→ Privates Veräußerungsgeschäft §23
Das musst Du (im Normalfall) nicht.
Wenn Du die Quell-Währung (XMR?) weniger als 1 Jahr gehalten hast, gibst Du in der Steuererklärung die Daten zum Kauf bzw. Verkauf an. (Siehe FAQ)
Hattest Du sie bereits 1 Jahr, war der Verkauf/Tausch steuerfrei und eine Offenlegung gegenüber dem Finanzamt ist nicht verpflichtend.
Sollte mal doch jemand nach einem Beweis fragen, hast Du ja die Blockchain und die Transaktions-ID. Damit kannst Du den Ausgang und Eingang der Coins beweisen.
Außerdem kannst/solltest Du zwischendurch Screenshots von Deiner Wallet machen. Insbesondere vor/nach Käufen/Verkäufen.