wie beurteilt ihr Risk/Reward für das Staking/Lending von USDT auf Börsen wie Binance, Bybit, OKX, Bitget? Alle 4 haben z. B. auf Coingecko einen hohen „Vertrauensscore“. Auf welcher dieser Börsen würdet ihr Kryptos parken für „passive income“ über staking/lending?
Ich denke, dass auch viele Trader hohe Summen an USDT auf diesen Börsen halten um gehebelt traden zu können… die können doch nicht alle falsch liegen?!
Earning (Staking/Lending) über Exchangers würde ich nur empfehlen, wenn man so wie so die Assets für Trading auf den Exchangers halten muss. Schließlich gibt man dafür seine Assets aus den eigenen Händen und riskiert einen Totalverlust. Der Exchanger könnte gehackt werden, insolvent gehen oder einen Exit Scam hinlegen.
Auch würde ich nicht empfehlen Euro in Tether umzutauschen, nur um earning betreiben zu können. Hinter Tether steckt ein Konzern, der sich verkalkulieren und insolvent gehen kann. Das bedeutet dass man auch dadurch einen Totalverlust riskiert.
Wenn du jedoch fragst ob es ein zusätzliches Risiko durch earning selbst gibt, ist die Antwort nein. Beim Verleihen seiner Assets kann man nichts verlieren. Zumindest nicht auf seriösen Plattformen.
Möchtest du dich vor der Inflation schützen, wäre die bessere Wahl einen Teil deines Vermögens in Bitcoin zu halten.
Möchtest du dein Vermögen erhöhen, wäre Trading die bessere Wahl. Aber bedenke dass erfolgreiches Trading ein Full Time Job ist. Das funktioniert nicht mal eben so nebenbei. Ich würde es niemandem empfehlen.
Wichtig beim earning ist auch die steuerrechtliche Lage. Es wird sich immer noch darüber gestritten, wie sich die Steuern beim earning errechnen.
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort! Was sind denn die strittigen Punkte bei der steuerrechtlichen Betrachtung von staking oder lending? Müsste doch so wie Zinseinnahmen bei Fiat behandelt werden (d. h. Stichwort Kapitalertragssteuer 25% für Einnahmen über dem Freibetrag). Oder steht hier auch die Frage von gewerbsmäßigen Einkünften im Raum so wie bei Minern?
Also mein letzter Stand ist dass earning Einnahmen mit dem eigenen Einkommenssteuersatz und dem Kurs zum Zeitpunkt des Erhalts zu versteuern sind. Danach soll dann die Regelung der Jahreshaltefrist gelten, wie beim Kauf von Kryptowährungen.
Aber das solltest du mit einem Steuerberater besprechen.