Was tun nach Kryptobetrug?

Etwas zu haben ist kein Steuerlicher Vorgang → Stimmt

Etwas zu kaufen/erben/geschenk und dann zu verkaufen ist ein steuerlicher Vorgang.

In Deutschland gilt die FIFO-Methode (First In, First Out)
Stichwort Kostenbasisverfolgung:
Also man muss auf Aufforderung des Finanzamtes eine komplette Auflistung der ASSETTS einreichen, besonders wenn es um die Haltefrist von 12 Monaten geht ist das Relevant.

Plus folgendes:

Der Vermögensschaden darf also im Zweifel, wennn mal alles richtig anzeigt etc. auch mindernd geltend gemacht werden.