wir haben ein Gewerbe (GbR) eröffnet um zusammen mit Kryptowährungen zu handeln. Von der BaFin haben wir ebenfalls ein Schreiben dass wir keine erlaubnispflichtigen Geschäfte erbringen. Wir versuchen jetzt seit einiger Zeit ein Geschäftskonto zu eröffnen aber die Banken weisen uns aufgrund „interner Richtlinien“ ab. Kann jemand eine Bank empfehlen oder ggf. Ansprechpersonen? Wendet man sich mit sowas an einen Anwalt oder Steuerberater? Alle Tipps wären eine große Hilfe!
Vielen Dank
Ich befürchte dass die Gesellschaftsform einer GbR hier das Problem darstellt. Gemäß meiner bescheidenen Kenntnisse ist sie gemäß BGB eine Personengesellschaft und stellt somit keine eigenständige juristische Person dar und besitzt in der Folge wohl keine eigene Rechts- und Geschäftsfähigkeit.
In Weiterung wollt ihr mit Kryptowährungen handeln.
Ich denke spätestens da wird den meisten Bankern übel und sie verzichten dankend auf eine Geschäftspartnerschaft. Einen RA einzuschalten wird die Sache nicht besser machen, denke ich.
Das sind aber nur meine 5 Cents; ich irre mich für euch gerne. Vielleicht findet sich ja noch jemand aus dem Forum berufen dir zu antworten.
Vieleicht versucht ihr es im europäischen Ausland falls es mit Fidor, oder Solaris nix wird. Viele Handelsplattformen haben da ihre Bankverbindung. Direkt Namen kann ich jetzt nicht nennen. Lässt sich aber leicht Raus finden. (Schweiz? / Estland? /etc.)
Oder ihr habt 3mio. und macht eine eigene Bank auf…
Dazu :
Ähhm, bei bestimmten Banken und bei bestimmten Voraussetzungen schon. Nach meiner Haftzeit wollte ich ein Konto eröffnen und wie du dir vorstellen kannst, habe ich bei KEINER Bank eines bekommen:upside_down_face:. Im Rathaus nach Hilfe ersucht, bekam ich ein mit Paragraphen bedrucktes Papier und den Hinweis, damit zur Sparkasse zu gehen. Und voila - Konto da. Obwohl die mich vorher abgewiesen haben. Wie ich das verstanden habe, ist die Sparkasse dazu verpflichtet, jedem ein Konto einzurichten, wenn man sonst nirgends eins bekommt. Wie das allerdings bei einer GbR ist, kann ich nicht sagen.
In meiner Bankausbildung habe ich gelernt, dass jede natürliche Person in Deutschland das Recht auf ein (Guthaben) Konto hat. Die Bank ist also nur verpflichtet, ein Konto für dich zu eröffnen, wenn du sonst noch keines hast. In dem Fall den du beschreibst „wollen“ die Banken das (leider!) eher vermeiden, aber mit den richtigen Paragraphen kann man sie natürlich entsprechend an ihre Verpflichtungen erinnern
Für eine GbR gilt das nicht. Hier hat die Bank die freie Wahl.
Geht es hier nicht lediglich um die Eröffnung einzelner Bankkonten, z.B. privat nach einer Haftentlassung sowie um Geschäftskonten zur Herstellung der Geschäftsfähigkeit einer GbR nach seiner Gründung?
Ich kann deshalb den Verweis auf meine Projektvorstellung, u.a. hinsichtlich einer späteren Bankengründung aus einem Verein heraus absolut nicht nachvollziehen. Das Einzige, das man hier 1:1 unterschreiben und in Kontext setzen kann, ist aus meiner Sicht die Aussage zur Grundsatzfrage von @Bogumil: ["… Eine Bank ist nicht verpflichtet, Dich als Kunden zu nehmen."].
Denn diese bezieht sich auf das Recht der Privatautonomie einer jeden Person, wobei die Sparkassen lediglich eine Selbstverpflichtung u.a. gegenüber der öffentlichen Verwaltung eingegangen sind jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen ohne Rücksicht auf dessen Bonität.
Einen Rechtsanspruch darauf hat man deswegen natürlich nicht.
Du solltest den Verweis auf deinen Threat als Werbung verstehen mit der Absicht, evtl. mehr Menschen darauf aufmerksam zu machen.
Ist das jedoch nicht mehr gewünscht, werde ich es in Zukunft auch unterlassen.
Ja fast, einen direkten Rechtsanspruch hat man leider bis dato noch nicht. Allerdings aufgrund der Selbstverpflichtung der Sparkassen bekommt jedermann ein Guthaben basiertes Girokonto, um am öffentlichen Leben teilnehmen und an der Gesellschaft teilhaben zu können (Stichwort: Obdachlose, Sozialhilfeempfänger, Suchtkranke, unter Vormundschaft stehende etc.).
Allerdings Vorsicht, denn die Gebührenstruktur bei sogenannten Pfändungsschutzkonten (P-Konten) ist natürlich entsprechend heftig.
Denkst Du wirklich an Werbung für unsere Sache zu einem Ausgang in das dezentrale Währungssystem mit Aufsatz auf der Bitcoin-Blockchain, wenn Du z.B. mit Zeitgenossen plauderst, die das Ganze evtl. völlig falsch verstehen?
Aber okay, Du hast Recht: Schlechte Werbung ist selbstverständlich immer besser als überhaupt keine…
Apropos, völlig ungeachtet der Bankenfrage: Hättest Du nicht Lust bei uns mitzumachen, ein erstes gemeinsames Projekt aufzusetzen? Dann meld Dich gerne via Privatnachricht, hinterlasse eine Nummer und wann Du Zeit hast für ein erstes „Kennenlerngespräch“
Klar weiß ich, ist ja auch nicht schwer, denen Geld abzunehmen, die keine Wahl haben, einfach woanders hin zu wechseln. Gefickt eingeschädelt, würd ich behaupten.
Und überhaupt, warum die nicht weiter bestrafen, die ihre Strafe abgesessen haben? Is ja eh so, daß man ein Drittel der Zeit verpennt, nicht?
Schon allein dafür, daß Bitcoin da keinen Unterschied macht, liebe ich es. BTC:heart_eyes:!!
OK - ich bin in der Thematik nicht so tief drin und habe bei einem Pendant zu Kreissparkasse gearbeitet (wo meine Annahme dann Aufgrund deinem angesprochenen Commitment basierte). Ich dachte, dass das mit dem EU Gesetz (Zahlungskontengesetz) als „Basiskonto“ verpflichtend ist. Konnte es aber auf die schnelle auch nicht wirklich verifizieren oder widerlegen. Die Details tragen hier aber auch nicht wirklich dem Thema bei.
Alles cool, ich wollte Dir selbstverständlich nicht zu nahe treten oder indirekt deine Expertise infrage stellen. Denn mit dem Verweis auf das Europarecht hast Du mich prompt auf dem falschen Fuß erwischt, sozusagen im Gegenzug.
National, bzw. in der täglichen Geschäftspraxis ist es in der Tat immer noch so, daß Bedürftige abgewimmelt oder mit regelrecht unverschämten Gebühren konfrontiert werden und damit ihre Zwangssituation ausgenutzt wird.
Deshalb hier ein kurzer Praxistipp:
Auf die Hinterbeine stellen und ein P-Konto bei der Sparkasse, z.B. mit einer Stromrechnung in der Tasche und 100,- €uronen cash beantragen, anschließend damit ein Multiwährungskonto beim Zahlungsdienstleister „Wise“ online eröffnen und es zur Verifizierung dort hinterlegen.
Danach beides zusammen einige Monate brav führen, zwischenzeitlich online eine gebührenfreie Mastercard namens „Curve Blue“ online beantragen und die Mastercard von „Wise“ an die „Curve“ zur Erweiterung kostenloser Barverfügungen via App anhängen.
Und wenn das alles zusammen bequem ein Semester oder länger läuft und man auf teuren Bargeldtransfer verzichten kann, einfach ein preiswerteres Konto auf Guthabenbasis bei der Fidor Bank München beantragen und bei der Sparkasse kündigen…
@Bogumil und alle, die es sonst noch interessiert, mögen vielleicht meinen kleinen Tutorial in Beantwortung von @cH3rs aufgeworfener Fragestellung lesen.
Das geht ja hier tatsächlich Schlag auf Schlag, daß einem dabei fast schwindelig werden kann…
Bei allem Respekt, aber dieser Weg ist gar nicht notwendig, denn die Plicht (für Privatpersonen) besteht:
"Aus diesem Grund können seit dem 19.06.2016 alle Menschen, die sich legal in der Europäischen Union aufhalten, ein Jedermann-Konto (Basiskonto) bei einer Bank eröffnen. Dieses Recht ergibt sich aus § 31 Zahlungskontengesetz (ZKG), welches die EU-Zahlungskonten-Richtlinie von 2015 umsetzt.
Dadurch ist jede Bank in Deutschland gesetzlich verpflichtet, jedem Verbraucher ein Girokonto für jedermann einzurichten."
Als GbR könnt Ihr auch sozusagen behelfsweise gemeinsame Privatkonten eröffnen und beispielsweise Einzelkonten bei Fidor mit Bitcoin.de verknüpfen. Fliegt einfach noch solange unter’m Radar in der nächsten Zeit, zu mindestens bis sich die Krypto-unfreundliche Zeit in Deutschland etwas auflockert hat.
Vermeidet nur Zahlungsflüsse / Withdrawals von einer Exchange beispielsweise zu „Wise“, denn dort würde Euch direkt gekündigt werden.
Vielleicht hilft euch ja mein kleiner Tutorial bei @cH3rs ein wenig weiter.
So weit, so gut die Theorie aus dem Europarecht zur Thematik.
Allerdings ist es insbesondere in Deutschland so, daß sogar natürliche Personen, die einen Menschen repräsentieren häufig abgewimmelt oder sozusagen verunsichert „wegberaten“ werden.
Und bei natürlichen Personen, die eine Mehrheit repräsentieren, wie z.B. Selbständige, eingetragene Kaufleute, Personengesellschaften allgemein, also bei allem im Handelsregister HRA eingetragenen sowie bei Kleinunternehmern und Freiberuflern sieht es noch besch…er aus…
Deshalb würde ich vorschlagen immer ganz locker durch die Hose zu atmen, mit Privatkonten unter’m Radar der BAFin zu bleiben und in aller Ruhe auf freundlichere Zeiten zu warten.