Steuer Rewards Lending

Hallo,

ich weiß das Thema wurde hier schon bearbeitet und Dank @anon52841224 sehr gut nieder geschrieben.

Folgendes Problem habe ich und noch nicht vollends verstanden:

Ich habe ein Konto bei Firma #nuri die ein Ertragskonto anbieten.
(Ich weiß Coins gibt man nicht aus der Hand und es ist auch keine Aufforderung dies zu tun)

  1. Die Sats die auf das Ertragskonto schiebe haben 1Jahr Haltefrist hinter sich, daraus muss ich diese wenn ich es richtig verstanden habe keine 10 Jahre halten wenn ich diese veräußeren würde?

  2. Die Rewards, wenn sie nicht umgetauscht werden in Euro auf dem Nuri Konto werden wie behandelt?

Den Text habe ich dazu gefunden:
( Es ist sinnvoll, vorher zu prüfen, ob ein Reward automatisch zum Stake hinzugefügt oder separat ausgezahlt wird, denn wird der Reward zum Stake, ist nicht nur der Gewinn bei Zufluss zu versteuern, sondern der Reward „wandelt“ sich zum Stake und dadurch erhöht sich die Spekulationsfrist auf 10 Jahre.)

Daraus erschließt sich für mich das die Rewards* keiner Steuerpflicht unterstellt sind, auch wenn ich die Rewards vom Stake löse und diese in die Hardwarewallet schiebe. Eine Steuerpflicht ergibt sich nach den persönlichen Steuersatz erst wenn die Rewards tausche in Euro…?

*Rewards sind Sats und werden dem Stake hinzugefügt

Oder habe ich da ein Denkfehler?

Es gibt zwei Ansichten:

  1. Steuerfrei Coins können durch die Verwendung nicht wieder steuerpflichtig werden.
    Ode:r
  2. Bei steuerfreien Coins verlängert sich die Haltefrist auf 10 Jahre, sofern diese Erträge generieren.

Am besten eine verbindliche Auskunft Deines FAs anfordern. (Kostet eine geringe Gebühr, aber Du hast die Sicherheit wie Dein FA damit umgeht.)

Die Rewards, die Du erhältst, versteuerst Du beim Zufluss. Also unbedingt den Kurs zum jeweiligen Zufluss-Zeitpunkt dokumentieren.

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Vielen Dank für deine Antwort.

Auch wenn der Reward beim Stake bleibt, dann verstehe ich die Aussage von @anon52841224 falsch.

schnipp

Es ist sinnvoll, vorher zu prüfen, ob ein Reward automatisch zum Stake hinzugefügt oder separat ausgezahlt wird, denn wird der Reward zum Stake, ist nicht nur der Gewinn bei Zufluss zu versteuern, sondern der Reward „wandelt“ sich zum Stake und dadurch erhöht sich die Spekulationsfrist auf 10 Jahre.)

Genau. Leuchtet doch ein.

A) Reiner Reward → Du versteuerst Deinen Reward beim Zufluss.
B) Reward wird dem Stake zugeführt → Du versteuerst Deinen Reward beim Zufluss. Die Haltefrist (des Rewards, der nun im Stake ist) verlängert sich auf 10 Jahre.

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Tut mir leid, genau das verstehe ich nicht.
Der Reward wird beim Zufluss versteuert, der Reward den ich schon versteuert habe wieso verlängert sich dann die Haltefrist?

Bezahle ich auf den Zufluss die Steuern und dann nochmal wenn ich den schon versteuerten Reward in Euro tausche?
Oder ich halten den schon versteuerten Reward 10 Jahre, wenn ich dann umtausche in Euro ist dann steuerfrei?

Wir brauchen einfachere Steuergesetze.

Danke @HODLer :heart:

Weil Du ihn zum Staking nutzt. Staking = 10 Jahre.

Nein.

Aktion 1: Du erhälst den Reward. => Zufluss nach §22 => versteuern
Aktion 2: Du fügst diese Rewards Coins dem bereits bestehenden (oder einem neuen) Stake hinzu => §23 => 10 Jahre Haltefrist

Deshalb schrieb ich, dass man vorher prüfen soll, ob die Plattform das „Hinzufügen der Reward Coins zum Stake“ automatisch macht, denn daraus ergibt sich für Dich, dass Deine Reward Coins IMMER in der 10 Jahre Haltefrist landen.

Einige Plattformen machen das. So eine Art „ZinsesZins“, weil Du ja durch den „ehemaligen“ Reward, der nun als zusätzlicher Stake arbeitet, wieder neuen Reward bekommst.

Analog: Die Zinsen, die Du auf Dein FIAT erhälst, erhöht die Summe auf Deinem Konto, was dazu führt, dass Du immer mehr Zinsen erhälst, weil die Summe auf dem Konto (durch die Addition der Zinsen) immer größer wird.

Heute natürlich nicht mehr, weil’s nur noch 0.0001% Zinsen gibt. Aber früher hatte man rein rechnerisch nach 1000 Jahren wegen des ZinsesZins-Effekts ein Vermögen auf dem Konto, obwohl ursprünglich nur ein paar Dollar, DM, Euro etc. auf dem Konto waren.

Nein, den Reward musst Du nicht 10 Jahre halten. Den kannst Du (nachdem Du ihn beim Zufluss nach §22 versteuert hast) jeder Zeit steuerfrei verkaufen.

ABER: Wenn Du ihn danach als STAKE NUTZT bzw. die Plattform ihn automatisch zum STAKE HINZUFÜGT, belegst Du ihn mit der 10 Jahres Spekulationsfrist.

Es ist einfach. Wirklich. :slight_smile:

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Vielen Dank, nur noch eine Sache…
Das Nuri Ertragskonto und den ZinsesZins Effekt kennst du sicherlich, daher kommt die oben genannte Aktion 2 in Ausführung…?

Daher kann ich das Konto ohne Steuern auf die Rewards zu zahlen arbeiten lassen und die Rewards sind dann jeweils je nach Erzeugung nach 10 Jahren einfach steuerfrei?

1 Reward 01.01.2022 bekommen
1 Reward 01.01.2032 steuerfrei

2 Reward 07.01.2022 bekommen
2 Reward 07.01.2032 steuerfrei

Nein, ich kenne Nuris Ertragskonto nicht.

Nein. Die Steuern auf den Reward zahlt Du IMMER. (= Aktion 1)

Nein. Die Rewards sind SOFORT steuerfrei.

Nur wenn Du sie ALS STAKE NUTZT, gibt’s die 10 Jahre Spekulationfrist. (=Aktion 2)

Das sind zwei verschiedene Aktionen und völlig unabhängig voneinander.

Deshalb schrieb ich „Aktion 1“ und „Aktion 2“.

„Aktion 1“ ist unvermeidbar. (Wobei hier noch zu klären wäre, ob wirklich ein „Zufluss“ erfolgt ist, wenn der Reward automatisch dem Stake hinzugefügt wird. => Steuerberater:in fragen!)

„Aktion 2“ hängt von Dir bzw. der Plattform ab.

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Wenn ich 5 Steuerberater Frage, bekomme ich 5 unterschiedliche Aussagen.

Ich denke in der nächsten Zeit wird es staatliche Nachbesserung und Vereinfachung in den Steuergesetzen geben.

Vielen Dank für deine Mühe, weiterhin schönes Weihnachtsfest!

Das spielt keine Rolle.

Wenn Dein:e Steuerberater:in sagt „So und so machen wir’s.“, dann bist Du rechtlich abgesichert. Dafür bezahlst Du ihn schließlich. :slight_smile:

Ich denke nicht.

Es kann noch Jahre dauern, bis alle Fälle lückenlos abgedeckt sind. Krypto und was man damit alles machen kann, ist halt neu.

Es sei denn, es kommt zu einem radikalen Schnitt. (Bspw. Wegfall von Haltefrist etc.)

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@Specialk: Wahrscheinlich ist es dir klar, aber bei dieser erneuten Versteuerung und Haltefrist geht es nur um die Gewinne!

Die Rewards versteuerst du im Jahr des „Zuflusses“ natürlich komplett. Dieser Wert an sich wird nie wieder steuerpflichtig, auch wenn wir das salopp so sagen.

Wenn der Reward wieder gestaked wird und damit unter die 10 Jahre Haltefrist fällt, dann musst du nur den eventuellen Kursgewinn bei Verkauf versteuern. Nicht nochmal den gesamten Wert dieses Rewards.

Es wird also nichts doppelt versteuert.

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Vielen Dank für deine Erklärung, das Puzzel vervollständigt sich und die ein oder andere parallele aus dem Aktienuniversum wird angewendet.

Dann wird es Zeit das der niedrige Freibetrag erhöht wird …