Versteuerung

Ich habe die Tage alles an Sats verkauft, was ich in den letzten 4 Jahren angesammelt habe. Über die Jahre habe ich kein Steuertool genutzt. Bei der Versteuerung der Gewinne reicht es vermutlich nicht, wenn ich nur die Gewinne versteuere, die ich durch den Verkauf der im letzten Jahr gekauften Sats erzielt habe. Das würde ja dem First-in-first-out-Prinzip widersprechen, das wahrscheinlich vom Finanzamt angewendet wird, oder was meint ihr?

Doch.

Alles andere liegt über der Haltefrist von einem Jahr und muss entsprechend nicht versteuert werden. Insofern musst Du dies auch nicht dem Finanzamt melden.

Im Gegenteil. FIFO ist doch perfekt hier. Die zuerst gekauften Coins verkaufst Du steuerfrei. Alles was später kam (im Laufe der letzten 365) das versteuerst Du eben mit Deinem entsprechend Anlage SO ‚Private Veräußerungsgeschäfte – Andere Wirtschaftsgüter‘. Es sei den die Gewinne liegen unter 1000€. Dann nutzt Du einfach die Freigrenze.

Okay,..danke Dir

FiFo gilt aber nur innerhalb einer Wallet/Börsenkonto. Solltest du die Käufe bei mehreren Plattformen getätigt haben, musst du die Wallettrennung beachten. Das ist wichtig für die Gewinnermittlung bei den noch nicht steuerfreien Coins.

Okay, danke. Ich habe alles über eine einzige Plattform gehandelt.

Ich bin auch kein rießiger Fan von Steuertools, aber wenn es nicht gerade 4.000 einzelne Käufe sind, würde ich mir schon die Mühe machen, alle Käufe und Verkäufe in ein (kostenloses, ggf. anonymes) Steuertool einzutragen.

Irgendwas wird das Finanzamt wahrscheinlich sehen wollen. Eine saubere Zusammenfassung eines Steuertolls macht da vielleicht schon einen besseren Eindruck und vermeidet auch Fehler deinerseits, die schlimmstenfalls zu einer Steuerhinterziehung führen könnten.

Ja, das Gefühl habe ich auch. Der innere Schweinehund, sagt natürlich was anderes :upside_down_face:. Gestern, als ich die Preise für die Käufe vom letzten Jahr überflog, stellte ich fest, dass alle über dem Verkaufspreis lagen. Daraus folgerte ich, dass ich gar keine Steuern zahlen muss. Da ich ja - bezogen auf den zu versteuernden Zeitraum, also das Jahr vor dem Verkauf - nur Verluste gemacht habe. Ich habe schon mal probeweise Bitcoin verkauft - nur um die Plattform und den Vorgang zu testen. Damals habe ich in der Steuererklärung nichts erwähnt, da die Verkäufe 2 Jahre nach dem Kauf statt fanden. Aber für mich habe ich alles aufgeschrieben. Die Steurfachfrau war okay damit…

wenn das so ist, dann versuche einfach auszurechnen, was dir die Verkäufe innerhalb der Haltefrist an Verlusten eingebracht haben und deklariere die!

Gibt dann ein schönes Polster für zukünftig zu versteuernde Gewinne

Verkaufst du steuerfreie Sats, musst du nichts angeben.

Verkaufst du aber - wie hier - im Verlust, kannst du einen Verlust eintragen, der wird dann in Zukunft mit Gewinnen verrechnet. Wahrscheinlich musst du den Verlust sogar erklären, bin aber nicht ganz sicher, zumindest hast du keine Konsequenzen zu erwarten, wenn du etwas zu deinen Lasten weglässt.

Den Verlust nicht zu erklären hätte halt den Vorteil, dass das Amt nicht 5 mal nachfragt und irgendwelche Unterlagen will und soweit ich weiß, wärst du dann jedes Jahr verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, bis der Verlust aufgebraucht wurde.

Aber nochmal: Schau dir alles ganz genau an und lass im Zweifelsfall jemanden drüberschauen, wenn du doch hättest Steuer zahlen müssen und das fällt dann in 7 Jahren auf, wird es teuer.

Dass mir das in einigen Jahren auf die Füße fällt, ist meine kleine Befürchtung. Aber wen kann man schon drüber schauen lassen? Diejenigen, die wirklich eine Ahnung haben sind Steuerfachleute, die ausdrücklich Bitcoin-Versteuerung in ihrem Angebot haben. Und die sind vermutlich sehr teuer. Meine Steuerfachfrau von der Lohnsteuerhilfe hat da keine „Zusatzausbildung“.

Ihr habt alle soviel Angst vor dem Fiskus, dass ihr nicht mal eventuell zu viel abgeführte Steuern zurück haben wollt?

Lässt tief blicken!

(Und wundert euch, das der Fiskus im Cryptobeteich überall Verrat wittert!)

Eben. Dann kannst du auch nichts angeben.

Nur ein innerhalb der einjährigen Haltefrist realisierter Verlust ist steuerlich verrechenbar.

Verkaufst Du Coins nach der Haltefrist im Verlust, so kannst Du diesen Verlust nicht verrechnen.

Angst? Würde ich jetzt nicht so sagen. Ich habe einfach schon genug schlechte Erfahrungen gemacht, dass es mir lieber ist, wenn mich die Ämter in Ruhe lassen und ich mir n haufen Ärger und Bauchschmerzen spare, wenn das legal möglich ist.

Außerdem, was hat es mit Verrat zu tun, wenn man dem Fiskus Geld schenkt, indem man seinen Verlust nicht einträgt?

Muss endj selbst wissen, aber wenn es um kommulierte Verluste von 300€ geht, kostet es wahrscheinlich mehr, dass die Steuerhilfe noch eine zusätzliche Anlage ausfüllt und Rückfragen beantwortet, als die Verluste in Zukunft einsparen. Vor allem, wenn erstmal keine Verkäufe geplant sind, gibt es vielleicht garnichts mehr zu verrechnen.

Das man dann verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen und ggf. in mehreren Jahren nur deswegen einen haufen Zeit investiert, kommt dazu. Es könnte also tatsächlich wirtschaftlicher sein, den Verlust nicht einzutragen, das hat nicht nur mit Angst zu tun.

Ich glaube in diese Richtung tendiere ich auch​:smiling_face:

Es ging um die Aussage, „dann bist du jedes Jahr verpflichtet“ … (was ich bezweifle).

Es steht davon abgesehen im Bescheid, ob weiterhin eine Erklärung abzugeben ist, steht es nicht drin, gilt die AO - und aus der kann sich eine Pflicht ergeben. Ist nach eigenem Erkennen die Abgabe nicht mehr erforderlich oder aus dem Fortgang der Jahre, kann man sich mit dem FA verständigen bzw lässt das FA die Forderung von alleine fallen.

Es gibt nur sehr wenige, die keinen Erstattungsanspruch haben, ausser jenen, die egal wie unter den Freibeträgen und den absoluten Forderungen der AO bleiben.
Ab 2027 gilt ohnehin „sehr aufmerksam sein“.

§56 Satz 2 EStDV: Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug oder ein nachversteuerungspflichtiger Betrag im Sinne von § 34a Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes festgestellt worden ist.

na und? steht drin, sowohl im Bescheid, als auch AO, die DV ergänzt nur, stellt klar.

Und tut das weh?

Ansonsten, du wirst es nicht vergessen! :ghost:
Im Zweifel wirst du mit Säumniszuschlägen und Schätzungen :joy: animiert.