Ich habe mir das Geschäftsmodell von MiningRace, Mining Grid und der Plattform ICONX genau angeschaut. Mir ging es dabei um überprüfbare Fakten, wirtschaftliche Logik und konkrete Nachweise.
Was bei MiningRace besonders auffällt, ist die Art, wie das Modell vermarktet wird. Es wird gezielt mit Botschaften gespielt wie „endlich raus aus dem Hamsterrad“, „finanzielle Freiheit in kurzer Zeit“ oder „passives Einkommen ohne Aufwand“. Damit spricht das Angebot bewusst ein sehr breites Publikum an – nicht nur erfahrene Investoren, sondern vor allem Menschen, die nach einer schnellen finanziellen Verbesserung suchen.
Genau diese Ansprache erzeugt Erwartungshaltungen, die mit klassischen, realwirtschaftlichen Renditemodellen kaum vereinbar sind und sollte deshalb besonders kritisch hinterfragt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
In den AGB von MiningRace und Mining Grid fällt vor allem eines auf: Es gibt keine klare Verpflichtung, tatsächlich Mining-Leistung oder konkrete Renditen zu liefern. Stattdessen behält sich der Anbieter weitreichende Rechte vor, Auszahlungen anzupassen, Bedingungen zu ändern oder Leistungen einzustellen. Gleichzeitig trägt der Kunde das volle wirtschaftliche Risiko.
Es ist zudem nicht eindeutig geregelt, ob überhaupt reale Hardware oder garantierte Rechenleistung hinterlegt ist. Faktisch kauft man kein überprüfbares Asset, sondern ein vom Anbieter kontrolliertes Konstrukt. In Kombination mit den Haftungsausschlüssen bedeutet das: Die beworbenen Renditen sind nicht vertraglich abgesichert, während der Anbieter maximal flexibel bleibt. Genau diese einseitige Risikoverteilung ist ein Warnsignal.
Teilweise beworbene Auszahlungsstruktur
Ein weiterer Aspekt, der aus meiner Sicht kritisch einzuordnen ist, betrifft die Auszahlungsstruktur über Krypto-Debitkarten wie RedotPay. Im Vertrieb wird aktiv empfohlen, Gewinne auf solche Karten zu transferieren. Auf den ersten Blick wirkt das komfortabel, tatsächlich entstehen dadurch aber zusätzliche Intransparenz und Risiken. Anders als bei klassischen Bankverbindungen unterliegen diese Anbieter häufig keiner vergleichbaren Regulierung oder Einlagensicherung, und Transaktionen lassen sich deutlich schwerer nachvollziehen oder im Streitfall rückabwickeln.
Zudem finden sich auf Bewertungsplattformen wie Trustpilot vermehrt Hinweise auf Probleme bei Auszahlungen, eingeschränkten Support oder verzögerte Transaktionen. In der Gesamtbetrachtung passt dieses Auszahlungssystem in das Muster eines Modells, bei dem Kapitalströme bewusst weniger greifbar gemacht werden und Anleger sich in einer schwächeren rechtlichen Position wiederfinden.
Renditeversprechen vs. Realität
Der Anbieter wirbt mit rund 18% Rendite in 90 Tagen, andere Vertriebler auch mit 14% in 120 Tagen. 18% Rendite in 90 Tagen entspricht rechnerisch etwa 72% pro Jahr, bei 14% in 120 Tagen noch immer stolze 42% im Jahr. Ich muss mir also nur die App im AppStore runterladen, Kapital investieren und erhalte rund 18% in 90 Tagen Rendite? Interessant…
Wenn ich mir anschaue, wie echte Mining-Unternehmen arbeiten, dann liegen die Renditen typischerweise im Bereich von etwa 5 bis 15% jährlich – und das unter optimalen Bedingungen. Diese Realität ergibt sich aus klar nachvollziehbaren Faktoren: Stromkosten, Hardwarekosten, steigende Mining Difficulty und der Bitcoinpreis.
Damit stellt sich für mich eine ganz einfache Frage: Woher kommt bei MiningRace diese massive Überrendite (Alpha) von rund 72% pro Jahr?
Wenn diese Rendite tatsächlich aus Mining stammen soll, müsste MiningRace strukturell effizienter sein als praktisch alle etablierten Mining-Unternehmen weltweit. Dafür finde ich keinerlei belastbare Belege.
Zusätzlich zu diesen Renditeversprechen werden im Vertriebssystem teilweise Provisionen von bis zu 15 Prozent auf neu angeworbenes Kapital gezahlt.
Auch hier stellt sich eine einfache wirtschaftliche Frage:
Wie soll ein Geschäftsmodell funktionieren, das gleichzeitig rund 72% Rendite an Investoren ausschüttet und zusätzlich bis zu 15% Vertriebsprovision zahlt.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Ein weiterer Punkt ist das Argument, dass MiningRace angeblich Transaktionen auf der Blockchain nachweisen kann. Auf den ersten Blick klingt das überzeugend, weil Bitcoin Mining grundsätzlich transparent ist.
Hier muss man aber sehr genau unterscheiden.
Die Existenz einzelner Transaktionen auf der Blockchain ist kein Beweis dafür, dass ein Geschäftsmodell tatsächlich die beworbenen Renditen erwirtschaftet. Es ist technisch ohne Weiteres möglich, gezielt Transaktionen durchzuführen oder kleinere Mining-Aktivitäten zu zeigen, um den Eindruck von Legitimität zu erzeugen.
Die entscheidende Frage ist nicht, ob es irgendeine Transaktion gibt, sondern ob sich folgendes konsistent und vollständig nachweisen lässt:
Welche Wallet-Adressen gehören eindeutig zu MiningRace?
Welche Hashrate wird tatsächlich betrieben oder eingekauft?
Welche Mining Pools werden konkret nachvollziehbar genutzt? (Geworben wird vor allem mit AntPool)
Wie hoch ist der reale Output an geminten Bitcoin über einen längeren Zeitraum?
Passt dieser Output rechnerisch zu den beworbenen Renditen?
Solange diese Kette nicht vollständig und unabhängig überprüfbar ist, ist das Blockchain-Argument aus meiner Sicht nicht belastbar. Einzelne Transaktionen können gezielt eingesetzt werden, um genau diese Kritik zu entkräften, ohne dass das Gesamtmodell dadurch real wird.
In diesem Zusammenhang wird auch häufig auf AntPool verwiesen. AntPool ist einer der größten Bitcoin Mining Pools weltweit. Ein Mining Pool bündelt die Rechenleistung vieler Miner und verteilt die Erträge anteilig.
Es wird suggeriert, dass MiningRace mit AntPool verbunden ist oder dort als größerer Kunde auftritt. Selbst wenn das stimmen sollte, beantwortet das eine zentrale Frage nicht:
Wo steht die betriebene Mining Hardware?
Denn auch wenn Rechenleistung über einen Pool eingebracht wird, muss diese physisch existieren. ASIC-Miner stehen nicht virtuell irgendwo, sondern in konkreten Rechenzentren mit Stromversorgung, Kühlung und Infrastruktur. Selbst wenn sie gemietet sind.
Wo befinden sich die Mining-Farmen von MiningRace?
Wer betreibt diese Standorte?
Welche Leistung (Hashrate) wird dort tatsächlich erzeugt?
Gibt es unabhängige Nachweise oder Audits dieser Infrastruktur?
Wenn Mining Race oder Mining Grid keine eigene Hardware betreibt - wo wird diese dann gemietet oder geleast? An welchen Standorten?
Ohne konkrete Antworten oder nachvollziehbare Belege auf diese Fragen bleibt der Verweis auf AntPool inhaltlich leer.
Handelnde Personen im MLM
Ein weiterer Punk, sind die handelnden Personen und deren Umfeld. Hier fallen Überschneidungen mit bekannten MLM-Strukturen auf, insbesondere im Umfeld von Personen und früheren Projekten wie Elixxoo oder Bitharvest.
Es gibt Hinweise darauf, dass handelnde Personen aus diesen früheren Krypto-Mining-Vertriebssystemen – darunter auch solche aus dem Umfeld von BitClub Network – heute wieder in vergleichbaren Rollen im Umfeld von Mining-Race aktiv sind. Diese Kontinuität betrifft insbesondere die Struktur-Builder, Promoter und Netzwerkakteure, die bereits in früheren Systemen maßgeblich am Wachstum beteiligt waren.
Ich kann und möchte an dieser Stelle keine abschließende Bewertung oder Zuordnung einzelner Personen vornehmen. Dennoch fällt auf, dass sich bestimmte Muster wiederholen – insbesondere im Bereich Netzwerkaufbau, Promotion und Vertrieb.
Hinzu kommt, dass teilweise unterschiedliche Namen oder Bezeichnungen im Umlauf sind, was die Nachvollziehbarkeit zusätzlich erschwert.
Das Muster ist dabei auffällig:
Der Fokus liegt stark auf Vertrieb, Teamaufbau, Webinaren und Recruiting. Technische Details zur eigentlichen Mining-Infrastruktur treten in den Hintergrund oder sind nicht konkret überprüfbar.
Genau dieses Muster konnte man bereits bei BitClub Network beobachten.
Dort wurde ebenfalls mit Mining argumentiert, es gab Dashboards mit angeblichen Erträgen und ein starkes MLM-System. Später stellte sich heraus, dass die angezeigten Erträge teilweise simuliert und gezielt manipuliert wurden, während Auszahlungen im Kern aus neuen Einzahlungen finanziert wurden .
Die strukturellen Parallelen sind aus meiner Sicht zu deutlich, um sie zu ignorieren.
Haftungsrisiken für Vermittler
Hoffentlich sind sich die Vermittler solcher Systeme bewusst, dass ihre Tätigkeit rechtlich nicht folgenlos sein muss. In vergleichbaren Fällen – insbesondere wenn Modelle später als betrügerische Krypto-Investmentmodellen eingestuft waren – wurden neben den Betreibern auch aktive Vermittler und Promoter in Anspruch genommen.
Maßgeblich ist dabei regelmäßig, ob eine Einordnung als Anlagevermittlung oder Anlageberatung vorliegt. In Deutschland kann dies unter anderem eine Erlaubnispflicht nach § 32 KWG oder § 34f GewO auslösen. Erfolgt eine solche Tätigkeit ohne entsprechende Erlaubnis, können zivilrechtliche Rückabwicklungsansprüche sowie aufsichtsrechtliche Maßnahmen im Raum stehen. Wahrscheinlich auch ein Grund warum viele Betreiber ihren Sitz in Dubai oder Nordzypern haben.
Darüber hinaus kommt in Deutschland eine Haftung aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung in Betracht, wenn Risiken nicht ausreichend dargestellt oder Renditeerwartungen einseitig betont wurden. Auch deliktische Ansprüche, etwa aus § 823 BGB in Verbindung mit Schutzgesetzen, können je nach Einzelfall geprüft werden. In der Rechtsprechung wurde in vergleichbaren Konstellationen teilweise darauf abgestellt, inwieweit Vermittler eigene Prüfpflichten verletzt haben oder sich ungeprüft auf Angaben der Anbieter verlassen haben.
Hinzu kommen steuerliche Aspekte, die häufig unterschätzt werden. Aus solchen Modellen können sich mehrere Steuerarten gleichzeitig ergeben, je nach Ausgestaltung der Tätigkeit.
Dazu zählen insbesondere Einkommensteuer auf Provisionen und Vergütungen, gegebenenfalls Gewerbesteuer bei gewerblicher Tätigkeit sowie umsatzsteuerliche Fragestellungen, sofern Leistungen gegenüber Dritten erbracht werden. Auch bei Krypto-basierten Auszahlungen können zusätzliche steuerliche Einordnungen relevant werden. Wichtig ist dabei: Steuerpflichten entstehen unabhängig davon, ob das Geschäftsmodell langfristig funktioniert oder später scheitert.
Ein ebenfalls oft unterschätzter Punkt sind die rechtlichen und steuerlichen Folgen für Vermittler. Zivilrechtliche Ansprüche können auch dann weiter verfolgt und vollstreckt werden, wenn jemand bereits ins Ausland verzogen ist. Ebenso schützt ein Wohnsitzwechsel nicht vor möglichen strafrechtlichen Ermittlungen, wenn Geschädigte in Deutschland betroffen sind.
Steuerlich gilt: Maßgeblich ist nicht nur der Wohnsitz, sondern auch, wo die Tätigkeit ausgeübt wurde. Wer also aus Deutschland heraus Einnahmen erzielt hat, kann hier weiterhin steuerpflichtig sein – auch nachdem er verzogen ist, und häufig sogar in mehreren Steuerarten gleichzeitig, etwa Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Eine pauschale Bewertung ist nicht möglich und hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Die Erfahrung aus früheren Fällen zeigt jedoch, dass eine aktive Rolle im Vertrieb solcher Modelle mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken verbunden sein kann.
FMA Warnung
Hinzu kommt, dass es bereits eine offizielle Warnung der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) gibt. Diese weist darauf hin, dass Mining Race bzw. Mining Grid keine Berechtigung für den Vertrieb entsprechender Finanz-Produkte hat und ordnet diese in einen regulierten Investmentkontext ein:
The FMA warns against conducting business with Miningrid L.L.C/ Mining Race
Release Date:
20. March 2026 | Categories: Warning
The FMA warns against concluding transactions with:
Miningrid L.L.C / Mining Race
With its registered office in Dubai (Bur Dubai Al Quoz Industrial Area 2, Dubai – United Arab Emirates)
This provider does not have an authorisation for distribution of mining race cards in Austria, which are classified as an alternative investment fund (AIF) under the Alternative Investment Fund Manager Act (AIFMG).
The basis for this publication is Article 47 para. 12 AIFMG.
Ein weiterer Widerspruch zeigt sich in der Positionierung des Angebots selbst. Öffentlich wird von MiningRace betont, es handele sich nicht um ein Finanzprodukt, sondern etwa um den Erwerb von „Lizenzen“ oder die Nutzung eines technischen Services. Gleichzeitig richtet sich die gesamte Kommunikation klar an Kapitalanleger und stellt konkrete Renditen in Aussicht – beispielsweise rund 18 % in 90 Tagen. Damit entsteht eine deutliche Diskrepanz zwischen formaler Darstellung und tatsächlicher wirtschaftlicher Funktion. Aus rechtlicher Sicht ist jedoch nicht entscheidend, wie ein Produkt bezeichnet wird, sondern wie es faktisch ausgestaltet ist. Sobald Kapital eingesammelt wird mit der Erwartung, daraus eine Rendite zu erzielen, die im Wesentlichen vom Anbieter erwirtschaftet wird, bewegt man sich regelmäßig im Bereich regulierter Finanzinstrumente oder kollektiver Kapitalanlagen. Genau in diese Richtung geht auch die Einschätzung von Aufsichtsbehörden wie der FMA.
Auffällig ist zudem, dass der Vertrieb von MiningRace die entsprechende FMA-Warnung nicht durch transparente Nachweise entkräftet, sondern eher zu relativieren versucht, etwa indem sie als formaler oder regional begrenzter Vorgang dargestellt wird. Aus meiner Sicht verstärkt gerade diese beschwichtigende Kommunikation den Eindruck, dass regulatorische Risiken zwar erkannt, aber nicht substanziell adressiert werden.
Auch das ist kein Detail, sondern ein klarer externer Risikohinweis.
Zusammenfassung
Zusammengefasst sehe ich keine nachvollziehbare wirtschaftliche Grundlage, auf der die versprochenen Renditen entstehen könnten. Weder lassen sich die angegebenen Jahresrendite mit den realen Rahmenbedingungen des Bitcoin-Minings in Einklang bringen, noch wird transparent erklärt, wie diese Überrendite / Alpha erwirtschaftet werden soll.
Gleichzeitig fehlen zentrale Nachweise: Es gibt keine überprüfbare Mining-Infrastruktur, keine klar zuordenbaren Wallets, keine belastbaren Daten zur tatsächlichen Hashrate und keine unabhängigen Audits. Der Verweis auf Blockchain-Transaktionen ersetzt diese Nachweise nicht.
Hinzu kommt die strukturelle Ebene: Ein System, das gleichzeitig hohe Renditen verspricht und zusätzlich signifikante Vertriebsprovisionen zahlt, erzeugt zwangsläufig die Frage, ob die Auszahlungen tatsächlich aus operativer Wertschöpfung stammen oder maßgeblich von neuen Einzahlungen abhängen.
In Kombination mit der fehlenden regulatorischen Einordnung, den Auffälligkeiten im Umfeld der handelnden Personen und den Parallelen zu bekannten Fällen wie BitClub Network und anderen Modellen ergibt sich für mich kein schlüssiges Gesamtbild eines realen Mining-Geschäfts, auf der die versprochenen Renditen entstehen könnten.
Hinweis / Disclaimer:
Dieser Beitrag stellt keine Anlageberatung, keine rechtliche Bewertung und keine Tatsachenfeststellung dar, sondern gibt ausschließlich meine persönliche Analyse und Einschätzung auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen wieder. Trotz sorgfältiger Recherche kann ich keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte übernehmen. Alle genannten Punkte sind als kritische Einordnung und offene Fragestellungen zu verstehen. Jede Investitionsentscheidung sollte eigenverantwortlich und auf Basis einer eigenen, unabhängigen Prüfung getroffen werden.