Unterstellung zur Gewerblichkeit

Hallo Zusammen,

ich habe 2020 die Krypto Welt für mich entdeckt und trade gelegentlich mit Kryptos. Als ich 2021 (Bullrun) meine 15’000€ versteuert hatte, sagte mir der Finanzmensch am Telefon „Das ist doch ne einmalige Sache oder ?“. Seit dem versuche ich Haltefrist einzuhalten. Obwohl man mit swapen mehr Geld verdienen könnte. Aber da gibt es ja das FA.

Unter welchen Kriterien darf das Finanzamt in Deutschland einen nicht selbststängen Trader Gewerblichkeit vorwerfen und wo steht das im Gesetz ?
Macht Nebengewerbe einen Sinn, wenn man wirklich gelegentlich für sich tradet. Was sprich dafür und da dagegen ?
Wie schaut es unter anderem zB mit Besitz von Nodes aus, wo man regelmäßig Staking Rewards erhält ?

In Österreich gilt Abgeltungssteuer von 27,5% und keine Haltefrist. Jetzt gerade in Bullrun Zeit werden viele, viele Gewinne erzielen dh sie kommen an Finanzamt nicht vorbei. Müssen all diese Menschen Gewerbe anmelden ?
Wie ist eure Erfahrung mit Finanzamt in Österreich ?

Grüsse

Bist Du ein gewerblicher Krypto-Trader, wenn du Day-Trading im Krypto-Bereich betreibst?

Das Bundesfinanzministerium hat bisher keine genaue Aussage zum gewerblichen Krypto-Trading vorgelegt. Auch eine Judikatur zu diesem Thema liegt noch nicht vor. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass all diese Aktivitäten per se nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit führen.

Quelle: Krypto Steuern Österreich: Volle Anleitung Steuererklärung [2024]

Wonach handeln die deutsche Finanzgesetze ?

Ja das schätze ich an Österreich. Zum 1.3.22 wurde das Gesetz verabschiedet und hatte sehr gehofft, dass Deutschland mitziehen würde. Allein, dass man swapen kann, ohne Steuerbarkeit auszulösen wäre es wert. Die Österreicher zahlen ihre Abgeltungssteuer von 27,5% und gut ist es.