Urteil: Gebühren Banken sind unrechtmäßig

Eventuell interessant für den einen oder anderen.

BGH urteilt, dass die erhobene Gebühren für die Kontoführung unrechtmäßig sind. Hier der Link zu der Erklärung von Fianzfluss:

Das hat der Solmecke vor einiger Zeit auch schon verkündet.

Daraufhin haben sich Bankkunden beschwert, sie haben eine Rückzahlung erhalten und kurz darauf wurde ihr Konto gekündigt. :rage:

Wollt’s nur gesagt haben.

Der Titel dieses Threads stimmt leider nicht, siehe auch einfach das Video.

Der BGH hat entschieden, dass Änderungen der Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Kunden nicht als akzeptiert angenommen werden dürfen, wenn der Kunde bis zu einem bestimmten Termin nicht widersprochen hat.

D.h. die Bank darf Gebühren nur erhöhen, wenn der Kunde zugestimmt hat. Falls man über Gebührenerhöhungen informiert wurde, zu denen man nicht zugestimmt hat, kann man sich das Geld wieder holen.

Aber natürlich sind Kontoführungsgebühren erlaubt. Darum geht es doch gar nicht.

Und wenn man in Zukunft zustimmen muss, dann macht man das entweder, oder wird wahrscheinlich gekündigt. Wäre zumindest meine Vermutung.

Ich verstehe sowieso nicht warum Filialbankkunden es besser finden, wenn sie die gleichen Gebühren versteckt über alle möglichen Vorgänge bezahlen, anstatt diese transparent als Kontoführungsgebühren zu bezahlen.

In dem Video heißt es explizit " die Einführung der Kontoführungsgebühr von 5 Euro" und nicht " die Erhöhung". Daraus leitet sich für mich ab, dass es vorher keine Gebühr bei der Postbank gab (bin kein Kunde) und diese stillschweigend eingeführt wurde, weil der geänderten AGB vom Kunden nicht widersprochen wurde.

Also geht es doch grundsätzlich um die nachträgliche Einführung der Kontoführungsgebühr, wenn diese bei Vertragsabschluss nicht Bestandteil der AGB’s wären.

Und das ist laut BGH unrechtmäßig.

Dann sind wir ja einer Meinung. Wenn das bei der Postbank so eingeführt wurde, ist es nicht ok und kann zurückverlangt werden.

Aber ich finde der Titel und das hier

hören sich so an, als würden Kontoführungsgebühren im Allgemeinen unrechtmäßig erhoben.

Von „nachträglich“ hattest du nichts geschrieben; das ist aber ein entscheidender Unterschied. Und auch nachträglich wäre es sogar erlaubt, wenn der Kunde zustimmt.