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Ich weiss, es ist früh, und vielleicht wird das Thema auch gar nicht relevant.
Aber es ist so eine Idee - die Zeit braucht, und die vielleicht attraktiv wäre.
Hintergrund:
Ich habe einen netten BTC-Bestand, und nach aktueller Gesetzgebung ist der steuerfrei. Falls die Haltefrist abgeschafft wird, müsste ich bei einem eventuellen Verkauf die volle Steuer auf den Gewinn zum damaligen Kaufpreis zahlen. Da wäre es günstiger, jetzt steuerfrei zu verkaufen, und sofort wieder neu zu kaufen, um die Schwelle für die zukünftigen Steuern höher zu haben.
OK, soweit ist es klar, obwohl es noch unsicher ist ob die Abschaffung der Haltefrist so kommen wird oder nicht. Ich hoffe das Beste, aber bereite mich auf das Schlimmste vor.
Jetzt meine Überlegung:
Wenn ich normal BTC kaufe/verkaufe, dann zahle ich ja ca. 1% an Gebühren, weil der Broker im Hintergrund ja diese BTC auch kaufen/verkaufen (oder hedgen) muss. Wäre es eine Möglichkeit, dass die Broker eine Funktion programmieren: „Verkauf mit anschließendem Neu-Kauf“ ?
Dass damit quasi nur ein Buchungsvermerk beim Broker passieren würde. Es müsste im Hintergrund nicht kaufen/verkaufen/hedgen. Es würde kaum Aufwand beim Broker entstehen.
Ich will darauf raus, dass statt einem Verkauf + anschließendem Kauf ca. 2% Gebühren fällig wären.
Bei dem vorgeschlagenen „Verkauf mit anschließendem Kauf“ sollten es deutlich weniger sein.
Allerdings würden die Broker Zeit brauchen, um diese Funktion zu programmieren.
Deshalb kommt der Vorschlag jetzt. Hoffentlich noch rechtzeitig.
Falls jemand vom Blocktrainer-Team das hier liest: Bitte gerne an die relevanten und empfohlenen Broker weitergeben.
Falls die Broker das hier lesen: Ich bitte euch: Programmiert sowas. Weil wenn ihr das nicht programmiert, dann machen das vielleicht andere Broker, und damit würde euch dieses zusätzliche Geschäft entgehen. Ich werde sofort Kunde bei einem Broker werden, der so eine Funktion anbietet!
Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ist das Stichwort.
Ist bei Aktien das gleiche in grün.
Im Idealfall solltest Du ohnehin einen Tag dazwischen haben.
Und selbst wenn: Broker haben kein Interesse an Deinem Vorschlag. Mit Kauf- und Verkaufsgebühren verdienen die sich doch ihre Brötchen.
Zu Deiner „Strategie“. Je nach dem wie ein Bestandsschutz ausgelegt wird, könntest Du Dir damit auch ins eigene Knie schießen. Eventuell hätte Dein ganzer Stack ein leben lang steuerfreiheit genossen, aber durch den rebuy musst du alles zukünftig versteuern.
so würde ich das auch sehen. Zumindest wäre die Anerkennung äusserst fraglich.
Unschâdlich wäre aber tatsächlich der Verkauf und der anschliessende Neukauf. Das fâllt unter Vermögensverwaltung.
Schau Dir doch mal die Figuren an, die momentan in der Regierung sind. Die kratzen doch in Ihrer Not jeden nur irgendwo greifbaren Euro zusammen.
Und das erklären die dann mit einer Notlage (Corona, Krieg, Ölkrise, Energiekrise…). Das rechtfertigt dann ALLES, sogar eine Verfassungsänderung mit einem nicht mehr sauber legitimierten (weil schon abgewählten) Parlament.
Ein bissl beneidei ich Dich um Deinen Optimismus; damit geht sich’s ja sicherlich leichter durch’s Leben.
nur alles durch die tiefschwarze Brille betrachten, bringt keinen weiter, wie auch bei der rosaroten.
Die derzeitige politische Situation ist auch Folge des Blicks durch die schwarzen Brille
Abgesehen davon - Washtrading - falls man sich dazu entschliesst, wären gestaffelt diverse Börsen zu benutzen und alles auf mehrere neue Wallets zurückzukaufen. Natürlich kann da neben den Gebühren ein plötzlicher Preisanstieg erfolgen. Finde die Idee nicht felsenfest, aber ob die Behörden sowas überhaupt mitbekommen? (Tracking Tools werden immer besser) Zugeben was gefragt wird. Alles andere bleibt im Dunkeln. Auweja wie schlimm. Was die „Grossen“ machen wird auch nicht an die grosse Glocke gehängt.
ist das irgendwo rechtlich festgehalten mit dem Verkauf und kurze Zeit späterem Kauf? Also meinem Laienhaften Wissen/Gefühl würde ich sagen ist nen normaler Trade.
Darf ich mein Zeugs verkaufen? → ja ich darf. → legal
Darf ich das Zeug danach kaufen? → ja ich darf. → legal
warum sollte beides zusammen illegal sein? ich habs mir nach dem Verkauf doch anders überlegt, weil mich zuerst schnorchelpeter verunsichert hat, aber nach einem Gespräch mit satoshi habe ich FOMO bekommen.
ja, bis vor einigen Jahren wurde das von der Finanzverwaltung als Gestaltungsmissbrauch gewertet.
Ein Urteil hat das als Vermögensverwaltung akzeptiert (so es nicht so gehandhabt wird, wie in der originalen Fragestellung).
Es wurde anerkannt, dass die Börsen/Handelsplatzkurse und Bewertungen sich heute so schnell ändern können, dass sich die Frage nach Neubewertung schon unmittelbar nach Abschluss des Verkaufs umkehren können.
Meist stellt sich die Frage für den Normalo doch im Zusammenhang mit der Erzielung steuerlicher Verluste.
Lege sicherheitshalber eine kleine Pause ein, seien es Minuten, Stunden oder Tage, wenn du Bedenken hast. Evtl Kursverluste durch die Wartezeit sind dann doch einfach der Preis für die Sicherheit in der Bewertung.