Steuerbescheid bei Nutzung von Cold Wallet

Hi!

Ich habe schon einiges durchsucht und mir Videos etc. angeschaut, bin aber noch nicht so 100% schlau daraus geworden.

Mich würde interessieren, wie ich mit folgendem Szenario umgehe, wenn ich sicher gehen will, dass das Finanzamt mir keine Probleme bereitet.

Um keine Zahlen zu nennen, machen wir es mit Beispielen:

  • Ich kaufe am 01.04.2023 & 01.05.2023 jeweils 0,5BTC bei Coinbase (also gesamt 1BTC).
  • Am 01.10.2023 verschicke ich diesen BTC an die Bitbox.
  • Ich werde am 02.05.2024 (also nach ein Jahr Haltefrist) diesen BTC wieder an Coinbase senden und in Euro auf mein Konto holen.

Wie belege ich hier bzw. welche Nachweise benötige ich um zu belegen, dass dieser BTC der BTC ist, den ich ursprünglich am 01.05.2023 gekauft habe?

Noch eine weitere Nachfrage:

In genanntem Beispiel kommt noch hinzu, dass wenn ich am 15.04.2024 weitere 0,5 BTC über Coinbase hole und diese an die BitBox sende, wie mache ich dem Finanzamt klar, dass ich am 02.05.2024 nur den „alten“ BTC wieder zurück zu Coinbase geschickt und ausgezahlt habe?

Tut mir Leid, falls es eine „Noob“-Frage ist, sie doch schon so gestellt und beantwortet wurde, oder sie chaotisch formuliert klingt.
Aber ich habe zum einen Angst Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen, zum anderen weitere BTC zu kaufen (wie bei der weiteren Nachfrage), da ich nicht will, dass das Finanzamt dadurch noch mehr durcheinander kommt und ich somit noch mehr Probleme bekomme.

Vielen Dank schonmal! :slightly_smiling_face:

Die zuerst gekauften Coins werden auch wieder an Coinbase gesendet (FiFo). Als Nachweis hast du doch die Transaktionen vom Coinbase Account. Die sind ja eindeutig dann über ein Jahr alt.

So ganz verstehe ich nicht, wo du das Problem siehst :sweat_smile:

D.h. ich lege die Historie der Coinbase-Käufe und der Bitbox-Transaktionen bei und das Finanzamt versteht, dass die verkauften Bitcoin die sind, die ich auf Coinbase gekauft hatte, dann auf der Cold Wallet verweilen ließ und danach wieder an Coinbase zurückgeschickt wurden?

PS: danke schonmal :slightly_smiling_face:

In so einem einfachen Fall würde ich die Nachweise weglassen und den Betrag nicht angeben.

Auch sonst ist der Zwischenschritt HW Wallet völlig unerheblich.

Es gab hier aber schön öfter die Meinung, dass der Zwischenschritt cold wallet wegen dem Stichwort Depottrennung nicht unerheblich sei.
Glaube da gibt es gerade noch viel Unsicherheit leider.

Spielt hier aber, in exakt diesem Beispiel, keine Rolle.

Beim Beispiel ging es um einen Bitcoin. D.h. du würdest einen Betrag von 70.000€ nicht angeben?

Egal wie hoch der Betrag am Ende sein wird, will ich es angeben, dass das Thema abgehakt ist.

Stimmt dann die Vorgehensweise mit der Historie etc.?

Ich habe weniger Angst, dass der Zwischenschritt etwas an der Haltedauer verändert.
Mir geht es eher darum, wie ich es mache, dass das Finanzamt die ganze Sache versteht, das Okay zur Haltedauer gibt und es steuerfrei durchwinken.

Dann leg eine Excel-Tabelle, einen CoinTracking Ausdruck oder Screenshots von der Börse bei.

Aber wenn der Fall wirklich so einfach ist, ist das wirklich nicht notwendig. :slight_smile:

Also in meinem Fall ist es nicht ganz so einfach. Zum einen ist der eine Bitcoin nur exemplarisch und die Anzahl der Transaktion sind auch nur exemplarisch.
In Wahrheit sind es einige Transaktion bei Coinbase und einige Transaktionen an die Bitbox.

Ist das tatsächlich so einfach und das Finanzamt reicht eine solch simple Auflistung via Excel o.ä.?