann, so dass man es von Anfang gleich richtig und sauber macht.

Dennoch danke fir die Beantwortung meiner anderen Fragen.

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Ließ die Steuer-FAQ.
Ein Tauschgeschäft/Kauf ist genau dies, unabhängig von der Summe. Das gleiche gilt für eine Haltefrist. Es ist egal, ob Du BTC im Gegenwert von 5€ oder 100 Mio nach der Haltefrist steuerfrei verkaufst.
Was Du mit dem Geld danach machst ist Dir überlassen. Natürlich kannst Du frei über dieses Geld verfügen und zum Beispiel eine Immobilie erwerben. Bei der Überweisung von 100 Mio auf das Bankkonto wird die Bank sicher nachfragen. Am besten vorab mit der Bank kommunizieren und darlegen/belegen woher das Geld kommt. Also immer schön Käufe und Verkäufe dokumentieren.

Lange Rede, kurzer Sinn.
Ob 5€ oder 100 Mio, die rechtliche Behandlung ist dieselbe.

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Okay cool. Danke.

Um das nochmal zusammenzufassen: Ich kaufe BTC, halte ein Jahr. Nach 1 Jahr und 1 Monat verkaufe ich (egal wie viel) und muss keinen einzigen Cent steuern zahlen und muss das nichtmal in der Steuererklärung angeben, da es ja nicht steuerbar ist. Richtig?

In der FAQ steht aber, dass man dem Finanzamt das dennoch nicht verschleiern sollte.

Natürlich. Wenn die Gewinne beim Kryptoverkauf steuerfrei sind. (Spekulationsfrist)

Andere Exchanges suchen bzw. mehrere Exchanges nutzen.

Ich verstehe die Frage nicht. Wenn Du die 100 MIo. auf dem Konto hast, kannst Du damit doch Immobilien kaufen.

Klar. Und wenn sie steuerfrei sind, musst Du das dem FA nicht einmal proaktiv melden.

Es ist wie ein Verkauf in Euro, Dollar, Yen oder ein Tausch in andere Kryptowährungen bzw. Stablecoins.

Nein.

Es könnte aber die Steuerfreiheit für Deinen aktuellen Bestand aufgehoben werden.
(Forum-Suche: Vertrauensschutz oder Bestandsschutz)

Wenn die Kryptos zu dem Zeit der Anmeldung den Melde-Grenzwert (bitte googeln) unterschritten haben, dürfte das rechtlich keine Konsequenzen haben.

Sobald aber die Kryptos den Wert x (bitte googeln) überschreiten, müsste man dieses Vermögen anmelden. Und höchstwahrscheinlich schon während die Kurse steigen und nicht erst bei der Auszahlung.

Wer sich in einer solchen Situation befindet, dem rate ich ganz dringend, sich beim Arbeitsamt schlauch zu machen.

Das wäre illegal, weshalb ich darauf nicht antworten möchte.

Steuerhinterziehung ist Steuerhinterziehung. Nur die Höhe der Strafe ist unterschiedlich.

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Weil du keinen Vorteil hast, wenn du dein „Geheimnis“ für dich behältst.

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Nein, das steht da nicht.

Da steht, dass man zu versteuernde Gewinne nicht verheimlichen sollte und da steht, dass es nicht falsch ist, da FA über steuerfreie Gewinne zu informieren.

:slight_smile:

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Bis auf eine Frage sind alle beantwortet :slight_smile:

Nochmal zum Arbeitsamt. Sagen wir diese Person befindet sich bereits da, dass dies ein Vermögen ist, es aber nicht angegeben worden ist. Das ist ja bereits Betrug bzw. Steuerhinterziehung.

Aber normalerweise hat das nur Auswirkung auf die Höhe des Abeitslosengeldes und nicht rechtlich Auswirkung bzgl. des Finanzamtes soweit ich weiß.

Also die Person weiß dass sie dieses Geld auszahlen kann. Sie beendet das Verhältnis mit dem Arbeitsamt, zahlt sich das Geld aus. Können dann noch rechtliche Schritte folgen? Denn es ist ja in dem Sinne keine Steuerhinterziehung. Man hat nur dem Arbeitsamt verschwiegen ein Vermögen zu besitzen (Was auch strafbar ist, aber nur dem Arbeitsamt gegenüber. Nicht dem Finanzamt). Wäre cool wenn du diese Frage noch beantworten könntest :slight_smile:

"Nein, das steht da nicht.

Da steht, dass man zu versteuernde Gewinne nicht verheimlichen sollte und da steht, dass es nicht falsch ist, da FA über steuerfreie Gewinne zu informieren."

Also aufjedenfall melden. Aber wenn die Person es meldet, gibt es dann Probleme zwecks der Verheimlichung des Vermögens bei ARGE 2 Bezug? Die können das ja nach prüfen, welches Geld man bezogen hat.

Wie schon beschrieben, bei solchen Fragen an den Steuerberater wenden oder ggf. einen Fachanwalt.
Bei 100Mio Gewinn sollten die Kosten der Dienstleistung verkraftbar sein :wink:

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Nein, nicht zwangsläufig, denn die Gewinne können ja durchaus steuerfrei sein, wodurch sie der Person rechtlich zustehen.

Aber wenn diese Person Hartz4 gemeldet ist und diese Vermögenswert nicht angibt, ist das Sozialbetrug („Erschleichen von öffentlichen Leistungen“) und das ist eine Straftat.

Richtig. Mit dem FA hat das nichts zu tun.

Wenn jemand der Person nachweisen kann, dass sie dieses Geld schon hatte (ob nun in Coins oder in Euro spielt keine Rolle), als sie noch die Sozialleistungen vom Arbeitsamt bekommen hat, dann ja.

Gehen wir mal von einer starken Kurssteigerung im August und September aus, hat die Person ja für diese Monate bereits Unterstützung erhalten, obwohl sie keinen Anspruch darauf hat.

Da hilft es dann nichts, wenn man sich zum Oktober abmeldet. Das macht die bereits begangene Straftat nicht rückgängig und hebt sie auch nicht auf.

Exakt.

Da der Tatbestand des Sozialbetrugs aber auch mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann, wäre es für mich nicht weniger schlimm als Steuerhinterziehung.

Beides sollte man also im Idealfall unterlassen. :wink:

Das ist mit Sicherheit kein falscher Rat.

Insbesondere, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. :eyes:

Okay. Und wie kommen die dann dahinter? Bei kleiner Summen wird das bestimmt keiner prüfen, aber wenn jetzt jemand 100 Millionen auszahlt ist die Wahrscheinlichkeit schon hoch das die da was prüfen oder? Aber in erster Linie werden Sie ja nur prüfen ob das Geld aus rechtmäßiger Quelle stammt. Also das mit dem Sozialbetrug werden die nur herausfinden, wenn die tiefer graben. Nur warum sollten die Behörden tiefer graben?

PS: Aber Moment. Wenn doch das Geld nicht steuerbar ist, dann ist das auch kein Vermögen und somit nicht anzugeben? Falsch oder Richtig?

Und, wenn diese Person nie Ihre Kryptos auszahlt und die für immer auf der Hardware Wallet bleiben und man nur so Transaktionen tätigt, dann wäre das auch strafbar bzw. auch nachverfolgbar durch die Speicherung der Transaktionen in der Blockchain. RIchtig?

PS 2: Sagen wir die Person hat 2000 Euro investiert vor 3 Monaten. Hat dann zum 31.08 einen Folgeantrag gestellt auf Harz 4. Der Kurs ist auf 3k gestiegen. Da man ein Vermögen von 4000 Euro beim Jobcenter rechtlich besitzen darf, wäre klug von dieser Person das dem Jobcenter zu melden? Die kennen sich ja bestimmt nicht aus mit Kryptos und Kursen und die können das bestimmt nicht prognostizieren.

Ich weiss von jemanden der sich 15 Bitcoins ausgezahlt hat.
Da hat die Bank erstmal eine Anzeige dem Finanzamt gemacht bei so einem hohen Betrag.
Leider hatte er keine Aufzeichnungen gemacht und so liegt es noch immer eingefroren am Konto.
Denke bei 50k ist eine Grenze wo die Bank das macht.

Der Steuerberater hat gemeint es wäre besser er hätte sich Tesla mit Bitcoin gekauft direkt und diese verkauft und wäre sauber :smiley:

Och, da gibt’s sooo viele Möglichkeiten.

Vielleicht gibt’s irgendwann mal Steuer-CDs von den Exchanges und da steht der Name dieser Person dabei. Dann geht’s ganz schnell.

Nein. Sie werden sich „alles“ ansehen, nehme ich an.

Was heißt denn „tiefer graben“? Das ist doch wohl eine der ersten Angaben, die man überhaupt prüft. Name, Adresse, beruflicher Status, Bankverbindungen,…

Falsch. Das habe ich oben aber schon geschrieben: Es gehört zum Vermögen, egal in welcher „Form“ es sich befindet. Ob Coins, Goldmünzen, Euro oder ein Auto.

Hartz4-Empfänger müssen alle Vermörgenswerte offenzulegen und Änderungen unverzüglich melden.

Das hat mit Steuern und dem FA absolut rein gar nichts zu tun.

Verheimlicht die Person zu versteuernde Gewinne, wäre das eine neue bzw. eine andere Straftat. Sie käme also noch zum Sozialbetrug gegenüber dem Arbeitsamt dazu.

Natürlich. Wie oben geschrieben: Den Tatbestand des Sozialbetrugs hat diese Person bereits begangen.

Es ist völlig unerheblich, was diese Person danach noch mit den Coins macht. Die Straftat geht nicht weg und kann immer nachgewiesen werden.

Ich kenne die Grenzwerte nicht. Ich weiß nur, dass jede „relevante“ Änderung der Vermögenswerte anzeigepflichtig sind. Proaktiv.

Man sollte nicht mit der Unwissenheit von Behörden rechnen bzw. darauf spekulieren.

Dann würde ich die Bank verklagen, denn sie hat gegen das Bankgeheimnis verstoßen. :man_shrugging:

Sorry, du baust dir hier gerade Luftschlösser. Jeder Post von dir verlangt mehr Detailwissen- da bin ich in deinem speziellen Fall jetzt leider raus.

Bedenke bitte: Eine juristisch belastbare Aussage zu deinem individuellen Fall, kann dir nur ein Fachmann(frau) geben !

Das Forum hier ist super um sich Infos und Ratschläge zu holen (gerade auch was GCG hier mit dem Steuer-FAQ beigetragen hat ! Spitze) Und die Antworten hier sollten dir genug Anhaltspunkte für das weitere Vorgehen geliefert haben —-> Fachanwalt und Steuerberater aufsuchen !

Zu @Martin92: Hört sich nach einer GWG-Verdachtsmeldung der Bank an.

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Für jeden den es interessiert: Die Person hatte 4000 Euro auf dem Sparbuch. Dieses Vermögen wurde angegeben bei Antrags Stellung. Dann wurde das Sparbuch aufgelöst und ein Teil davon in kryptos investiert.

Das heißt Vermögen ist angegeben. Aber was passiert wenn das jetzt extrem steigt? Muss man das dann angeben bzw. Berichtigen?

Dann ist das doch keine Straftat, weil man sein Vermögen theoretisch nur umgelagert hat.

Was sagt ihr dazu?

In dem von Dir genannten Gesetz kommt nicht einmal das Wort „Bank“ vor und somit auch kein Hinweis auf die Aufhebung des Bankgeheimnisses.

Kannst Du mir erklären, wieso Du das dann in Verbindung bringst?

Wenn meine Bank mich beim FA meldet, obwohl die Bank weiß, dass ich in Kryptos investiert bin (entweder weil es anhand der Überweisungen an Exchanges ersichtlich ist oder weil ich -wie wir es hier immer empfehlen- der Bank explizit mitgeteilt haben), dann ist das aus meiner Sicht ein Vertragsbruch.

Ich lasse mich aber gerne belehren, wer mehr Infos dazu hat.

Lieber nicht. :smiley:

Digga. Willst Du mich zum Narren halten?

Die Frage(n) habe ich Dir doch nun schon mehrmals beantwortet.

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