Steuerfrage + Haltefrist Liquidity Mining und Staking

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und dies ist mein erster Posting. Habe allerdings schon eine Menge
mitgelesen und bin ziemlich dankbar über den Content und das Wissen, welches hier von vielen geteilt wird. Dafür schon einmal vielen Dank!

Nun geht es mir um eine Frage, die ich so bisher noch in keinem Thread gefunden habe, und auch im Steuer FAQ (sehr cool) bin ich nicht fündig geworden.

Ich bin seit Anfang 2017 dabei und Hodle weitausgehend bis auf einige Trades zum Portfolio Ausgleich und wenn spannende Projekte hinzukommen. Da hat sich für mich jetzt schon eine schöne Summe angehäuft. Ich interessiere mich jetzt auch schon eine Weile für das Yield Farming, bin dem ganzen aber wegen der bekannten Steuer- und Haltefristthematik fern geblieben.

Jetzt meine Frage: Ist es eigentlich möglich nur einen Teil meines Portfolios zum Staking oder Liquidity Mining zu verwenden, ohne dass sich die Haltefrist auf meinen anderen größeren Teil überträgt?

Also könnte ich zum Beispiel von 1 BTC, 0,1 BTC zum Liquidity Mining verwenden oder staken, während ich auf meine restlichen 0,9 BTC dann die normale „Hodl“ Haltefrist von einem Jahr behalte? Oder sieht das in der Praxis so aus, dass dann mein kompletter BTC der 10 Jahre Haltefrist unterliegt?

Und Folgefrage: Wenn ich meine BTC zum Staken oder Liquidity Mining verwende, ändert sich dann auch meine Haltefrist für zum Beispiel meine Ether?

Für einige vielleicht eine banale Frage, ich würde mich aber über eine ernsthafte Antwort sehr freuen.

Viele Grüße

Die Veränderung der Besteuerung (Erhöhung der Spekulationsfrist) betrifft natürlich nur die Coins, die Du für das Staking nutzt.

Angenommen, Du hast 10.000 ADA und 3.000 ADA davon bringst Du ins Staking.

Dann bleiben die Spekulationsfristen der 7.000 ADA bestehen und nur für die 3.000 ADA ändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen.

Hierbei ist darauf zu achten, dass Du für das Finanzamt entsprechend FIFO die zuerst gekauften 3.000 ADA ins Staking bringst.

Also selbst wenn alle oder ein Teil dieser 3.000 ADA offiziell schon steuerfrei wären, weil Du sie schon 1+ Jahr hälst, fängt für sie eine neue Spekulationsfrist an.

(Zumindest unter der Prämisse, dass Du keine 2 getrennten Wallets mit FIFO und LIFO betreibst.)

Ja.

Nein. Andere Coins bleiben davon unberührt.

super, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Das sind ja ziemlich gute Nachrichten

Viele Grüße

Hi zusammen, dachte ich hänge hier meine Frage an, da sie zu dem Thema passt:
Was passiert mit der Haltefrist von 10 Jahren, wenn ich z. B. BTC, mit denen ich Staking betrieben habe aus dem Staking herausnehme und gegen ETH tausche? Wird die Haltefrist dann auch auf die ETH vererbt? Oder gilt hier dann die Regelung, dass sie nach einem Jahr steuerfrei sind, sofern ich sie nur hodl? Wie ist der Tausch von den BTC zu ETH zu versteuern?

Danke Euch :slight_smile:

Das kommt darauf an:

  1. Wenn Du sie direkt nach dem Staking in ETH tauschst, unterbrichst Du die 10-Jahre-Spekulationsfrist und Du müsstest den Gewinn nach §23 privates Veräußerungsgesetz versteuern.

  2. Hälst Du die BTC 10 Jahre lang nachdem Du sie aus dem Stacking rausgenommen hast und tauschst Du sie erst dann in ETH, wäre der Tausch steuerfrei.

In beiden Fällen würden ab dem Zeitpunkt, ab dem Du die ETH besitzt, die 1-Jahres-Haltefrist gelten.

Es sei denn, Du bringst diese ETH ins Staking. Dann beginnt das Spiel wieder von vorne, also REWARDS nach §22 EStG und STAKE nach §23 EStG.

Danke für die Rückmeldung. Ersteres wäre der Fall.
Gibt es hier eine Regelung, wie ich den Gewinn ermittle? Wird da einfach der Wert der gestakten BTC am Beginn des Stakings und der Wert von ETH zu Beginn des Stakings der BTCs verglichen und dann beim Tauschzeitpunkt wieder BTC und ETH?

Beispiel:
Anfang 2020 stecke ich 1 BTC in Staking bei Kurs von 10.000€, 1 ETH hat zu diesem Zeitpunkt einen Wert von 300€. Wenn ich meinetwegen heute 1,1 BTC (1BTC bei 40.000€) aus dem Staking herausnehmen und diese gegen ETH tausche (1ETH bei 3.500€) habe ich ja sogar Verlust gemacht und müsste nichts versteuern? Oder wird das anders berechnet?

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken :laughing:

Viele Grüße

Verkaufpreis - Ankaufpreis = Gewinn

Guck’ mal in die Steuer-FAQ, die ich verlinkt habe. :slight_smile:

Vorab:
Du vermischst hier 2 Sachen: Die 1 BTC werden nach §23 versteuert, die 0.1 BTC (Dein Reward) nach §22 bei Zufluss.

Was nun Dein 1 BTC betrifft, so rechnest Du nicht gegen ETH, sondern natürlich gegen Euro.

Wenn 1 BTC damals 10.000 Euro gekostet hat und heute 42.000 Euro, hast Du 32.000 Euro Gewinn gemacht.

Zusammen mit Deinem Arbeitslohn dürfte Dein persönlicher Steuersatz (schätzungsweise) über 30% liegen. Aber das kann Dir ein:e Steuerberater:in ganz genau ausrechnen. :slight_smile:

Zusätzlich dazu musst Du den 0.1 BTC Reward versteuern, wobei Du einen Teil davon schon für 2020 hättest versteuern müssen, wenn Du in 2020 mit dem Staking begonnen und in 2020 den Reward (anteilig von den 0.1 BTC) bekommen hast

Zu beiden: Ja. :slight_smile:

Ok, d. h. es ist egal, ob ich die BTC in ETH oder in Euro tausche, da ich in jedem Fall den Gewinn der BTC versteuern muss? Oder ich warte 10 Jahre, richtig?
Manmanman… manchmal sollte man sich vorher mit der Steuer befassen und dann entscheiden, dass Staking/Lending nicht so das Wahre ist :smiley:

Danke! Die FAQ habe ich schon durchgelesen, habe aber gehofft, dass ich mit dem „Trick“ von BTC in ETH der Steuer irgendwie entgehen kann.

Ja. Auch das steht in der bereits verlinkten Steuer-FAQ.

Zumindest beim STAKE (1 BTC)

Den REWARD (0.1 BTC) musst Du auf jeden Fall versteuern.

Korrekt.

Und weil ich das 2017 bzw. 2018 nicht gemacht habe und mir dies fast zum Verhängnis wurde, habe ich die Steuer-FAQ geschrieben.

Dann empfehle ich, sie noch einmal zu lesen, denn dass es egal ist, ob Du in FIAT oder Kryptowährungen tauschst, um die Haltefrist zu unterbrechen, steht da ganz explizit drin. :slight_smile:

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Ah, habe den zweiten Teil übersehen. Sehr geile Info:
Nachtrag (12.02.2021)
Zum Thema Staking gab es im Interview von Bitcoin2Go und Winheller eine sehr interessante Aussage des Steuer-Experten: Wenn Du einen Coin 1 Jahr gehalten hast und Du ihn dann zum Staking benutzt, gibt es keine neue Haltefrist für den Coin.

Seine Aussage (Zitat): „Wenn der Coin steuerfrei war, wird er nicht wieder steuerpflichtig.

Damit wäre der STAKE steuerfrei und lediglich die Rewards („neuen“ Coins) müssten (nach §22) versteuert werden.

D. h. ich brauche mir keine Sorgen machen, wenn ich die Coins 2018 gekauft habe und damit 2020 ins Staking gegangen bin, lediglich über den Reward. Das hört sich hervorragend an :slight_smile:
Danke nochmal für deine Erklärungen!!! Hat mir sehr weitergeholfen!

Man versteuert doch momentan nur innerhalb der ersten 12 Monate. Ab dem 13. Monat sind Kryptos doch noch steuerfrei.

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Auch wenn es dabei am Thema vorbeigeht, möchte ich gerade noch klarstellen, dass man BTC nicht staked, da es PoW ist und nicht POS etc

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:exclamation: :exclamation: :exclamation:

Ich hoffe, Du hast auch den Nachtrag gelesen, denn diese Aussage hat er kurz darauf mehr oder weniger zurückgenommen.

Ich würde mich also nicht darauf verlassen, sondern es mit einer/einem Steuerberater:in abklären, bevor Du Dir Dein finanzielles Grab schaufelst.

:exclamation: :exclamation: :exclamation:

Sofern es um 1-Jahres-HODL-Coins geht und kein Staking, Lending usw. gemacht wurde, dann ja.

Nachtrag: Und das gilt dann natürlich nur für den nächsten Verkauf bzw. Tausch.

Verkauft man BTC für Euro und kauft dafür ETH oder tauschst man BTC direkt in ETH, fängt für diese Neuanschaffung die Haltefrist bei 0 an.
Nur der Verkauf gegen Euro bzw. der Kauf gegen ETH wäre steuerfrei.

Stimmt, aber es gibt Plattformen, die Staking für BTC anbieten. Es geht also weniger um die Art des Minings bzw. der Netzwerksicherheit, sondern mehr um die Beschreibung für „DeFi-Zeugs“. :slight_smile:

Werde mich nochmal damit auseinandersetzen, danke!