Ich habe einen Verlustvortrag nach §10d Abs. 4 EStG vom Finanzamt anerkannt und festgestellt zum 31.12.2023.
Kann ich diesen Verlustvortrag, der aus Anfangszeiten von Krypto stammt (DFI, Crypto.com etc.), mit realisierten Gewinnen aus dem Jahr 2024 verrechnen?
Im Internet habe ich nur folgenden Text gefunden:
" Verluste dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, und zwar durch Verlustausgleich im selben Jahr (was hier ja offensichtlich nicht der Fall ist) sowie durch Verlustabzug im Vorjahr und/oder in den Folgejahren."
Bei der Steuererklärung dann aufpassen, dass nur der Teil verbraten wird, der dir nützt.
Also evtl. erst ohne Verrechnung, dann im 2. Schritt den Betrag angeben, der verwendet werden soll