Steuern bei Tauschvorgängen mit Cryptos

Hallo ihr Lieben,

ich hätte folgende Frage:

Wenn ich monatlich einen bestimmten Betrag an Bitcoin bei einer beliebigen Exchange via SEPA einkaufe, um diese dann später zwecks Diversifizierung in einzelne Assets z.B via Coinswitch zu splitten, wie schaut es da zwecks Nachweis des Kaufes für die Steuern aus?

(Hold über mehr als ein Jahr)

Die bisherigen „Rechnungen“ der o.g Seite beschreiben in der Email lediglich einen Tausch von z.B BTC zu ETH aber nicht den Wert des Handels.

Dazu sei gesagt ich wähle die o.g genannte Methode um das ganze zu vereinfachen und Kosten bei sonst mehrfachen SEPA Überweisung zu sparen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich im Krypto- Bereich noch grün hinter den Ohren bin :smiley:

Grüße Mo :slight_smile:

Jede einzelne Aktion, Tausch oder ähnliches kann steuerliche Auswirkungen haben. Der Gewinn der zischen Kauf und Tausch anfällt muss versteuert werden, wenn man über den Freibetrag von 600€ kommt. Soweit mein Wissen. Weder Steuerberater oder ähnliches.

Die Begründung verstehe ich nicht. Warum meldest Du Dich nicht einfach auf einer Exchange an, die die von Dir gewählten Coins anbietet? Coinswitch und ähnliche Seiten sind doch deutlich teurer.

Eine SEPA-Überweisung sollte kein Geld kosten…und selbst wenn dürfte sie deutlich geringer als die Provision sein, die so ein Coin-Tausch-Service nimmt.

Sollten die üblichen Broker/Exchanges wie Bitpanda, Bitwala, Binance oder Kraken den gewünschten Coin nicht haben, solltest Du vielleicht noch einmal darüber nachdenken, ob es wirklich eine gute Idee ist, in einen so unbekannten Coin zu investieren. DYOR :slight_smile:
(KEINE Finanzberatung.)

Was nun Deine Frage betrifft: Wenn Du BTC in ETH tauschst ist es (in Deutschland) ein steuerlich relevanter Prozess.

Liegt zwischen dem Kauf der Ursprungswährung (hier: BTC) und dem Tausch in eine andere Währung (hier: ETH) mehr als ein Jahr, ist der Tausch steuerfrei.

Allerdings solltest Du zumindest den Zeitpunkt des Kaufs Deiner BTC und den Zeitpunkt des Tauschs in ETH nachweisen können, falls vom Finanzamt Belege gefordert werden.
Das können EMails, ein Screenshot, eine Rechnung o.ä. sein. Je „offizieller“, desto besser. (Übrigens noch ein Grund, warum es besser ist, Coins bei einem Broker oder auf einer Exchange zu kaufen.)

Du musst hierbei bedenken, dass für die Ziel-Währung (hier: ETH) die Haltefrist bei 0 startet. Solltest Du die ETH also innerhalb eines Jahres verkaufen bzw. tauschen wollen, brauchst Du als Nachweis den FIAT-Wert (Euro, Dollar,…), den Deine ETH hatten, als Du den Tausch von BTC->ETH vorgenommen hast.
Sollte der Coin-Tausch-Service keine FIAT-Zahlen hierzu liefern, empfehle ich Dir, einen Screenshot von www.coinmarketcap.com zu machen.

Auch wenn Du unter der Freigrenze (Nicht Freibetrag! Das ist etwas anderes) liegst, musst Du dies in der Steuererklärung angeben, damit das Finanzamt die Steuerfreiheit anerkennen kann.

Alles klar soweit?

P.S.:
Ich bin kein Steuer-, Finanz- oder Anlageberater!

P.P.S.:
Roman wird vermutlich in nicht allzu ferner Zukunft ein Video mit einem Steuerberater machen. Das solltest Du Dir ansehen.

P.P.P.S.:
Im Zweifesfall solltest Du immer einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

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