Steuern beim mining heater von 21ENERGY

Wie handhabt ihr die Nutzung eines mining heaters steuerlich in Deutschland? Grundsätzlich besteht ja keine Gewinnabsicht. Was aber ist, wenn der Strom beispielsweise nachts so günstig ist, dass man „aus Versehen“ Profit macht? Achtet man dann darauf, dass der Umsatz nie über dem Strompreis liegt und schaltet das Gerät nachts ab? Oder kann man das auch aufs ganze Jahr verrechnen? Hat da jemand Erfahrung mit? :)

1 „Gefällt mir“

Ich vermute, in D bist du direkt „mit dem Anschließen des Miners“ gewerblich unterwegs. Es sei denn natürlich, dass du die Gewinne niemals claimst oder das Gerät nur mal schnell testest und dann auf den Dachboden verschwinden lässt.

Das gilt nur, wenn du die Sats direkt verkaufst. Das passiert ja in der Regel nicht.

Gewerbliche Coins werden niemals steuerfrei. Verkaufst du die also in 5 Jahren und BTC steht bei 1.000.000 Euro …

Praktisch würde ich ein Gewerbe anmelden und auf jeden Fall die Coins strikt von den privaten trennen. Die Heizleistung bekommst du quasi „kostenlos“, aber der Mininggewinn ist zu versteuern. Dafür kannst du aber alle Kosten gegenrechnen, sogar Strom. Aber nur, wenn der Miner einen eigenen, geeichten Zähler hat.

Dann würde ich immer fleißig meine Gewinne verkaufen. Die Einnahmen werden so gering sein gegenüber der Kosten, dass das FA dich bittet, dein Gewerbe wieder abzumelden und es unter Liebhaberei einstuft. Dann hast du fast einen Freifahrtsschein, wenn du nichts veränderst.

Ich bin kein Steuerberater und so ganz ist die Sache auch nicht geklärt. Einfach davon auszugehen, dass die Kosten den Gewinn überschreiten, halte ich aber für zu gefährlich. Da würde ich den offiziellen Weg gehen und einfach für ~20€ (Kosten auch wieder absetzbar) ein Gewerbe anmelden. Die Steuererklärung ist mit EÜR jedenfalls wirklich simpel.

2 „Gefällt mir“

Die Gewinnerzielungsabsicht wird meines Wissens nicht für einzelne Umsätze bewertet, sondern auf das Einnahmen / Ausgaben Verhältnis des ganzen Jahres oder sogar mehrerer Jahre.

Das sehe ich ähnlich. Die Einnahmen garnicht zu erklären birgt auf jeden Fall eine gewisse Gefahr.

Es gibt bisher kaum Urteile zu dem Thema Bitcoin oder Krypto, nur BMF Schreiben, und es ist auch gut möglich, dass zu den Themen bald neue Gesetze erlassen werden.
Sprich: Keiner kann dir so wirklich sagen, wie dein Miner schlussendlich steuerlich behandelt wird, kein Finanzamt und kein Steuerberater.

Denkbar, wenn auch noch etwas weit hergeholt, wäre es auch, dass der Miner irgendwann z.B. als 10% betrieblich und 90% privat (Heizen) angesehen wird.
Wenn dann nur 10% der Kosten abgezogen werden können, kommt man auch schneller auf einen Gewinn… nur mal ein blödes Beispiel, wie sowas in Zukunft behandelt werden könnte.

Bei der Gewinnermittlung mit der genannten Anlage EÜR sollte es egal sein, wann du die Coins claimst oder verkaufst, die Einnahmen müssen in dem Jahr erklärt werden, sobald du Zugriff auf die Coins hast. So verstehe ich das BMF-Schreiben zumindest.

2 „Gefällt mir“