Veröffentlicht auf: Steuerliche (Neu)Regelung von Kryptowährungen - Blocktrainer
Vorwort: Der folgenden Text bezieht sich auf ein Entwurfsschreiben des Deutschen Bundesministeriums für…
Wie haben die genau „Lending“ definiert? Wird das nur das direkte Ausleihen deiner Tokens an eine andere Person oder kann es sein, dass „Sparkonten“ wie bei BlockFi möglicherweise auch davon betroffen sind?
Hallo zusammen,
erstmal vielen dank an das blocktrainer-team für die information und aufbereitung zum thema!
Mir gehen hierzu grad 2 punkte durch den kopf:
- Staking und lending erhöhen die haltefrist der eingesetzten coins/token auf 10 jahre… soweit nichts neues. ich frage mich, ob die formulierung im entwurf damit auch coins/token einschließt, die man schon länger als ein jahr hält und die damit auch schon aus der haltefrist gefallen waren. Hierzu gibt es äußerungen von steuerberatern, die ein wiederaufleben einer bereits abgelaufenen haltefrist ausschließen.
- wenn man staking/lending rewards claimt, müssen diese ja versteuert werden. Danach wären diese doch eigentlich steuerlich abgegolten (steuerfrei)? Wenn man die rewards jetzt wieder zum staken/lending einsetzt, und sich dadurch deren haltefrist auf 10 jahre verlängert, müsse man diese ja nochmal versteuern, sofern sie innerhalb von 10 jahren verkauft werden → doppelbesteuerung!
Das wären schon 2 harte einschnitte…
Ein Blick ins Gesetz - § 23 EStG Abs. 1 Nr.2:
„Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.“
Hallo an alle,
kann mir bitte jemand erklären was gemeint ist mit:
Coin und Token, Coin mit eignem Blockchain und Token z.b. wie Chainlink was ändert sich da? ändert sich was in der Haltefrist? weil Chainlink läuft ja über Etherium glaub ich
Defi wie Aave z.b. darf man sich Aave kaufen oder nicht mehr weil es hat ja mit Defi was zu tun oder? (sicher bin ich mir nicht)
sorry für die Fragen aber als Neuling blick ich da noch nicht ganz durch
mir gehts nur um die Haltefrist mehr nicht.
Gruß
Es ist anscheind, wie immer in Deutschland, kompliziert aber in diesem Fall doch ganz einfach:
Halten über ein Jahr ohne den coin/Token anzufassen (Ausnahme transferieren aufs eigene Hardware-wallet) kein Stress (trotzdem für sich dokumentieren da man in der Beweispflicht ist/bleibt), alles andere muss versteuert werden egal was.
jetzt hab ich es verstanden…
danke
Gruß
Die neuen BMF Entwürfe zum Kryptowerte-Transfer und die geplante zweite Verordnung zur ertragssteuerlichen Behandlung von Kryptowerten verheißen nichts Gutes. Die 10 Jahre-Haltefrist macht Deutschland (und somit mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Österreich) wettbewerbstechnisch uninteressant.
Und auch sämtliche CoinJoin-Aktivitäten werden nix helfen, irgendwann wird der Vater Staat halt sagen: „Wenn unbekannt, dann mal auf jeden Fall irgendeinen Betrag % Pauschalsteuer!“.
Oder sehe ich das ganz falsch?