Mir setzt irgendwie der Gedanke von FIFO noch quer im Kopf. Hier mal ein Beispiel.
Ich kaufe 2020 zu gleichen Teilen BTC in den Monaten:
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Im September 2021 werden 50% davon in ein Wallet geschoben welche die Haltefrist aufhebt/verlängert (zb. Lending etc). Allerdings handelt es sich ja erstmal nur um Walletverschiebung und kein Tausch/Veräußerung.
Jetzt habe ich 2 Überlegungen wie sich dieser Vorgang auf die Haltefristen auswirkt.
Nach FIFO waren die ins andere Wallet verschobenen Coins die Coins aus den Monaten Juni, Juli und August und September. Also die deren normale Haltefrist stand Heute abgelaufen war. Nach dieser Logik hätte ich stand Heute keinerlei steuerfreuen Coins (Die ersten 4 Monate 10 Jahre Haltefrist, die letzten 3 Monate die 1 Jahr Haltefrist noch nicht abgelaufen)
Da es keine Veräußerung ist und nur eine Walletverschiebung, werden auch keine Coins wirklich „bewegt“. Das heißt meine Coins in der Wallet und meine Coins im Lending sind quasi ein Pool. Das heißt die Coins aus dem Juni, Juli, August, September wurden nicht bewegt und sind stand heute Steuerfrei bzw. generell wurden keine Coins wirklich bewegt. Wobei ich mich dann Frage…wenn ich mir das Jahr 2020 angucke, für welche Monate gilt dann 1 Jahr Haltefrist und für welche Monate gilt 10 Jahre haltefrist?
Hm, Deine Aussagen sind irgendwie verwirrend für mich, weshalb eine Antwort auf Deine Fragen etwas schwer fällt.
Ich versuch’s mal zu beschreiben:
Da Du „zu gleichen Teilen“ gekauft hast, sagen wir einfach mal, Du hast 10 BTC pro Monat gekauft, also 70 BTC gesamt.
Mit dem heutigen Tag wären die ersten 40 BTC (Juni-September) steuerfrei.
Bei den BTC für Oktober kommt es darauf an, wann genau Du sie im Oktober gekauft hast. Ist ja klar.
Du schreibst, Du willst mit 50% Deiner Coins Lending betreiben. Das wären dann 35 BTC, also die vom Juni, Juli, August und dem halben September, da Du diese zuerst (FIFO) gekauft hast.
Diese 35 BTC verlieren durch das Lending ihre Steuerfreiheit und für STAKE und REWARDS gelten die bekannten Steuerregeln.
→ siehe Steuer-FAQ
→ ggf. Steuerberater:in fragen
5 BTC aus dem September sind weiterhin steuerfrei.
Das gilt auch für die BTC, die Du vor dem 21. Oktober 2020 gekauft hast.
Für die BTC aus dem November und Dezember musst Du noch 1 bzw. 2 Monate warten, bis Du diese steuerfrei verkaufen kannst.
Wären damit alle Unklarheiten beseitigt? Wenn nicht, bitte noch einmal nachfragen.
Aber was wenn die Coins aus dem Juni, Juli und August schon die 1 Jahr Haltefrist durch hatten bevor diese dann ins Lending gesteckt wurden? Da gibt es ja widersprüchliche Aussagen.
Es gibt die Aussage, dass ein Coin, für den schon die Steuerfreiheit galt, nicht wieder steuerpflichtig werden kann, wenn man ihn bspw. für Staking nutzt. (Das steht auch irgendwo in der verlinkten Steuer-FAQ)
Aber hierzu sagt das BMF gar nichts und auch der Steuerberater hat seine Aussage danach „aufgeweicht“.
Im Zweifelsfall müsstest Du eine:n Steuerberater:in fragen, denn die Gesetze in DE sind relativ schwammig formuliert. Mit einer Person vom Fach, die gut gegenüber dem FA argumentieren kann, kann man vielleicht etwas mehr erreichen.
Naja da sagt halt auch jeder Steuerberater etwas anderes.
Die Frage ist was man denn jetzt machen sollte wenn man dieses Jahr noch vorhat diese Coins zu verkaufen? Weder möchte ich Gesetze umgehen, noch vorrauseilend übertrieben gehorseim sein.
Wenn ich die Argumentation teile das diese Coins trotz Lending immernoch Steuerfrei sind, heißt das das ich keinerlei Steuererklärung abgeben müsste. Was ist nun wenn sich die Sachlage irgendwann mal richterlich klärt und es aufgefallen ist das ich diese Coins nicht versteuert habe? Steuerhinterziehung? Die Argumentation das die Coins steuerfrei sind ist ja genauso „gesichert“ wie die Argumentation die Coins haben 10 Jahre Haltefrist. Mir dann daraus einen Strick zu ziehen nach dem Motto „Die Sachlage war zwar vollkommen unklar, aber sie hätten ja einfach schonmal mehr zahlen müssen unter Vorbehalt“ halte ich dann für ziemlich Hanebüchen.
Weil’s halt in den Gesetzen schwammig beschrieben ist bzw. vom „Standard“ abweichende Aktionen nicht berücksichtigt werden.
Steuerberater:in oder Finanzamt fragen
Es ist doch ganz einfach: Wenn Du Dir unsicher bist bzw. Du es nicht weißt, musst Du Dich informieren. Das ist Deine Pflicht. („Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
Sagt Dein:e Steuerberater:in oder Dein FA „So und so wird’s gemacht“, kannst Du Dich darauf berufen und bist raus aus der Verantwortung.
Sorry, aber darüber möchte ich nicht schon wieder diskutieren, denn diese „Vorwürfe“ hören wir hier öfter im Forum.
Du weißt es nicht, also frag’ jemanden, der es weiß. Ganz einfach.
Ich habe die Pflicht mich zu informieren…gleichzeitig wird zugegeben das die Sachlage „schwammig“ ist. Ähm ok…Wo genau soll ich mich nun Informieren wenn die Sachlage für Steuerberater und FA genauso Schwammig ist wie für mich?
Dann verstehe ich das richtig. In 5 Jahren kann ich verknackst werden weil ich eine falsche Steuererklärung aufgrund von bewusst schwammig gehaltener Gesetze abgegeben habe? Rechtsstaat und so…
Nee, sorry, bin raus. Ich habe Dir Deine Frage(n) beantwortet.
Wenn Du sonst keine Detailfragen zum Thema hast, mache ich hier jetzt zu. Das Forum ist nicht dazu da, um hier seinen Frust loszuwerden und es ist auch nicht sinnvoll, denn wir sind dafür nicht der richtige Ansprechpartner.