Steuererklärung - Gewinne von Kryptowährungen unter Freibetrag angeben? + Wie Optionsscheine auf Bitcoin versteuern?

Naja, worauf man sich bezieht ist ja wurscht, solange eine Kompetenz vorliegt. Hab mir auch nochmal die Arbeit des WD genauer angeschaut.
Da der Wissenschaftlich Dienst ein offizielles Organ ist und den Bundestag/ die Abgeordneten berät, kann ich mich auf deren Sichtweise berufen und habe damit sogar eine sehr fachspezifische, differenzierte und unpolitische Auffassung. Mehr gibt es im Moment nicht, wenn ich das richtig recherchiert habe. Danke auch hier nochmal.
Der Steuerberater haftet ja auch nicht für mich, wenn das FA die Dinge so nicht anerkennt, wie er sie sieht.
Für mich reicht das erstmal, alles andere muss dann sowieso zukünftig rechtlich geklärt oder gesetzlich verankert werden. Ich finde das allemal viel besser, als die Auffassung eines Steuerberaters.

Doch. Deshalb hat man einen Steuerberater. ER ist der Experte und ER steht für den Kram gerade.