Was bedeutet Streichung der Bagatellgrenze von 1000 Euro?

Guten Tag an Alle!

Zur MiCA-Regulierung gab es ja bereits im April einen Beschluss, der nun wohl durch den EU-Rat gebilligt wurde… allerdings liest es sich in dem Artikel so, als ob die noch im April geplante Bagatellgrenze von 1000 € komplett gestrichen wurde… Habt ihr dazu bestätigende Informationen? Habe diesbezüglich bisher nur diese 1 Quelle gefunden

Wenn dem so ist… was bedeutet dies? Im konkreten Fall: man kauft über eine KYC-Börse (nicht EU) und sendet regelmäßige auf eine Hardware-Wallet >> Muss man dann zukünftig komplett die Hosen herunter lassaen, bevor man seine Transaktion tätigen darf?? Also sowas wie Herkunftsnachweis der eingezahlten FIAT-Gelder, Beleg für den Kauf der Hardware-Wallet…

Wäre hilfreich, dazu mal fundierte und verlässliche Informationen zu bekommen bzw. wie ihr diesen (möglichen) Sachverhalt seht.

Beste Grüße
Rainer

Es müssen eben alle Transaktionen erfasst werden, auch wenn der Gegenwert unter einem Cent liegt.

https://www.it-finanzmagazin.de/mica-und-dac8-eu-beendet-anonymitaet-von-krypto-zahlungen-153573/

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@GBC Danke für diese zweite Quelle.

Aber mache ich da aus einer Mücke eine Elephanten bzw. habe ein mittelschweres Verständnisproblem, mir persönlich liegt der Inhalt dieses Beschlusses schon arg quer.

Auftraggeber und Empfänger müssen bekannt sein und in Bezug auf Terrorfinanzierung und Sanktionslisten überprüft werden. Darüber hinaus müssen die Wallets oder beteiligte Konten erfasst und dokumentiert werden.

Natürlich mag das in der Praxis erstmal schwer zu prüfen sein, dennoch müssen die gewöhnlichen KYC-Börsen aber doch aktiv werden und da gewisse Mechanismen einbauen… wenn man bspw. seine bei der Börse XY erworbenen Sats zur eigenen Wallet schicken möchte, oder nicht?

Mich wundert, dass das Thema kaum jmd. juckt…??? Auch, wenn es sicher noch über andere Wege möglich ist, seine Bestände weiter aufzustocken, für einen gewöhnlich interessierten Nutzer (dazu zähle ich mich), klingt das alles erstmal sehr abschreckend… und ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie groß der „Leidensdruck“ in der FIAT-Welt bei dem Einzelnen sein bzw. werden muss, damit man sich sowas gibt… ständig irgendwelche Nachweise liefern, nur wenn man mal eine Transaktion seiner eigenen Bestände auf seine Wallet vornehmen möchte…

Grüße Rainer

Diese regulatorische Unsinn ändert eigentlich nicht viel.

Man wird weiterhin weitestgehend „annonym“ traden können mit z. B. Bisq.

Sobald ich von meiner verifizierten Wallet wegtransferiere, wird es schon schwierig für die Nachverfolgbarkeit.

Ich kann weiterhin einen Coinjoin nutzen, um den Verbleib der Coins zu verschleiern.

Also eigentlich ändert sich nicht wirklich etwas. :sweat_smile:

Für „euch“ versierte Nutzer ändert sich nicht viel… da gebe ich dir Recht @GBC

Aber gerade, weil du das Thema Bisq ansprichst - für mich kein Ort, wo ich derzeit neue Bestände beziehen möchte oder würde. Denn die Angebote, die sich dort mit einem Geldbeutel decken (Einmalkauf <50 €), sind für mich zu weit vom aktuellen Marktpreis entfernt und wo die Abweichung nicht mehr so hoch ist, sind wir ja schnell im mittleren 3-stelligen Bereich (für mich oder sicher auch Neueinsteiger, die sich dem Thema erstmal nähren wollen, zu viel). Ganz abgesehen davon, wie man dort bezahlen kann - entweder noch eine Anmeldung bei Revolut oder doch nicht mehr ganz so anonym über SEPA…

Je nachdem, was sich die Anbieter da nun einfallen lassen (müssen), für mich derzeit ein Schritt zurück in Hinsicht auf eine Annahme bzw. Nutzung für die Masse :sleepy: