ich habe eine Verständnisfrage zum Thema Transaktionsnachweise. Fiktiver Fall:
Angenommen, ich kaufe bei einer Börse (bspw. Bison) BTC. Hierfür habe ich einen Kaufnachweis. Nach über einem Jahr Haltedauer transferiere ich diese Bitcoin ins Lightning-Netzwerk (auch diese Transaktion kann ich nachweisen). Ich bin der Meinung: Alles, was nun im Lightning-Netzwerk passiert interessiert das Finanzamt nicht und ich muss hierüber auch keine Nachweise führen, richtig? Wir könnten das Szenario auch rein auf der Mainchain spielen, kommt auf das Gleiche raus.
Das ist richtig und wird von den meisten sicher so gehandhabt. Das Finanzamt könnte aber auch argumentieren, dass Lightning keine BTC sind und eine neue Haltefrist verlangen. Das ist eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Rechtssicherheit gäbe es nur nach einem Urteil.
Ich bin kein Steuerberater, nur Erfahrungsaustausch.
Danke dir für die Antwort. Wenn ich es richtig verstanden habe, interessiert das Finanzamt eigentlich nur, wenn ein Tausch in Euro oder umgekehrt stattfindet. Das also der Transfer ins Lightning-Netzwerk eine neue Haltefrist auslöst, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Die Argumentation dafür würde mich interessieren (vom Finanzamt). Onchain ist es eine 2-2 musig tx, die erstellt und wieder aufgelöst wird, wobei kein Währungswechsel stattfindet. Steuertechnisch ist Lightning aber wohl noch nicht geregelt.
Die Technik ist in der Regel unterschiedlich zur steuerlichen Brille.
Technisch werden die BTC gesperrt, aber dir werden Lightning ausgegeben. Dieser Zufluss der Lightning könnte als Anschaffung gewertet werden. So werden die BTC zwar nicht verkauft, aber die Gewinne auch Lightning könnten einer neuen Haltefrist unterliegen. Es sind ja „keine BTC“ und es gab einen Zufluss.
Hoffentlich wird nie so argumentiert, aber ganz abwegig ist es leider nicht.