Und für ihn ist es JETZT schon 5 vor 12 damit er die Miete, Nebenkosten und Lebensmittel kaufen kann. Was ist deine Alternative? Auf der Straße nach nem Euro zu fragen? Die ideale kannst du stecken lassen wenn du nichts zum Futtern hast. Dann geht es nur noch ums überleben🤦♂️
Wieso machst du Screenshot von Bitpanda und Bitvavo? Druck dir doch einfach deine Transaktionshistory von Bitvavo und Bitpanda aus. Wirkt doch seriöser als ein screenshot und du hast alle Daten. Ist wie ein Kontoauszug
Jep, CSV Datei der Transaktionen ist sicher besser als ein Screenshot. :)
Ja da gebe ich Dir grundsätzlich Recht. Der Grund weshalb ich Screenshots geschickt hatte war dieser, dass der Sachbearbeiter auch Screenshots von PayPal (explizit gefordert hat) und auch akzeptiert hat, obwohl diese ebenfalls nicht den o.g. Kriterien entsprachen.
Wenn ich mir die Screenshots anschaue, die ich von PayPal verschickt habe, sind diese mindestens genauso nichtssagend wie jene von Bitvavo/Bitpanda. Ich weiß halt nicht, ob er schon längst eine Abfrage gemacht hat, weil PayPal mit dem Giro-Konto verknüpft ist. Oder ob das jetzt Zufall/Schikane ist. Keine Ahnung.
Der originale Wortlaut laut Forderung war dieser „Screenshot vom Guthabenstand Ihres Paypalkontos mit den Umsätzen seit Mai“
Wohingegen es bei Bitvavo so aussah: „Nachweis zum Guthabenstand des Kontos bei Bitvavo zum 31.07.2024 mit den Umsätzen“
Ich habe ohnehin auch die Screenshots ins PDF-Format überführt, aber ja, rein vom Format her wäre es professioneller als Screenshots. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Auszüge hier gegenüber den Screenshots keinen Mehrwert geboten hätten.
Ich habe wohl den „Fehler gemacht“ anzunehmen, dass die Screenshots hier auch ausreichen.
Wie gesagt, mein Problem ist halt, dass wenn ich jetzt neue Auszüge generieren würde, meine Auszahlung zur Cold Wallet sichtbar wäre, die dann NACH der Antragstellung stattfand.
Also zusammengefasst:
- Screenshots sind vom 21.07. (inklusive tagesgenaues Guthaben)
- einige Stunden später habe ich die Coins dann eben auf die Cold Wallet gepackt (weil Bitvavo ja bis zum 31.07. geschlossen hat, ja ich weiß alles auf dem letzten Drücker meinerseits…)
- Ja und nun steht halt in der Historie die Auszahlung zu meiner Cold Wallet…
- Antrag abgegeben am 25.07.
Und die wollen eben Umsätze und Guthaben bis 31.07…
Diese EXCEL-Datei habe ich parallel zu den Screenshots ebenfalls gespeichert, aber nicht weggeschickt.
Ich wollte den Sachbearbeiter mit diesem Krypto-Kram ein wenig „verschonen“…und es einfach halten, also wie auch bei den PayPal-Screenshots :-/
Da bin ich ja bei Dir…aber du siehst ja wie das Jobcenter tickt.
Und wenn wir mal ehrlich sind, wenn ich jetzt die Transaktionshistorie von Bitvavo (generiert über WEB-Browser) mit einem Kontoauszug von der Volksbank z.B. vergleiche, dort sehe ich alles auf einen Blick:
- Kreditinstiut + Adresse des Kreditinstituts
- meine Wohnanschrift
- meine IBAN
- Anfangssaldo + Endsaldo auf monatlicher Basis
Das bietet mir ja eine Transaktionshistorie, durch die Bitvavo-(WEB)App eben nicht.
Schick ihm die originalen Transaktionshistory zu, sprich csv Dateien.
Warum willst du nicht dein kompletten btc Bestand angeben? Kommst du dann über die Grenze vom schonvermögen? Wenn nicht verstehe ich den Grund nicht.
Der Sachbearbeiter wird keine Ruhe geben. Um so schneller du das Geld willst umso eher gibst du alles an was er von dir will. Bürgergeld bekommst du nicht ohne das du dich ausziehen musst.
Ein Kumpel von mir ist schon ewig hartzer. Er hat vor 2 Jahren angefangen jeden Monat btc zu kaufen. Als er sein neuen Antrag für weiterbewilligung ausfüllen musste hat er unter Angaben beim Vermögen seine btc Menge geschrieben plus den Euro Wert zu dem Zeitpunkt. Der Antrag wurde bewilligt ohne Belege über die Käufe zu verlangen. Das wird bei einem erstantrag bestimmt nicht so gehen aber du wirst nicht drum rumkommen.
Hab gerade Rückantwort bekommen.
So ähnlich wie unter Punkt 1.7 war der weiterbewilligungsantrag von meinem Bekannten.
https://include-ni.zfinder.de/IWFileLoader?tsaid_fileId=543944246&tsaid_oeid=14063698
Ich wäre immer noch sehr weit unter dem Schonvermögen. Das ist nicht das Problem.
Das Problem ist, dass wenn ich alle Transaktionen genau angeben würde, aufgedeckt werden würde, dass das Bitvavo-Guthaben auf die Cold Wallet gegangen ist im Prinzip ist egal wohin, Fakt ist, dass sie AUSGEZAHLT WURDEN. Sprich es fand eine Bewegung WEG von diesem Konto, was kein Drama ist. Aber dann wollen die natürlich ZUSÄTZLICH Belege sehen, WOHIN das transferiert wurde.
Aber dann würde halt auffallen, dass ich noch ein wenig mehr Satoshi habe (wie gesagt, das sind vielleicht 1300 Euro). Ich hatte die schlicht und ergreifend vergessen anzugeben, weil die schon uralt sind, damals noch zu NURI-Zeiten.
Theoretisch habe ich mich des Versuchs des Sozialbetrugs strafbar gemacht, weil ich nicht angegeben habe. Wie sagt der gute Vater Staat „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.
Natürlich könnte ich jetzt versuchen zu „tricksen“ und die Cold Wallet weiterhin verschleiern, und mit generierten Bitvavo-Auszügen vorzulegen. Dazu könnte ich natürlich filtern und sagen, bitte keine Auszahlungen anzeigen.
Was wenn Nachforschungen angestellt werden, und die meine Bitvavo IBAN haben wollen? Und sehen dann, dass jetzt dort 0 Euro Guthaben ist…klar ist ja mittlerweile alles auf dem Cold Wallet…und sich dann fragen, ja wohin ist das Geld hin? Ich könnte unnötig schlafende Hunde wecken.
Soweit ich das jetzt aus meiner Unerfahrenheit her beurteilen kann Stand jetzt habe ich zwei Varianten:
1.) Ich überreiche denen meinen alten Guthabenstand ZUM 31.07. wie die es haben wollen über CoinTracking. (Denn CoinTracking kennt meine Transaktion zum Cold Wallet auch noch nicht) + Transaktionshistorie.
2.) Ich gebe zu, dass ich es vergessen habe und reiche alles nach. Kann gut gehen, kann schief gehen. Wäre für mich jetzt aber ein wesentlich extremer Mehraufwand, denn ich müsste noch meine NURI-Transaktionen nachpflegen.
Habe mal testweise einen Kontoauszug über CoinTracking generiert. Ja ich weiß, dass die meisten Finanzämter das akzeptieren, aber naja, die Auszüge sehen jetzt bisschen aus, als hätte man die auch per Excel selbst basteln können.
Was soll ich dazu sagen…ich glaube, wenn man es darauf ankommen lassen würde, könnte der Staat oder der Sachbearbeiter sagen, pass auf, gib Du mir mal deine Bitvavo IBAN und ich gucke mir das jetzt alles selber an. Denn deine Kontoauszüge sehen unplausibel, bzw. 0815 aus.
Das wäre die einzig Wahre Variante. Solche Auszüge lassen sich doch eh alle faken. Dieses System baut doch auch in gewisser Weise auf Vertrauen/Misstrauen auf.
Bin jetzt unterwegs und kann nicht auf alles eingehen…. Gib einfach dein kompletten Bestand an. Wenn du jetzt versuchst zu tricksen und die nuri Bestände zu verschleiern erst dann machst dich eines Betruges schuldig.
Nur, wenn Du den xpub preisgibst.
Naja, der Staat will Dich auch nicht verknacken. Ich denke nicht, dass Du irgendwas fürchten müsstest, weil Du ehrlich Informationen nachreichst.
Fehler sind menschlich.
Mach’ Dich nicht verrückt.
Ich würde sagen Ehrlichkeit währt am längsten.
Ja, falls sie Deinen xPub einfordern, dann wird natürlich Dein ganzes Bitcoinvermögen sichtbar.
Deswegen: Nichts verstecken. Langfristig kann das eigentlich nur irgendwann Probleme machen.
Klingt nach einer guten Version. Und ehrlich gesagt nicht zu aufwendig.
Letztlich musst Du Dein Vermögen früher oder später eh so aufbereiten. Also warum nicht jetzt direkt bei diesem Anlass? Dann hast Du es hinter Dir.
Du kannst auch Excel-Tabellen beim FA einreichen.
Klar. Wo ein Wille ist, ist ein Weg zum Betrug.
Aber Günther der seinen Arbeitsweh falsch abrechnet, der tut eben weniger als Peter der sich Steuern rückerstatten lässt, die nie gezahlt worden sind und den Staat um Millionen bringt.
Was ich damit sagen will, mach’ Dich nicht verrückt.
Das wird alles plausibel aussehen und dann wird der Sachbearbeiter das sicher auch durchwinken.
Das hatte ich mir tatsächlich auch so irgendwo positiv schöngeredet…genau wie du es sagst. Ich hätte es ohnehin früher oder später machen müssen, wenn ich sie eines Tages denn verkaufen wollen würde. Habe diese Themen Steuern und Selbstverwahrung EXTREM schleifen lassen.
Manche behaupten ich würde, wenn überhaupt mit einem Verwarngeld davonkommen, aber naja. Das weiß man jetzt natürlich im Vorfeld nicht.
Es ist halt so wie es ist. Ich kann nur das Beste draus machen…
Nur Objektiv, es wird aber auch der subjektive Tatbestand mit berücksichtigt. Da kein Vorsatz vorhanden ist bist du unschuldig.
Wenn du jetzt einfach alles komplett einreichst kann dir auch keiner Vorsatz vorwerfen.
Nur bitte keine Entschuldigungen deinerseits beim Amt bitte. Die Abweichung sollen die mal lieber selbst herausfinden. Bei Rückfragen sag ehrlich ‚Oh, muss ich vergessen haben.‘ Entschuldigungen wirken wie ein Schuldeingeständnis.
Lass dir von einem Beamten gesagt sein: Die haben auch gar keinen Bock auf die Sch. und wollen das nur möglichst einfach und schnell wieder vom Tisch haben.
Ich sehe da überhaupt gar keine Probleme auf dich zukommen.
Wenn es so wenig ist, dass du sowieso Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, wieso hast du dann Angst? Ein Problem wäre es nur wenn du unter Berücksichtigung des nicht angegebenen Vermögens nicht berechtigt wärst Arbeitslosengeld zu erhalten. Was dann passiert ist dass das Jobcenter die unrechtmäßig gezahlten Leistungen vollständig zurückfordert.
Nicht wenn sie wirklich Sozialbetrug wittern würden. Das könnte durchaus zusätzlich auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Aber nicht in diesem Fall, keine Sorge.
(Vorsichtshalber schreibe ich das noch mal.)
Okay…ich bin juristisch jetzt nicht sonderlich bewandert. Ich hatte den Versuch des Sozialbetrugs halt so verstanden, dass es unabhängig von der Höhe ist.
D.h. wenn ich jetzt ERHEBLICHES Vermögen verschwiegen hätte, wäre der Sachverhalt schon wieder anders, richtig?
Du schätzt es also so ein, dass ich aufgrund des geringen Betrages der unter dem Schonvermögen fällt zu 100% sicher bin?
Du hast noch nicht einmal eine Bewilligung und Bescheid bekommen, da sähe das evtl. anders aus. Aktuell bist du noch im Antragsprozess, also genau richtig, um noch Dinge klarzustellen.
Ich bin kein Jurist. Ich habe nur 2 völlig verschiedene Beamtenausbildungen hinter mir.
Ich schätze dies so ein:
Beim objektivem Tatbestand ist die Summe unerheblich. Beim subjektiven Tatbestand würde es sehr schwierig werden dem Amt ggü. glaubhaft zu machen das dieses kein Vorsatz gewesen ist wenn du den Großteil vergessen hast. Es wäre aber nicht unmöglich. Evtl. hast du beim ersten mal im Vollsuff gehandelt. Wenn du dafür sogar Zeugen hättest könntest du evtl. sogar damit durchkommen. Allerdings gibt es auch noch Fahrlässigkeit. Könnte auch strafbar sein. Da müsste ich jetzt tiefer in die Gesetze einsteigen für. Fahrlässigkeit wiegt jedenfalls minder schwer als Vorsatz.
Erst sprichst von einem ganz kleinen Teil und jetzt
Also was denn nun?
Nur zur Befriedigung der Neugier habe ich eigentlich keine Lust solche Romane zu verfassen. Ich habe eigentlich nur geantwortet weil dich das so ausgesprochen belastet hat.
Bei erheblichen Vermögensanteilen hätte ich wohl auch andere Empfehlungen gegeben wie man damit jetzt am besten umgeht.
Entschuldige, vielleicht habe ich mich unpräzise ausgedrückt. Ich wollte lediglich wissen, wie du dir so „sicher“ sein kannst, dass ich keine Sorgen haben muss.
Denn nach wie vor sprechen wir hier von ca. 1500 Euro Wert, der auf der besagten hardware wallet liegt.
Ich meine, vom logischen Menschenverstand und Bauchgefühl her, würde ich auch sagen, was sind schon 1500 Euro gemessen am gesamten Schonvermögen einer 4-köpfigen Familie. Bei einem Schonvermögen von 85.000 + je ein Auto im Wert von 15.000 pro Ehepaar, sind das ja schon üppige 115.000 Euro. Da sprechen wir ja bei den paar Satoshi von knapp 1% des gesamten Schonvermögens.
Ich wollte halt nur durch Eigenrecherche herausfinden, welche gesetzliche Handhabe das Jobcenter hat.
Sagen die „naja, der hat jetzt 1% „vergessen“ whatever, dann kommt er mit einem blauen Auge davon oder bei 10% bekommt der schon 500 Euro Verwarngeld“ usw.
Wenn ich mir die Spanne in dem Zusammenhang im Netz anschaue steht da irgendwas von „0 Euro bis 5000 Euro“.
Naja. Eine gute Nachricht habe ich dennoch. Ein Anwalt (spezialisiert für Sozialrecht) rief mich dann doch heute an, der bei einem Bekannten bereits gute Arbeit geleistet hat.
Er war ziemlich cool und locker drauf. Er sagte mir, da ich noch mitten im Prozess der Antragstellung bin und unter dem Schonvermögen bin, habe ich keine rechtlichen Probleme zu befürchten.
Vielmehr habe ich jetzt ein praktisches „Problem“, weil ich denen erklären muss, dass ich keine Kontoauszüge gemäß deren Standards einreichen kann. Die können von mir nichts verlangen, was ich auch nicht einreichen kann.
Er hat sich tatsächlich die Zeit genommen, mir mein Anliegen ca. 20 Minuten am Telefon komplett kostenlos anzuhören und meine Fragen zu beantworten. Bin da echt dankbar für.
Naja ich werde mich jetzt damit beschäftigen, wie ich diese Kontoauszüge bei CoinTracking generieren kann, auch meine alten Sachen von Nuri manuell einpflegen kann. Bis zum 27.09. muss das bei denen auf dem Tisch liegen.
In jedem Fall werde ich Euch hier demnächst Feedback geben, wie alles gelaufen ist. Könnte ja vielleicht dem einen oder anderen weiterhelfen.
Ich bedanke mich bei jedem hier im Forum, der sich Zeit genommen hat mir zu helfen. Bis bald mal.
Hey, ich komme leider zeitnah auch in eine ähnliche Situation wie du.
Ich wollte daher einmal fragen, ob das Jobcenter von dir sämtliche in der Vergangenheit durchgeführte Krypto-Transaktionen dargelegt haben wollte, die in Zusammenhang mit der DEX und dem Vermögen stand ?
Oder haben die, ähnlich wie bei einem Bankkonto, nur nach den Umsätzen der letzten 3 Monate verlangt ?