„Not your Keys not your Coins“
Bitcoin kann nicht enteignet werden .
Derjenige der die Keys (12 oder 24) Wörter kennt , dem „gehören“ die Bitcoin.
Nur mit den Keys können die Bitcoin verwendet werden .
Wenn du deine Keys nicht verrätst , dann kann kein anderer deine Bitcoin verwenden .
Wenn du deine Keys verlierst oder vergisst , dann sind deine Bitcoin „verloren“ d.h. Niemand kann die Bitcoin verwenden.
Ein Staat oder eine Behörde müssten dich dazu zwingen (mit Gewalt) deine Keys zu verraten .
Bitcoin kann nicht enteignet werden . Menschen können aber gezwungen oder „überredet“ werden ihre Keys zu verraten .
Und wenn der Staat bescheid weiß, dann bist du noch lange nicht enteignet .
Bitcoin kann nicht enteignet werden.
KYC macht den Bitcoin Halter erstmal „nur“ zu einem potentiellen Ziel von Räubern .
Jeder „Reiche“ Mensch , dessen Reichtum bekannt ist , ist ein potentielles Ziel von räubern .
Eine Koffer voll Geld oder Gold kann dir der Räuber/Staat einfach weg nehmen.
Deine Bitcoin auf der Blockchain kann zwar jeder sehen, aber niemand kann sie dir wegnehmen , wenn du deine Keys sicher verwahrst .
Die KESB ist eine Organisation die dann eingreift (Schweiz) wenn jemand nicht mehr in der Lage ist sich selber zu schützen/verwalten/entscheiden. Besonders ältere demente Personen. Es werden auch Kinder über die KESB von unverantwortlichen Eltern in Schutz genommen. Es gibt viele Konflikte deswegen, denn eine Behörde entscheidet und nicht die näheren Verwandten. Beispiel Hausverkauf mit Vollmacht durch die Erben wird verhindert, bzw. die KESB hat die Vollmacht.
Sollte eine Organisation wie die KESB an die Bitcoin gelangen, müsste diese im Sinne für den jeweiligen Fall gebraucht eingesetzt werden. Ist aber ein relativ neues Phänomen und wird in ein paar Jahren/Jahrzehnten vermehrt zum Tragen kommen. Stichwort Bitcoin vererben, Vorsorgeplan… Stahlplatten unter den XMas Baum legen.
Das kommt darauf an wie du Eigentum definierst. Rechtlich gesehen enteignet die KESB nicht. Die Vermögenswerte bleiben rechtlich weiterhin im Eigentum des Betroffenen und werden, z.B. durch einen Betreuer für die (nach Meinung der KESB/des Betreuers) Bedürfnisse des Betroffenen eingesetzt.
Aber der Betroffene darf eben nicht mehr (uneingeschränkt) darüber bestimmen was mit seinen Vermögenswerten passiert. Verschenken, Spenden, Verzocken oder auch einfach so Verleben wie es der Betroffene gerne möchte, darf er sein Vermögen dann, je nach eigenen Wünschen, nicht mehr.
Klar gibt es einige wohl unbestreitbare Bedürfnisse - Essen, Trinken, Wohnen. Aber der Besuch im Edel-Bordell oder die Mietyacht für eine Woche wird vielleicht trotz eigentlich hinreichendem Vermögen bzw. dem Willen dafür auf anderes zu verzichten nicht genehmigt.
Insofern ist es zwar rechtlich keine Enteignung, aber das schuldlose verlieren der Verfügungsgewalt über eigene Vermögenswerte kommt dem doch schon sehr nah.