Steuerlich unterscheiden wir in Deutschland nicht zwischen Utility Token, Security Token etc.
Es ist egal, ob Du BTC, ETH, LINK oder was auch immer verkaufst/tauscht.
Für alle gilt §23 Privates Veräußerungsgeschäft.
Nein; zumindest nicht, wenn wir über Verkauf bzw. Tausch reden.
Wenn Du einen Coin für Staking oder Lending nutzt, dann ja.
Aber da geht es dann um den Vorgang bzw. die Verwendung und nicht um den Coin per se. (Siehe FAQ)