Steuerpflichtige Coins?

Hallo an alle,

gibt es auch Coins wo trotz über ein Jahr Haltedauer (aktueller stand) diese trotzdem Steuerpflichtig sind, oder gilt das für alle Coins? :roll_eyes:

Gruß.

Hallo bvdmb,

es gibt hier im Forum ein tolles Steuer-FAQ.
(Suchfunktion → ‚Steuer‘)

Folgende Antwort:
„Realisierst Du beim Verkauf bzw. Tausch von Kryptowährungen einen Gewinn, ist dieser mit Deinem persönlichen Steuersatz nach §23 EStG zu versteuern.“

Sofern Du in Deiner Frage Coins stellvertretend für diverse Kryptowährungen meinst… ja, natürlich werden alle Kryptowährungen vor dem Gesetz gleich behandelt und sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei.

Beste Grüße,
HODLer

Nunja aber wie siehts denn mit der tokenisierten Aktie von Tesla und Co. aus eigtl.?

Da ist doch das Problem ein anderes. Ist das noch ein Utility Token oder ein Security-Token?
Wenn ein Wertpapier repräsentiert wird, dass Gewinne ausschütten, wird das zukünftig wahrscheinlich nicht als Kryptowährungen durchgehen.

Wertpapiere durch Tokenisierung zu repräsentieren und durch reale Wertpapiere zu hinterlegen ist imho eh schwachsinnig. Wenn müsste es gänzlich digitale Wertpapiere geben. Ansonsten muss ich ja immer einer Entität vertrauen, dass meine Security-Token tatsächlich mit Wertpapieren hinterlegt sind.

Just my thoughts.

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Es gilt für alle Krypto-Coins, sofern wir von kauf-halten-verkaufen reden.

Bei Staking, Lending usw. ist es anders.

Auf die Steuer-FAQ wurde ja schon verwiesen. Da findest Du Details zu dem Thema.

Warten wir mal den nächsten Schritt der BaFin ab…

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Hallo nochmal…

also sory aber ich blick da echt nicht durch, habe die letzten Tage versucht mich etwas schlau zu machen was Kryptos angeht aber weit bin ich nicht gekommen.

Utility Tokens, Utility Coins, Security Tokens, Currency Tokens, Stable Tokens und und und :man_facepalming:

Also verbessert mich bitte wenn ich falsch liege, so wie ich es verstanden habe sind einige Coins wie Wertpapiere, z.b. Coins die auf andere Coins basieren wie Chainlink basiert wohl auf Etherium also wird Chainlink anders versteuert. Manche Coins haben ihren eigenen Blockchain andere wiederrum nicht und die die kein eigenen Blockchain haben zählen als Wertpapier wie Aktien, Richtig???
Also z.b. Chainlink, wenn man in Chainlink investieren würde, ist es auch nach einem Jahr (aktueller Stand) Steuerfrei weil es basiert ja auf Etherium? :roll_eyes:

Sory wenn mein Frage sich blöd anhört aber ich blicke da echt nicht durch :man_shrugging:

Gruß an alle.

Steuerlich unterscheiden wir in Deutschland nicht zwischen Utility Token, Security Token etc.

Es ist egal, ob Du BTC, ETH, LINK oder was auch immer verkaufst/tauscht.

Für alle gilt §23 Privates Veräußerungsgeschäft.

Nein; zumindest nicht, wenn wir über Verkauf bzw. Tausch reden.

Wenn Du einen Coin für Staking oder Lending nutzt, dann ja.

Aber da geht es dann um den Vorgang bzw. die Verwendung und nicht um den Coin per se. (Siehe FAQ)

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Gibt es eigentlich eine offizielle Definition davon was Staking von Kryptowährungen eigentlich ist?

Wer beispielsweise „Neo“ Token auf binance hält, bekommt automatisch regelmäßig „Neo-Gas“ gutgeschrieben. Das kann man soweit ich weiß auch gar nicht unterbinden. Falls das als Staking gilt kann man bei manchen Coins nur schwer überhaupt die Haltefrist von einem Jahr geltend machen oder?

Das kommt darauf an, was für Dich „offiziell“ ist. Vom Finanzamt, der BaFin etc. gibt es sowas nicht, soweit ich weiß.

Aber bei Exchanges, Blockchain-Firmen usw. gibt’s immer irgendwo eine Seite, die beschreibt, was Staking ist.

https://eth.wiki/en/concepts/proof-of-stake-faqs

Da die Rewards eh nicht nach §23 versteuert werden, spielt die Haltefrist keine Rolle. :wink:

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Nur wie sieht es beispielsweise mit den besagten „Neo“ Coins aus. Wenn die Sache als Staking zählt dürfen diese wahrscheinlich nicht nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden oder?

Wobei man sagen muss, dass man bei diesen Coins quasi nichts dafür getan hat um „Neo-Gas“ zu bekommen. Das erinnert fast schon an einen Airdrop.

Bin in NEO nicht drin, muss ich gestehen.

Dadurch, dass Du die NEO irgendwo liegen hast, nutzt es dem Netzwerk? Hast Du dadurch irgendwelche Stimmrechte, die Du vielleicht sogar abgibst/verleihst?

Wo hast Du sie liegen? Was sagt die Exchange zu dem Gas, das Du bekommst? Definieren sie es selber als Staking und das Gas als Reward? Wenn nicht, würde ich mir die Definition der Exchange zu diesem Vorgang ausdrucken und auf Rückfrage beim FA vorlegen.

Genau. So würde ich argumentieren, sofern Du auf der Webseite der Exchange nichts von „Staking“, „Sicherung des Netzwerkes“ oder sowas liest.

Und halt ausdrucken, um später Deine Annahmen belegen zu können.

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Für das NEO Gas würde ja wie ihr schon diskutiert habt sowieso §22 oder Airdrop (keine Steuern) gelten.

Aber das ist ist eine sehr gute Frage! Die Exchanges verstehen darunter nämlich etwas anderes als ein Proof of Stake (PoS) Netzwerk.

Bei PoS erhältst du Rewards dafür, dass du das Netzwerk sicherst und bleibst in manchen Netzwerken Herr über deine Coins (z.B. Cardano).

Bei den Exchanges heißt Staking u.a. auch, dass sie dir Zinsen darauf bezahlen, dass du die Coins für eine gewisse Zeit lockst. Die Zinsen kommen wiederum auch nicht nur aus echtem PoS Staking. Ich würde das also eher als getarntes Lending ansehen.

Beide Aktivitäten sind in meinen Augen sehr unterschiedlich. Interessanterweise ist Winheller inzwischen der Ansicht, dass in beiden Fällen keine Haltefristverlängerung auf 10 Jahre gilt, da die Einkünfte nicht aus dem Wirtschaftsgut selbst, sondern als Ertrag aus der Forderung entstehen.

Siehe z.B. Winheller Artikel oder das neue Bitcoin2Go Video.

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Danke für eure Meinungen. Ich sehe mir zu der Thematik nochmal die Regeln von Binance an.

Wobei Binance ja ohnehin nicht bekannt dafür ist sich um gesetzliche Regularien zu sorgen. Deshalb könnten Informationen hierzu schwierig zu finden sein.

Aber mal schauen. :slight_smile: