Steuerliche Betrachtung in D / 1-jährige Haltefrist vs. laufende Nachkäufe Bitcoin - FIFO?

Hallo Zusammen!

Die steuerliche Betrachtung beschäftigt mich aktuell etwas und habe bisher keine handfeste Infos darüber gefunden. Es geht um die tatsächliche Auslegung der 1-jährigen Haltefrist des deutschen Fiskus für Bitcoin in der Praxis aussieht, wenn es wieder und wieder zu Nachkäufen in der Wallet kommt.

Beispiel: Angenommen man hat 0,5 Bitcoin zum 1.1.24 gekauft hat und über die Folgemonate je am 1.4.24, 1.07.24 und 1.10.24 wieder je 0,5 Bitcoin erworben.

Wird die 1-jährige Haltezeit nach dem FIFO Prinzip geregelt und muss diese Info zwingend bei jedem Verkauf angegeben werden oder hält man die für eine Prüfung bereit?

Weil wenn FIFO gilt, könnte man in dem obigen Beispiel und unter Anwendung der FIFO Methode am 02.1.25 0,5 Bitcoin steuerfrei verkaufen. Richtig?

Freue mich über eure Erfahrungen dazu.
VG
MGM

Es gilt FiFo.

Ja.

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Noch eine erweiterte Frage zur Steuerbarkeit.
Erträge aus dem Verkauf von Bitcoin unterliegen in D nicht der Kapitalertragssteuer, sondern werden über die Einkommenssteuer mittels persönlichen Steuersatz verrechnet.

Es gibt in Deutschland eine Steuerfreigrenze für Einkünftige von 2024 von 11.604 Euro. Darunter sind keine Steuern zu entrichten.

Das bedeutet doch auch, das jede Person Bitcoin erwirbt und auch unter der 1-jährigen Haltefrist veräussert, bis zu 11.604 Euro Gewinne erzielen darf, ohne steuerbar zu werden. Richtig?

Nur wenn du sonst keine Einkünfte hast. Also wenn du z.B. arbeitest und dementsprechend Einkünfte hast, ist diese Grenze erreicht. (Bürgergeld, Miete vom Amt usw. sind auch „Einkünfte“)

Der einzig mir bekannte Fall wo das so funktioniert wie du es wünschst sind Kinder. Also ein Kind hat z.B. ein U18 (unter 18) Aktiendepot und dort z.B. ETF Sparplan, Ausschüttungen daraus müssten bis zur Grenze nicht versteuert werden, da das Kind sonst keine Einkünfte hat.

Aber bei Krypto habe ich das noch nie gehört. Kann ich mir auch nicht vorstellen.

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Das ist mir klar, das alle Einkünfte versteuert werden.

Aber es gibt auch Fälle, wo ein Lebenspartner gerade nicht arbeitet, In Elternzeit ist und keine oder unter der steuerpflichtigen Grenzen Einnahmen erzielt.

Daher könnte man auch z.B. über eine Schenkung (bis 20.000 Euro steuerfrei) nachdenken und diese Steuerfreibetrag von 11.604 Euro nutzen, um gewisse Anteile die <1 Jahr Haltefrist haben, darüber steuerfrei zu stellen.

Der Punkt Kinder ist auch interessiert.
Gilt hier nicht das gleiche?

Gibt es denn dann nicht auch die Möglichkeit, ähnlich wie ein U18 Konto für Aktien, auch eine Bitcoin Schenkung durchzuführen und diesen steuerlichen Freibetrag des Kindes dann daraus zu nutzen? Oder darf so ein Konto kein Verkäufe tätigen?

Ich glaube, du wirst (unter Umständen) mit Lebenspartner zusammen veranlagt. Elterngeld, Kindergeld, alles Einkünfte.

Mir fällt keine Situation ein, in der ein Erwachsener unter der Grenze bleibt.

Und unter 18 jährige können meines Wissens nach nicht legal ein Konto bei Kryptobroker oser Börse machen.

Ich bewundere deine Ideen aber das wird so nichts glaube ich.

Für Eheleute gilt die gemeinsame Veranlagung, das stimmt.

Im Steuerrecht wird jedoch eine nicht-ehelichen Gemeinschaft vom Fiskus wie zwei Singles veranlagt, da eine gemeinsame Veranlagung untersagt ist.

Auszug: Lebt Ihr in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, könnt Ihr Euch – anders als Eheleute – nicht gemeinsam steuerlich veranlagen lassen (BFH, 26.04.2017, Az. III B 100/16).

Eine Frage die sich dabei für mich ergibt:

Jeder Transfer von Bitcoin zu einer anderen Person wird automatisch als Veräusserungsgeschäft angesehen und wäre somit steuerpflichtig (bei < 1 Jahr Haltezeit).

Kann man denn dies umgehen und z.B. in der eigenen Wallet dieses Geschenk deklarieren, zum Beispiel über ein Unterkonto in der Bitbox und diese Schenkung und Versteuerung ohne Wechsel der Wallet darlegen?

Weil man lebt ja, wie auch das Kind in einer gemeinsamen Lebensgemeinschaft, wo man ja auch gemeinsame Konten auch anderweitig nutzt?

Was denkt ihr dazu?

Meine persönliche Meinung: Du solltest die 1 Jahresfrist beachten und unter dem Radar fliegen. In den nächsten Jahren kommen immer mehr Regularien auf uns zu. Am besten weiß das Finanzamt gar nicht, dass du mit „Kryptowerten“ (ich hasse diesen Begriff) hantierst.

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aberVorsicht, evtl Gebühren, wenn die zu den 0,5 zusätzlich aus dem Depot kommen

nein, bezieht sich auf das gesamte steuerpflichtige Einkommen, also ganz am Ende

meine Empfehlung: halte es sauber getrennt und peinlich sauber dokumentiert. Der Steuermensch muss sich nicht an deinen Gedanken orientieren :woozy_face:
Lege dir eines der Steuer-/Trackingprogramme zu.
Die meisten sind für ein paar Transaktionen kostenfrei.

Soweit ich weiß, wird die Übertragung von Krypto-Assets auf eine andere Person in der Regel als steuerpflichtiges Ereignis behandelt, wenn sie verkauft oder getauscht werden, insbesondere wenn sie weniger als ein Jahr gehalten wurden. Handelt es sich jedoch um ein Geschenk, gelten andere Regeln.

Schenkungssteuer-Freibeträge:

Bis zu 20.000 € für Geschenke zwischen Eltern und Kindern.

Bis zu 500.000 € für Geschenke zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern.

Bis zu 20.000 € für Geschenke zwischen anderen Personen, alle 10 Jahre.

Wenn Sie Bitcoin innerhalb Ihres Haushalts oder an ein Familienmitglied übertragen und es sich um ein Geschenk im Rahmen der Freibeträge handelt, ist dies in der Regel nicht steuerpflichtig. Überschreitet das Geschenk jedoch den Freibetrag, fällt auf den Wert zum Zeitpunkt der Übertragung Schenkungssteuer an.

Die Verwendung einer separaten Wallet (z. B. Bitbox) ändert nichts an der steuerlichen Behandlung. Entscheidend sind die Art der Übertragung (Verkauf vs. Geschenk) und die Freibeträge. Für nicht verheiratete Paare gilt, dass jede Person steuerlich separat behandelt wird.

400.000 pro Kind innerhalb von 10 Jahren steuerfrei.

und dann der übersteigende Betrag