Hallo zusammen,
ich habe schon gesucht, aber nicht ganz meinen Fall gefunden. Deshalb meine Bitte um Rat:
Ich bin Student und habe 2020 einiges an Bitcoins verkauft (sonst keine Einkünfte), [Editiert Admin]. Da ich sie seit 2016 gehalten habe, sind sie steuerfrei. Habe keine Steuererklärung abgegeben, da ja nichts zu versteuern war. Nun kam Aufforderung des FA, dass Steuererklärungsfrist für 2020 abläuft (Frist für Steuerberater wegen 2019). Auf meine Nachfrage, warum ich abgeben soll hiess es, weil ich 2019 eine abgegeben habe und da auch ALG für zwei Monate flossen. Aber 2020 erhielt ich kein ALG, das wäre denen ja auch übermittelt worden. Ich rätsle nun, ob meine Bank die Eingänge gemeldet hat. Aber würde die mich nicht zuerst fragen, was das für Eingänge sind? Ich habe nicht daran gedacht, das denen zu sagen, da es ja lauter Beträge von rund [Editiert Admin] von deutschen Konten waren. Die Sachbearbeiterin meinte dann, wenn nichts zu versteuern ist, muss ich keine Erklärung abgeben. Hätte sie mir gesagt, dass eine Meldung vorliegt?
Hier steht, man soll/kann auch nicht steuerpflichtige Gewinne angeben, aber warum schlafende Hunde wecken. Man gibt ja auch sonst nicht an, dass man privates verkauft hat, wenn keine Steuern dafür anfallen. Habe nichts zu verbergen, die Belege kosten nur Zeit (habe 2016 gekauft und damals nicht akribisch Liste geführt). Möchte aber auch kein Misstrauen schüren. Allerdings könnte ja Bank und FA dann auch Klartext reden. Darf man bei der Bank fragen, ob die gemeldet haben oder dürfen die das dann auch nicht sagen.
Was denkt Ihr?
Danke schon mal für alle, die sich Zeit nehmen!
Ich würde hier im Forum aus Sicherheitsgründen keine konkreten Zahlen nennen.
Interessiert mich auch. Ich gebe zwar eine Erklärung ab, aber nenne meine steuerfreien Veräußerungen auch nicht. Wenn sie die wollen, würde ich sie aber einfach nachreichen. Ich würde dem Finanzamt schreiben, dass ich keine steuerpflichtigen Einnahmen habe und die Kauf und Verkauforder mit anheften. Das hier ist keine Finanzberatung oder Empfehlung
Hallo,
davon ausgehend, dass tatsächlich eine Aufforderung zur Erklärungsabgabe erfolgte, wärest du eigentlich grundsätzlich auf Grund dieser Aufforderung bereits verpflichtet (unabhängig davon, ob durch andere „tatsächliche“ Sachverhalte (z.B. Einkünfte > 410€) eine Verpflichtung vorliegt (Abgabeverpflichtung auf Grund Regelung im eigenständigen Verwaltungsakt „Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung“).
Aber: Die Aufforderung zum jetzigen Zeitpunkt erschließt sich mir nicht:
Entweder hast du noch bis 31.05.22 Zeit (Steuerberater) oder die Erklärung war schon zum 31.10.21 einzureichen. In beiden Fällen ist eine Aufforderung sinnlos…
Ich gehe jetzt daher mal davon aus, dass eine Erinnerung ergangen ist. Zumindest schließe ich das auch aus dem von dir geschilderten Gesprächsverlauf mit der Beamtin. Sie geht von evtl. steuerpflichtigen Vorgängen aus (ALG) oder begründet das - völlig schwachsinnigerweise - mit dem Hinweis auf das Vorjahr 2019.
Die Erinnerung ist kein Verwaltungsakt. Aus ihr ergibt sich somit keine Abgabeverpflichtung. Es zählen somit die „allgemeinen“ Regeln.
Diese hast du durchgeprüft und für dich entschieden, dass a) kein ALG > 410€ vorliegt, b) keine Einkünfte > 410€ vorliegen (An- und Verkauf außerhalb der Steuerfrist) und c) auch keine andere Erklärungspflicht gegeben ist.
Fazit:
Kurze Mail mit genau der Erläuterung: Aus deiner Sicht keine Abgabeverpflichtung 2020. Die BTC würde ich dabei nicht erwähnen. Aber rüste dich privat schon mal dokumetationssicher auf, falls da doch mal (ggf. auch später) was kommt.
Und weder das Finanzamt noch die Banken werden dir vermutlich sagen, ob die Meldungen wegen den Transaktionen verschickt/bekommen haben.
Meiner Meinung nach wäre für evtl. Geldwäscheprüfung auch der Zoll und nicht das Finanzamt zuständig. FIU oder wie die überforderten Leutz da heißen
Ok dankeschön!
In Ordnung!
Ja dann ist es wohl erstmal die Erinnerung (bis Mai 22), habe mich falsch ausgedrückt.
Ja das mit FIU dachte ich auch so, aber bei so einer Verdachtsmeldung würde wohl das Konto eingefroren bzw. hätte ich längst davon erfahren - denke ich.
Komisch fände ich, wenn sie jetzt am Telefon sagt ich muss keine abgeben und nach Ablauf der Frist dann wieder schreibt, dass da was vorliegt. Dann können sie es doch auch gleich sagen. Habe auch gelesen, dass sie oft auffordern, wenn das Jahr vorher eine Erklärung abgegeben wurde. Aber rein vom Bauchgefühl ist es wohl eher eine Meldung.
Aber die Bank sollte doch erst fragen, bevor sie was meldet und man Behörden am Hals hat. Man kann es ja belegen. Etwaige Buchungen kann man ja eh nicht zurücknehmen und müsste sich dem sowieso stellen. Aber wahrscheinlich denke ich da zu einfach.