Versteuerung von Crowdloan Rewards

Ich bitte euch um eine kurze Einschätzung zur Versteuerung von Crowdloan Rewards. Hier müsste es sich mE so verhalten wie beim Staking: sobald der Reward zugeht wird direkt versteuert zum jeweiligen Kurs. Die Frage wäre mE, welcher Kurs veranschlagt wird, da der Kurs bei Einführung meist erheblich schwankt. Durchschnittlicher Tageskurs könnte Risiken mit sich bringen.

Der Kurs, der zum Zufluss-Zeitpunkt gültig war.

Das dürfte dem FA vermutlich egal sein.

Ein durchschnittlicher Tageskurs wäre zu ungenau, meiner Meinung nach. Gerade bei LowCapCoins geht das mal schnell 30% rauf oder runter.

Naja, vielleicht unterschätze ich das FA da, aber wenn es bei Zufluss keinen Kurs gibt, wäre es schon recht fragwürdig den allerersten Trade als Maßgabe zu verwenden. Habe den Eindruck, dass das wieder erweitertes Neuland für das FA ist (mit allen schönen und schlechten Seiten, die das für Kryptobesitzer*innen hat).

Dann wäre das echt super, denn 0 Euro * Coins = 0 Gewinn :slight_smile:

Na ja, es heisst halt „bei Zufluss“. Nicht 2 Stunden später. Nicht 3 Tage später.

Und mit der Blockchain ist’s sehr einfach, den Zufluss-Zeitpunkt zu bestimmen. Sogar auf die Sekunde genau.

Klar ist das Neuland. Guck’ Dir doch allein den Entwurf an. Da gibt’s wieder so viele Unklarheiten und Schwammigkeiten (aus meiner Sicht) und die Beispiele sind total dämlich. „Wenn A am 01. April 2001 Bitcoin gekauft hat…

Das ist alles noch in der Schwebe und müssen einfach das Beste daraus machen. :+1:

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