Zumindest muss man den Gewinn nicht versteuern, die Transaktionsgebühren für den An- Verkauf bekommt man trotzdem zu einem Teil zurück
Äh, nein.
Wenn Du Deine Gewinne nicht versteuern musst, bedeutet das, dass Du die Haltefrist von 1 Jahr erreicht hast. Damit ist das FA raus und Du kannst auch keine Verluste (Kosten) geltend machen.
Entweder verkaufst Du innerhalb eines Jahres, dann musst Du den Gewinn versteuern und kannst die Verluste (Kosten) gegenrechnen oder Du verkaufst nach einem Jahr und zahlst Deine Gebühren usw. selber.
Es sei denn, Du hast noch andere Gewinne nach §23, dann kannst Du das wieder gegenrechnen.
Aber in der Steuererklärung kommst Du maximal auf 0. Weniger als 0 geht hier nicht.
Habe nochmal recherchiert, du hast recht.