Steuerrecht? Anteil an DAO durch NFT - Nach DAO-Vote nun IDO und Token-Airdrop für NFT-Besitzer

Hallo zusammen!

Werde mich demnächst auch an einen Steuerberater wenden, aber versuche gerade auf die Schnelle einen Überblick zu erhalten, welche Möglichkeiten für steuerliche Relevanz sich in welchem Fall ergeben könnten.

Hab ein pre-minted NFT mit Utility gekauft, welches u.a. zu Anteilen an der Ausschüttung von eingenommenen Performance-Gebühren eines von eine DAO gemanagten (vereinfacht) Pools berechtigt. Um unter anderem das große Interesse an dem Gesamtkonstrukt abzugreifen (NFT-Sale war ziemlich „oversubscribed“) wurde von der DAO über ein Voting entschieden, ein Token einzuführen und die Anteile an den Gebührenausschüttungen über die Menge der Tokens im Besitz zu regeln.

Nun wird ein IDO bzw. Token-Sale durchgeführt und jeder NFT-Besitzer erhält zum Ausgleich eine gewisse Menge dieser Tokens via Airdrop, welcher gestückelt über mehrere Monate mit mehreren mehr oder weniger festen Ausschüttungsterminen vollzogen wird.

Für einige Mitglieder der DAO, bspw. aus den USA, wurde wegen des dortigen Steuerrechts (Airdrops sind bei Eingang zu versteuern) eine Webseite erstellt, über die man diese Tokens optional vor dem Start des IDOs (Token hat momentan und bis dahin noch keinen Preis) für einen kleinen Betrag kaufen kann (Klick auf Button, um zu bezahlen bzw. den Anspruch auf die Auschüttung zu „kaufen“), damit dies als Kauf bzw. Anschaffung gewertet werden könnte.

Nach Durchsicht des BMF-Schreibens bin ich mir nicht sicher, welche Variante nach deutschem Steuerrecht für mich die vermutlich vorteilhafteste wäre. Leider ist die Zeit bis zu dem IDO sehr knapp und reicht wohl nicht mehr aus um einen Steuerberater zu kontakieren bzw. von diesem eine Antwort zu erhalten. Für die nächste Steuererklärung wird es gewiss notwendig sein, professionelle Unterstützung zu suchen. Akut muss ich nun eben abwägen, welche Variante mit welcher Wahrscheinlichkeit zu welchem Ergebnis führen würde. Soweit das irgendwie einschätzbar ist. Ist ja nicht so, dass das BMF-Schreiben jegliche Rechtsunsicherheit beseitigt hätte. :wink:

Meine Absicht ist die Tokens mind. ein Jahr zu halten und ursprünglich auch zu staken. Nach Recherchen hinsichtlich Staking und Haltefrist wird Letzeres aber eventuell nicht der Fall sein. Dafür aber vermutlich die Nutzung der Tokens als Collateral für Borrowing im defi-space.

Der Airdrop wird vermutlich den Freibetrag im Schenkungssteuerrecht für Schenkungen von Dritten überschreiten, sodass für die Airdrop-Variante ohne erbrachte Leistung Schenkungssteuer anfallen wird. Hierbei würde es sich eher um einen Airdrop ohne erbrachte Leistung handeln oder nicht? Oder könnte, für den Fall, dass es nicht als Kauf gewertet werden würde, die Bezahlung für die Token als Leistung für den nachgelagerten Airdrop gesehen werden?

Ich denke eine der hauptsächlichen Fragen ist, ob die Anschaffung der Tokens über die weiter oben erläuterte Möglichkeit tatsächlich auch als solche gesehen werden würde (Kauf) und welche Fallstricke sich daraus sonst ergeben könnten. Der Tokenpreis am Ende des IDO wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein enormes Vielfaches betragen.

Würde mich sehr freuen, wenn jemand ein paar Gedanken dazu teilen könnte.

Viele Grüße!