Vorabpauschale ETFs

Bitte nutze die :magnifying_glass_tilted_left: Suchfunktion bevor du eine Frage stellst!

Mal eine Frage an die Steuer-Experten, wenn ich in einen Rechner bzgl. der Vorabpauschale einen Betrag eingebe, rechnet er mir sowohl die gesamte Vorabpauschale als auch eine Steuer auf die Vorabpauschale aus, die sogenannte Vorabsteuer. Aber was genau muss ich denn dann eigentlich letztendlich zahlen, die gesamte Vorabpauschale, oder “nur” die Steuer auf die Vorabpauschale, also die Vorabsteuer?

Hast du den Artikel gelesen?
Dann ist deine Frage eigentlich nicht nachvollziehbar.

Die Beispielrechnung zeigt doch genau den Unterschied und die zu zahlende Steuer.

Und darunter steht doch ganz groß und fettgedruckt was von beiden zu zahlen ist.
Und was nicht. Genau mit den Begriffen, die du in deiner Fragestellung verwendest.

Natürlich zahlst du nur die Steuer

Perfekt, danke dir.

bitcommander hat ja schon einen Hinweis gegeben.

Also,

  • die Vorabpauschale zieht die Bank am Jahresbeginn von deinem (Verrechnungs-)Konto ab, ist das nicht gedeckt, werden evtl. Papiere verkauft, ggf. das FA informiert.
  • hast du einen Freistellungsauftrag, wird der berücksichtigt.
  • abgerechnet wird beim Verkauf der Papiere, also evtl an St. Nimmerlein

Eigentlich hätte ich das so stehen lassen, weil man es immer so hört.
Aber so ist es gerade nicht.
Die Vorabpauschale ist ein berechneter Betrag.
Darauf wird die Steuer fällig. Die wird eingezogen und abgeführt.

Das ist hier wichtig, da sich genau darum die Fragestellung dreht.

ist richtig.

Vielleicht interessiert ihn auch, wie man das vermeiden kann >. ausschüttende Fonds wählen. Ausschüttung. wieder investieren.
Im Netz gibt es einen diesbezüglichen Rechner. …

Gerade bei monatlichen Sparplänen ist das schwer zu berechnen. Die Rechner zeigen daher meist nur Höchstwerte, tatsächlich ist die Steuer dann oft etwas niedriger.

Die Vorabpauschale ist sozusagen dein fiktiver Gewinn, also das sind deine “Einnahmen” und dieser Betrag wird bei der Besteuerung irgendwann beim Verkauf der Anteile wieder abgezogen, weil du ihn ja schon besteuert hast.

Zahlen musst du natürlich nur die aus diesem Betrag errechnete Steuer.

Ausschüttende Fonds verhindern tatsächlich die Vorabpauschale.

Aber Achtung: Du zahlst auf die Dividende bei ausschüttenden Fonds auch Steuern, oft sogar mehr als du bei der Vorabpauschale zahlen würdest + evtl. Gebühren für die Wiederanlage + Arbeit für die Wiederanlage und evtl. entgangene Kursanstiege. Ist also eine persönliche Entscheidung, was besser für einen passt.

Ne, die Ausschüttungen werden mit 25% versteuert.

Wie man WAS vermeiden kann? Zahlen einer Steuer auf einen fiktiven Kapitalertrag? Ok.
Gänzlich vermeiden von Zahlen einer Steuer? Quatsch.
Der Unterschied zwischen thesaurierend und ausschüttend ist der Zeitpunkt und die Basis der Besteuerung und nicht OB besteuert wird.

das ist ein Missverständns in der Auslegung.

Diese Steuer (aus der Vorabpauschale) wird natürlich berechnet , im Falle eines Freistellungsauftrages dort gegenrechnet. Da dies bereits zu Beginn des Jahres erfolgt, dürften noch nur wenig bis keine Zinsen, Dividenden, Kapitalerträge aufgelaufen sein. Folge, die Zahllast kann auf den Freistellungsbetrag angerechnet und muss nicht vom Konto abgebucht werden.

Dennoch bleibt es dabei, dass da Steuer auf Erträge fiiktiver Wertzuwächse erhoben werden, die ggf. nie (ausser bei Veräusserung) realisiert werden können.

Alleine der Zinseszinseffekt kann relevante Größen erreichen

Mir fehlt jetzt irgendwie noch immer deine Erklärung, was man konkret vermeidet wenn man anstatt einen Thesaurierer auf einen Ausschütter setzt und die Dividende direkt wieder investiert.

lesen kann helfen. In meinem Post steht doch klar und deutlich, dass, wenn Platz beim beantragten Betrag (Freistellung - max 1000€ bzw 2000€) ist, die fragliche Steuer dort gegengerechnet wird. Andernfalls vom Konto abgebucht wird.

Vorabbesteuerung erfolgt bei (Teil-)thesaurierenden Fonds.