Was ist wenn ich Bitcoin Verschenke? Muss die Andere Person Steuern Bezahlen?

Hallo, nehmen wir an ich kaufe 1 BTC bei 25.000 und wenn BTC bei 30.000 ist Verschenk ich ihn an jemanden in der Familie Kinder etc. und die Person verkauft ihn direkt für € muss diese Person Steuern Bezahlen auf die 5,000 € Kursgewinn? Oder muss dieser Person erst Steuern bezahlen, wenn sie ihn bspw. erst bei einem Preis, der höher ist, wie der bei welchem Sie ihn geschenkt bekommen hat?

(Österreich)

Wende dich mit diesen Fragen am besten an deinen Steuerberater oder Steueranwalt. Jegliche Aussagen hier im Forum bzgl. Steuern müssen nicht 100%ig für deinen Fall korrekt sein.
Gerade was Österreich angeht, gibt es hier wahrscheinlich noch weniger versierte Köpfe, als im deutschen Steuerrecht…

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Danke, dann lasse ich es lieber mit dem Verschenken, dass man einen Steuerberater überhaupt braucht, zeigt nur einmal wieder auf, wie unnötig kompliziert es in Europa abläuft. „Was du möchtest mit deinem Geld etwas machen, na dann frag lieber einen EXPERTEN“ xD

Ich könnte mir vorstellen, dass es ähnlich ist wie bei Immobilien. Wer eine geschenkte Immobilie verkauft, muss auf den Gewinn Einkommensteuer zahlen, wenn seit dem ursprünglichen Kaufdatum nicht mindestens zehn Jahre verstrichen sind.
Also übertragen auf Bitcoin würde hier die bekannte 1-Jahres-Frist gelten.
(Deutschland)

Alles nur meine Vermutung, keine Steuerberatung.

Ja, das liegt nahe. Hier sei aber anzumerken, dass die Spekulationsfrist mit dem Tag des Kaufs beginnt und durch eine Weiterreichung als Geschenk nicht von vorn beginnt.

Ergo würde ich als Laie (und so ist mein Wissensstand) davon ausgehen, dass bei einer Schenkung mit langem Anlagehorizont keine Versteuerung anfällt.

ABER das gilt natürlich für Deutschland! Wie das in Österreich ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Die Spekulationsfrist in Österreich wurde zum Beispiel schon lange abgeschafft.