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Mal eine Frage an die Steuer-Experten, wenn ich in einen Rechner bzgl. der Vorabpauschale einen Betrag eingebe, rechnet er mir sowohl die gesamte Vorabpauschale als auch eine Steuer auf die Vorabpauschale aus, die sogenannte Vorabsteuer. Aber was genau muss ich denn dann eigentlich letztendlich zahlen, die gesamte Vorabpauschale, oder “nur” die Steuer auf die Vorabpauschale, also die Vorabsteuer?
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Dann ist deine Frage eigentlich nicht nachvollziehbar.
Die Beispielrechnung zeigt doch genau den Unterschied und die zu zahlende Steuer.
Und darunter steht doch ganz groß und fettgedruckt was von beiden zu zahlen ist.
Und was nicht. Genau mit den Begriffen, die du in deiner Fragestellung verwendest.
Natürlich zahlst du nur die Steuer
bitcommander hat ja schon einen Hinweis gegeben.
Also,
- die Vorabpauschale zieht die Bank am Jahresbeginn von deinem (Verrechnungs-)Konto ab, ist das nicht gedeckt, werden evtl. Papiere verkauft, ggf. das FA informiert.
- hast du einen Freistellungsauftrag, wird der berücksichtigt.
- abgerechnet wird beim Verkauf der Papiere, also evtl an St. Nimmerlein
Eben gerade nicht.
Die Vorabpauschale ist ein berechneter Betrag.
Darauf wird die Steuer fällig. Die wird eingezogen und abgeführt.