Strategy Aktie als Privatperson? Erfahrungen

Smartbroker+ hat auch nix einbehalten, obwohl sie explizit in den FAQs beschreiben, dass sie das automatisch tun würden.

Vorab: Keine Steuerberatung, nur mein aktuelles Verständnis als Laie.

Wie viel wurde dir denn konkret von TR abgezogen? Wenn bereits die normale deutsche Abgeltungssteuer inkl. Soli und ggf. Kirchensteuer einbehalten wurde, dann hast du deine Steuerpflicht in Deutschland erstmal erfüllt. Sollte theoretisch zusätzlich noch US-Quellensteuer anfallen, würde diese normalerweise auf die deutsche Kapitalertragssteuer angerechnet werden, sodass man am Ende nicht doppelt besteuert wird.

Bei STRC scheint die Situation aktuell aber etwas spezieller zu sein, weil die Ausschüttungen offenbar zumindest teilweise als Return of Capital (RoC) behandelt werden. In solchen Fällen wird steuerlich teilweise gar nicht direkt von einer klassischen Dividende ausgegangen. Dadurch kann es vorkommen, dass zunächst keine Quellensteuer einbehalten wird oder sich die Besteuerung zeitlich nach hinten verschiebt, etwa über eine Anpassung des Einstandskurses.

Genau deshalb herrscht aktuell auch etwas Verwirrung zwischen verschiedenen Brokern und Abrechnungen. Ich würde daraus aber erstmal nicht schließen, dass TR etwas falsch macht. Die Unsicherheit liegt meiner Einschätzung nach eher an der speziellen steuerlichen Einordnung des Produkts selbst.

Und selbst wenn später etwas anders eingeordnet werden sollte, würde das normalerweise eher über Korrekturen der Broker, Steuerbescheinigungen oder die Steuererklärung laufen. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass plötzlich direkt irgendeine US-Behörde Nachforderungen an Privatanleger in Deutschland stellt.

Kann man natürlich machen. Allerdings wird sich 21Shares die Verwaltung vermutlich auch bezahlen lassen. Selbst wenn die TER aktuell mit 0 % angegeben wird, holen sie sich ihren Anteil wahrscheinlich über den Spread oder andere Mechanismen rein. Wenn du damit fein bist, spricht aber natürlich nichts dagegen.

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So, habe die Rückmeldung von TR erhalten. Das Geld wird laut Support als „Kapitalmaßnahme“ (Return of Capital) deklariert.

Blöde Frage ohne groß recherchiert zu haben: muss man dann etwas bei der Steuererklärung angeben? Laut AI nicht.

Keine Steuerberatung an dieser Stelle, nur mein aktuelles Verständnis als Laie.

Wenn ich das richtig verstehe, wird bei Return of Capital (RoC) zunächst keine klassische Dividende versteuert, sondern stattdessen dein Einstandskurs reduziert. Dadurch verschiebt sich die Besteuerung nach hinten. Wenn du die Position irgendwann verkaufst, fällt der steuerpflichtige Gewinn entsprechend höher aus und wird dann, wie bei TR üblich, automatisch über die Kapitalertragssteuer berücksichtigt.

Deshalb wirkt es aktuell erstmal so, als würde keine Steuer anfallen. Tatsächlich wird sie aber eher zeitlich verschoben als komplett vermieden.

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Super, vielen Dank dir!

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Hi, lese schon länger mit, habe mich jetzt angemeldet da ich denke, das interessiert ein paar Leute:

Ich bin bei Scalable und habe heute die Dividende ausgezahlt bekommen. Obwohl die Überschrift auf dem Abrechnungsdokument “Kapitalrückzahlung” lautet, wurde mein Freistellungsauftrag/Sparerpauschbetrag belastet - wenn dieser ausgeschöpft ist, würde also wohl auch Steuer abgeführt.
Ich finde es seltsam, dass hier beides vermischt wird. Mmn: Entweder Kapitalrückzahlung oder Steuerzahlen.

Soweit ich weiß haben Deutsche Broker mit der US-Sonderregelung (ROC) beim automatischen Einbehalt Probleme und versteuern die Zahlungen zunächst wie normale Dividenden.

Möglich, dass dies dann in der nächsten Jahressteuerbescheinigung korrigiert wird.

Dann müssten sie aber doch die US-Quellsteuer abziehen, aber die wurde von USA ja nicht erhoben.

Meinst du mit Jahreserklärung die Steuererklärung beim FA oder die Steuerliche Zusammenfassung des Brokers? Wenn sie das dann können, sollten sie es auch unterjährig tun. Das ist ja total mies für den Zinseszins.

Ich würde das mal bei Scalable nachfragen.

Die Jahressteuerbescheinigung, die du meist so im April von deinem Broker bekommst, da steht es dann drin wie es Scalable abgerechnet hat.

Angeschrieben habe ich die ja.

Ich sehe nur keinen Grund, warum sie es in der Jahresbescheinigung anders machen sollten als das ganze Jahr über.

Es scheint immer noch daran zu liegen, dass sich die Broker uneinig darüber sind, wie man STRC letztlich einordnet. Bin auf die Antwort von Scalable gespannt.

Habe genau gleich viel Dividende erhalten (bis auf wenige Cent Unterschied), obwohl ich ordentlich nachgelegt hatte..

Krass was dieser Kursrutsch ausmacht.

Ah, der Nachkauft war Ende Mai. Also nicht vor dem Ex-Divident-Date. Dann liegt’s daran.

Die Dividende ist fix pro Aktie. Aktuell sind es 0,96 US-Dollar pro Aktie und Monat, was auf Jahresbasis einer Dividendenrendite von 11,50 % entspricht (bezogen auf einen Kurs von 100 US-Dollar). Der Kursrutsch hat darauf keinen Einfluss.

https://www.strategy.com/strc/dividends

Wenn du also 100 Aktien hältst, kassierst du auch nächsten Monat wieder rund 96 US-Dollar Ausschüttung, unabhängig davon, ob STRC gerade bei 100, 90 oder 80 US-Dollar steht.

Wenn dein Nachkauf erst Ende Mai erfolgt ist, war er für diese Ausschüttung einfach noch nicht relevant.

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Genau. Hatte das mit dem Kauf-Datum im ersten Moment vergessen.

Passt alles. STRC läuft und Ausschüttung fließt wieder in Bitcoin.

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Übelste Idee am morgen.

Haus verkaufen und in STRC = lebenslange Rente :upside_down_face:

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Eier und das ganze nicht so ernst nehmen :smiling_face_with_three_hearts:

Hier die Antwort von Scalable:


vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der Ausschüttung der Aktie mit der ISIN US5949728530 und der steuerlichen Abrechnung.

Wir verstehen Ihren Einwand, allerdings liegt hier ein häufiges Missverständnis bezüglich der steuerlichen Behandlung von sogenannten „Return of Capital“-Ausschüttungen (Kapitalrückzahlungen) im deutschen Steuerrecht vor. Die Abrechnung und die Belastung Ihres Freistellungsauftrags sind in diesem Fall korrekt erfolgt.

Warum wurden Steuern berücksichtigt bzw. der Freistellungsauftrag belastet?

Bei einer ausländischen Kapitalrückzahlung fällt nach deutschem Steuerrecht lediglich die ausländische Quellensteuer weg (bzw. wird auf 0 % gesetzt). Die deutsche Steuerpflicht bleibt davon jedoch unberührt:

Deutsche Kapitalertragsteuer: Auch bei einer Einstufung als Kapitalrückzahlung im Ursprungsland unterliegt der Ertrag in Deutschland der regulären Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag (Kombination von ca. 26,375 %).

Belastung des Freistellungsauftrags: Da Sie einen Freistellungsauftrag eingerichtet haben, hat das System diesen automatisch genutzt, um den Abzug dieser deutschen Steuern für Sie zu verhindern.

Es wurde somit lediglich die ausländische Quellensteuer korrekt auf Null gesetzt, während die deutschen Steuern über Ihren Freistellungsauftrag abgedeckt werden mussten. Eine Korrektur der Abrechnung ist daher nicht erforderlich.

Wir hoffen, diese Erklärung bringt Klarheit in den Sachverhalt. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Danke für die Rückmeldung!

Hab in STRC einen kleinen Teil meines Notgroschens geparkt. Finde, es ist extrem kreativ, was Saylor da geschaffen hat.