Steuern ohne ausgecasht zu haben

Das ist nachvollziehbar, nur rechtfertigt das eben nicht den Griff in die Taschen einer Partei. Wie wäre es mit marktwirtschaftlichen Prinzipien ohne Bevorzugung oder Benachteiligung irgendeiner Gruppe

Korrekt.

Genauso ist (plakativ gesprochen) einfach nur reich sein durch Erbe nicht mit dem Gedanken des Leistungsprinzips vereinbar.

Insofern muss ein Kompromiss gefunden werden.

Und der Gedanke kommt ja auch nicht von irgendwoher. Siehe zB dieses Buch hier.

Ja, aber ein Bitcoinstandard ist notwendige Voraussetzung für Fairness, aber nicht hinreichend.

Die Frage ist, ob marktwirtschaftliche Prinzipien auch wirklich ohne Benachteiligungen bestimmter Gruppen einhergehen.

Da habe ich leider manchmal meine Zweifel.

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Ich glaube, jetzt ist die Diskussion etwas vom eigentlichen Thema abgekommen. Es wird bei ETF‘s doch nur ein eventueller Gewinn und die damit verbundene Abgeltungssteuer auf die Haltezeit aufgeteilt.Fällt kein Gewinn an, dann wird alles zurückerstattet. Es entsteht lediglich ein kleiner Zinsnachteil, da die Abgeltungssteuer früher entrichtet werden muss. Bei BTC kann das logischerweise keine Anwendung finden, da zeitgleich mit der Fälligkeit der Vorauspauschale die Haltefrist für BTC endet und somit ein abgeltungssteuerfreier Verkauf möglich ist.

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Angenommen ich halte einen solchen ETF länger z.b. 20 Jahre und habe in den ersten Jahren Steuern auf Gewinne gezahlt.

Verkaufe dann aber mit Verlust nach 20 Jahren.
Bekomme ich dann eine verzinste Rückerstattung?

Nein, natürlich nicht.

Das wäre doch absurd, wenn der Staat auf zwangsgeliehenes Geld vom Bürger auch noch Zinsen zahlen müsste.

Dafür bräuchtest du eine BaFin Lizenz. :joy:

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Nein, aber die geleistete Vorabpauschale geht mit in den Verlusttopf.

Danke für die Antwort aber so abwegig ist das garnicht :wink:

Ich kann als Unternehmer zu viel Steuern an das Finanzamt zahlen und bekomme das bei der Rückerstattung verzinst.

@HODLer Danke.