Schon alleine dies Diskussion ist schon eine Warnung vor KYC und weiter möglichen Einschränkungen bzw. Verbote durch Staaten.
Danke für eure Antworten.
Ich will nochmal sagen, mir ging es bei meiner Frage nicht um das rein Steuerliche und die Haltefrist.
Das man hier natürlich das ganze gängige via Cointracking und co als Doku braucht ist klar.
ABER: Wenn ich einen Coin auf einer Börse wieder gegen EUR tausche, dann ist der Vorgang danach fertig (und je nachdem muss ich darauf Steuern zahlen).
Bei einer reinen OnCoin transaction, wohlmöglich auch noch peer2peer ist es schwer zu beweisen das einem die verschickten Coins nicht mehr gehören, insb. nach Jahren. Weil es ja auch eine Transaktion an mich selbst auf einer anderen Wallet sein kann und solange das ganze Onchain nicht mehr über eine KYC Börse verlässt wo u.U. dann ein Satoshi test o.ä. erfolgt bleibt die Frage offen.
Ich will da jetzt gar kein Schreckensszenario an die Wand malen, aber was wäre z.B. bei einem Lastenausgleich oder Vermögenssteuer Szenario.
Das ich X BTC irgendwann mal gekauft habe weis man über das EUR→BTC Börsen Gateway.
Aber wie weise ich dann nach das ich diese BTC gar nicht oder nur noch teilweise besitze.
Nicht das dann einer auf die Idee kommt einen nach den ursprünglich erworbenen BTC zu besteuern.
Wie gesagt, aktuell rein hypothetisch.
Wollen die sehen das die Coins genau auf den selben Adressen wie beim Kauf liegen oder könnte man auch beliebige Adressen nehmen wenn man Besitz durch Signatur nachweisen kann?
Ich anonymisierr standardmäßig einen Teil meines Stacks so das es keine direkte Verbindung zwischen den Adressen gibt.
Die „Abhäng-Wallets“ kann ich jederzeit als von mir kontrolliert nachweisen. Das will aber niemand von mir wissen, weil ja alles dort 1 Jahr und 1 Tag liegt.
Danach annonymisiere ich, denn ab da geht das alles niemanden mehr etwas an. Was davon ausgegeben ist, und was davon noch auf meinen Wallets liegt ist allein meine Sache ![]()
Kein Tracking, einfach no bullshit!