Hi,
angenommen, ich habe im Nov. / Dez. 2021 xxx BTC gekauft und möchte sie einfach nur halten und nicht veräußern. Muss ich dem FA mitteilen, dass ich investiert habe? - Die Haltefrist von einem Jahr wäre somit ja noch nicht um.
Und vor dem Hintergedanke, dass ich sie evtl. in 5-6 Jahren veräußern muss/möchte… wäre es sinnvoll dies dann für die Steuer 2021 anzugeben?
Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank und Grüße
Nein.
Ich habe noch niemand gehört oder es irgendwo gelesen, dass man pauschal den Kauf von Kryptoassets beim FA angibt. (Deutschland) Warum auch?
Das FA kommt höchstens in 5-6 Jahren zu dir nachdem du einen größeren €-Betrag auf dein Konto erhalten hast und fragt nach, woher das denn kommt.
In dem Fall legst du deine gut dokumentierte Kauf-Verkauf-Liste - die du angelegt und stets gepflegt hast - vor und gut ist.
Die Steuerart die innerhalb eines Jahres nach Kauf anfallen würde, heißt Steuer auf private Veräußerungsgeschäfte. Wie der Name schon sagt, fällt sie nur an, wenn du (innerhalb der Jahresfrist) verkaufst.
Käufe, Halten und Verkauf nach einem Jahr sind für das Finanzamt nicht relevant. Da interessieren sich eher Finanzinstitute und der Zoll dafür, aufgrund Geldwäschethematiken. Kann sein, dass du diesbezüglich entsprechende Nachweise abliefern musst. Also dokumentiere bestmöglich.
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Solltest Du weitere Fragen rund um das Thema Steuern haben, so würde ich Dir diesen Thread ans Herz legen.
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