Wie ist das mit der Haltefrist in der Praxis?

Hallo alle miteinander :waving_hand:

zum leidigen Thema Haltefrist habe ich eine praktische Frage aus dem Alltag. Und ja, ich weiß, dass Ihr alle keine Steuerberater seid und mich hierin nicht beraten dürft :blush: Dennoch erhoffe ich mir von Euch Antworten aus Euren bisherigen Erfahrungen.

Grundsätzlich ist es mir bekannt, dass der Verkauf von Bitcoin unter das private Veräußerungsgeschäft fällt und damit nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei verkauft werden kann. Aber was bedeutet das in der Praxis?

Folgendes Szenario: Mal angenommen Ich hätte vor über einem Jahr 1 Bitcoin an einer Börse gekauft und diesen sogleich auf eine Hardware-Wallet weg-überwiesen. Nun kaufe ich heute 0,1 Bitcoin an selbiger Börse, welche ich morgen direkt verkaufen möchte, ohne diese vorher an die Hardware-Wallet zu überweisen.

  • Werden hierbei nun Steuern beim Verkauf von 0,1 Bitcoin fällig, oder nicht?
  • Habe ich hier vielleicht das FIFO-Prinzip missachtet?
  • Hätte ich doch die alten 0,1 Bitcoin von der Hardware-Wallet erst zurück an die Börse überweisen sollen, um diese dann steuerfrei zu verkaufen?
  • Also, … weiß das Steueramt irgendwie, dass ich die neuen 0,1 Bitcoin verkaufe und nicht die alten 0,1 Bitcoin?

In meiner Naïvität würde ich erwarten, dass ich nach dem Verkauf der 0,1 Bitcoin an der Börse „buchhalterisch“ einen über 1 Jahre alten Bitcoin-Bestand von nur noch 0,9 hätte. Denn in der Summe hält sich mein Bitcoin-Bestand die Waage, oder?

Für Eure Antworten danke ich vorab :person_bowing:

Gruß Behodler

Unter Berücksichtigung des BMF Schreibens von diesem Jahr sehe ich den Fall so:

Ja, da wären Steuern fällig. Begründung ergibt sich aus der nächsten Antwort.

Da du hier getrennte Wallets hast, gilt das Prinzip der Wallettrennung. FiFo gilt nicht (mehr) über alle Wallets hinweg.

Ja. Und zwar in der Reihenfolge:
Von der HW an die Börse - Verkaufen - Nachkaufen.
Damit ist der Fall klar - ohne Abwägungen und Diskussionen.

Möglicherweise. Stichwort Kontenabfrage.
Ist auch schon bei Kryptobörsen passiert.
Und es gab auch schon Aufforderungen des Finanzamts an Steuerpflichtige, Transaktionshistorien und Jahresendbestände zu liefern.
Womit man auch aufgrund des BMF Schreibens vermutlich vermehrt rechnen muss.
Spätestens dann ist es auch für das Finanzamt nachvollziehbar.

Hier der Link zum BMF Schreiben:

6 „Gefällt mir“

War lange mehr oder weniger Konsens in der Kryptoszene bis eben leider in D diese Depottrennungs-Geschichte kam.

Muss da @BTCommander recht geben. Leider sollten wir mMn alle das FIFO-Prinzip je Wallet anwenden und nicht über alle Bestände hinweg.

1 „Gefällt mir“

Nach diesen ersten Kommentare würde aber jede Transaktion ein steuerliches Event darstellen, da damit ein „neues Wallet“ erzeugt wird. Und damit würde immer die Jahresfrist neu gelten.
Ich würde es so verstehen, dass die Hardware-Wallet zu der Börse gehört und damit „ein Depot“ bildet und somit beides zusammen per FiFo geregelt wird.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Börse etwas anderes vermutet und die Transaktion als steuerliches Event meldet. Dieses Risiko würde ich auch nicht eingehen und lieber die zusätzlichen Transaktionen in Kauf nehmen und die alten UTXOs verkaufen. Der Mempool ist ja gerade leer…

PS: Es ist klar ersichtlich, dass diese Regelung zum Halten auf Börsen motiviert…

1 „Gefällt mir“

Verstehe ich jetzt nicht so ganz. Warum wird ein neues Wallet erzeugt? Auch wenn ich von meiner Bitbox auf mein Ledger eine Transaktion auslöse, ist diese nicht steuerbar - und die 1-Jahres-Frist startet auch nicht neu.
All meine Wallets in Eigenverwahrung sind als ein Depot zu sehen. Und jede Börse, bei der ich angemeldet bin, ist je als ein Depot zu sehen.

Jein. Problematisch wirds, wenn du alle BTCs von der Börse auf deine Hardwarewallet schickst, vor einem Monat BTC auf der Börse gekauft hast und hier dann einen Teil oder alles wieder heute mit Gewinn verkaufst. Wenn man in diesem Fall sicher gehen will, schickt man die neu gekauften BTC erst auf sein Hardwarewallet und dann schickt man vom Hardwarewallet seine BTCs, die man verkaufen will, an die Börse. Dann hat man FIFO in seiner Hardwarewallet angewandt.

Man kanns auch so sehen, dass diese Regelung motiviert, direkt alle BTCs in Eigenverwahrung zu nehmen!

2 „Gefällt mir“

N’Abend. Ich danke Euch allen für Eure Antworten. – OK. Ich werde dann doch lieber auf Nummer sicher geh’n und den Roundtrip in Kauf nehmen, wenn ich kleine Beträge, nach abgelaufener Haltefrist, verkaufen möchte. Also, in etwa so…

  1. An der Börse kaufen
  2. In die Eigenverwahrung schicken
  3. Zurück an die Börse transferieren
  4. Verkaufen
  5. Profit :slight_smile:

Der Hintergrund meiner Frage ist der, dass ich überlege, wie ich meinen Fiatgeldbestand weiterhin reduzieren kann. Stichwort: Hohe Kante – Beispielsweise für den Fall, das meine Waschmaschine kaputt geht und ich dringend eine neue kaufen muss. In diesem Fall würde ich an mein Tagesgeld gehen. Wenn ich aber auf mein Tagesfiatgeld verzichten möchte, muss ich in der Lage sein, kurzfristig einen Teil meiner Bitcoin zu veräußern.

Mittlerweile denke ich, dass das Überwindungshemnis Bitcoin zu verkaufen anstatt Tagesfiatgeld zu horten sinkt. Denn das Handeln von Bitcoin an Börsen in mittlerweile kaum komplizierter als arbiträres Online-Banking. UND auch beim Online-Banking komme ich gelegentlich nicht an meine Hohe Kante heran, wenn das Online-Banking mal wieder spinnt, und/oder die Systeme gewartet werden. IMHO

PS: Durch den Verzicht der hohen Kante per Fiat erhoffe ich mir geringere Opportunitätskosten, trotz der Veräußerung von Bitcoin.

1 „Gefällt mir“

Bedenke nur dabei, dass der Markt momentan wieder mal ganz gut aussieht, es jedoch auch früher oder später wieder bergab gehen kann.. Auch wenn die Annahme besteht, dass Bitcoin auf lange Sicht hoch geht, ist er immer noch sehr volatil.. Was, wenn deine Waschmaschine gerade dann kaputt geht, wenn es aufgrund eines Bärenmarktes ordentlich abwärts gegangen ist?!
In so einer Situation könnte die hohe Kante in Fiat möglicherweise der bessere Weg sein. Das ist aber auch nur meine persönliche Meinung.

Kann man machen. Ich kann den Gedankengang mit den Opportunitätskosten nachvollziehen und fahre das aus dem Grund seit Jahren so (früher mit Edelmetalllen angefangen, dann mit Bitcoin weiter ausgeweitet).

Jedoch sollte man meiner Meinung nach, wenn man so eine Strategie fährt, sich mehrere Wege offen halten. Nicht eine Börse mit einem zugeordneten Bankkonto, sondern mehrere dieser Gateways.

Schnell ist ein Börsenkonto oder Bankonto bei Kryptoeinzahlung oder Fiatauszahlung mal gesperrt. Länger als bei einem kurzfristigen Systemausfall. Und wenn du auf den Geldfluss gerade in dem Moment angewiesen bist, ist das ziemlich dumm.

Da wäre eine solche Strategie mit nur einem Kontenpaar in meinen Augen wenig durchdacht.
Wenig durchdacht wäre es aber auch, jetzt einfach weitere dieser Gatewas zu eröffnen.
Das vergrößert eher dein Problem, da du dann Coins von der Hardwarewallet auf Börse B einzahlen musst, die du bei Börse A gekauft hast. Finden die manchmal nicht so toll.
Solch eine Strategie sollte man sich eben nach und nach aufbauen.

Es muss keine Sperrung/Prüfung erfolgen, aber es kann eben. Und bei nur einer Option ist das Risiko eben zu groß, wenn man drauf angewiesen ist.

Wenn du die Punkte 3-5 erstmal weglässt, bist du auf ein5guten Weg :).

4 „Gefällt mir“

Meiner Meinung nach der bessere Weg. In Eigenverwahrung halten so lange wie es nur geht. Es ist „Generation Wealth“ - vielleicht 2 Halbings abwarten …

Waschmaschine reparieren oder günstig aus 3Hand kaufen. :bucket:

2 „Gefällt mir“