Hallo Zusammen,
ich habe 2020 die Krypto Welt für mich entdeckt und trade gelegentlich mit Kryptos. Als ich 2021 (Bullrun) meine 15’000€ versteuert hatte, sagte mir der Finanzmensch am Telefon „Das ist doch ne einmalige Sache oder ?“. Seit dem versuche ich Haltefrist einzuhalten. Obwohl man mit swapen mehr Geld verdienen könnte. Aber da gibt es ja das FA.
Unter welchen Kriterien darf das Finanzamt in Deutschland einen nicht selbststängen Trader Gewerblichkeit vorwerfen und wo steht das im Gesetz ?
Macht Nebengewerbe einen Sinn, wenn man wirklich gelegentlich für sich tradet. Was sprich dafür und da dagegen ?
Wie schaut es unter anderem zB mit Besitz von Nodes aus, wo man regelmäßig Staking Rewards erhält ?
In Österreich gilt Abgeltungssteuer von 27,5% und keine Haltefrist. Jetzt gerade in Bullrun Zeit werden viele, viele Gewinne erzielen dh sie kommen an Finanzamt nicht vorbei. Müssen all diese Menschen Gewerbe anmelden ?
Wie ist eure Erfahrung mit Finanzamt in Österreich ?
Grüsse