Steuerberechnung Bitcoin verkauf nach Haltezeit auf einer Bitbox

Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zu den Steuern / Verkauf von Bitcoin.
Folgendes:
Ich stacke nun Sats seit 2021 (Sparplan + Einmalkäufe), mit einer deutschen Börse (BISON) die Transaktionshistorie ist also vorhanden. Das Prinzip des Verkaufs ist FIFO auf BISON.
Jetzt habe ich aber Immer mehrmals im Jahr meine Sats auf die Bitbox gesendet.
Sprich einiges Sats sind schon Steuerfrei da Haltedauer >1Jahr.
Zur Frage : Unterscheidet die Bitbox auch nach Prinzip FIFO? Angenommen ich habe betrag X aus der Historie wo ich weiß Haltedauer >1Jahr und schicke diese auf meine BISON Wallet. Kann ich diese dann Steuerfrei verkaufen und muss nichts angeben?
Weil Haltedauer >1Jahr muss ich ja nicht angeben. Inwiefern meine Bank später mal nachfragt wenn dort eine größere Menge an Geld Transferiert wird weiß ich aber auch nicht. Sind ja beides Deutsche Unternehmen (Bank und Bison).

Vielen Dank im voraus, falls es einen ähnlichen Thread gibt, bitte mich darauf verweisen.

Beste Grüße Zhanchi.

Nein. Ist auch völlig egal. Die technische und steuerliche Betrachtung sind unterschiedlich.

Die Coins, die du zuerst zur Bitbox gesendet hast, werden steuerlich auch zuerst wieder versendet, egal welche Coins es tatsächlich technisch sind.

Achtung Depottrennung!

1 BTC Kauf auf Bison
Schicken an BB.
Ein Jahr warten.

Kauf 0,2 BTC auf Bison.
Übertragung von 1 BTC von Bitbox.

Verkauf von 0,4 BTC.
0,2 BTC sind steuerpflichtig, weil sie nach Depottrennung zuerst im Bison Wallet waren.

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Danke dir. Soweit verstanden!
Angenommen ich habe 1 BTC auf der Bitbox > 1Jahr.
In deinem letzten Beispiel gehst du davon aus, dass 0,2BTC neu gekauft wurden bei Bison.
Wenn ich jetzt aber die 0,2 BTC auf die Bitbox sende bevor ich den 1 BTC aus der Bitbox auf das Bison Wallet sende, dann ist dieser ja Steuerfrei. Ich muss also nur darauf achten, wenn ich denn verkaufen möchte, dass meine Bison Wallet leer ist, bevor ich die Coins/Sats von meiner Bitbox sende oder ? Natürlich nur, wenn ich beweisen kann, dass ich die Coins vor mindestens 1 Jahr gekauft habe oder?

So sieht’s aus :+1:t2:

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Das ist falsch. Die coins, die man zuerst gekauft hat, werden steuerlich zuerst wieder versendet.

Der Begriff FIFO ist deswegen etwas irreführend.

Ich vermute, du arbeitest ohne aktuell vorgeschriebene Depottrennung?

Dann hast du natürlich Recht.

Letztes BMF Schreiben:

Meiner Meinung nach gibt es da keinen Spielraum für eine Gesamtbetrachtung, muss aber jeder selbst am Ende mit dem FA ausfechten.

Du verstehst mich falsch. Wir reden einander vorbei. Das hat nichts mit Depottrennung zu tun.

Das „FI“ in FIFO bedeutet „die zuerst gekauften coins“ und nicht „die zuerst an die wallet gesendeten coins“.

Ob ich ein einzelnes Depot betrachte, oder eine Gesamtbetrachtung durchführe, ist unerheblich.

Beispiel (mit Depottrennung, wir ignorieren also andere Wallets): eine Wallet enthält

BTC A am 1.1.2024 gekauft, am 1.2.2024 an diese wallet gesendet
BTC B am 1.2.2024 gekauft, am 1.1.2024 an diese wallet gesendet

Beim versand wird der BTC A zuerst gesendet. Weil er zuerst gekauft wurde. Nach deiner Aussage würde BTC B zuerst gesendet, was falsch ist.

…Und ich dachte, dass ich das Thema mittlerweile verstanden habe, aber nach diesem Thread steh ich doch wieder ganz am Anfang. Bitte um Betrachtung folgendes Beispiels:

01/2021: 0,5 BTC auf Börse gekauft und diesen dann auf die BitBox gesendet
11/2023: 0,5 BTC auf Börse gekauft aber nicht auf BB versendet

Wenn ich nun Anfang 2024 wieder die 0,5 BTC verkaufen will, die bei mir auf der Börse liegen, dachte ich dass diese trotzdem steuerfrei sind, wenn ich dem Finanzamt sage, dass ich 2021 0,5 BTC gekauft habe. Da wäre ja die Haltefrist überschritten, obwohl es technisch gesehen der „falsche“ Bitcoin ist. Muss ich also tatsächlich den „richtigen“ alten Bitcoin von der BitBox zurück auf die Börse schicken und genau den dann verkaufen? Obwohl es doch eigentlich in meiner Verkaufs/Kaufs-Übersicht gar nicht ersichtlich ist, wann ich welchen BTC zur HW geschickt hatte ?

Ich hätte auch nicht gedacht, dass es sich hier um zwei verschieden Depots handeln könnte. M. m. n. ist Bison das Depot und das andere nur die Verwahrung. Beim Verkauf müsste dann der halbe Steuerfrei sein.

Bin kein Steuerberater, aber so habe ich es bislang verstanden.

Meiner Erfahrung nach ist ein Depot einfach ein Konto, auf dem Investments gehalten werden. Daher sehe ich jedes Wallet als Depot.

Ich glaube das ist nicht richtig. Dann könnte man ja seine einzelnen UTXOs quasi trennen und sich genau überlegen wann man welches UTXO verkauft und das ist ja eben nicht so, weil da keine Unterscheidung gemacht wird.

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