Steuer auf Token Swap - Token berühren Wallet beim swap per DEX nicht. Trotzdem Steuer fällig?

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an die Steuerfachleute hier:
Mich interessiert, wie es sich steuerrechtlich mit den Zwischenschritten bei Token-Swaps verhält, insbesondere wenn man die Währung des Zwischenschritts bereits in seinem Hodl-Portfolio hält. Ich möchte dem Finanzamt gerne alles ordnungsgemäß melden und natürlich Steuern ordnungsgemäß zahlen, aber ich bin mir einfach unsicher, ob es sich hierbei überhaupt um einen steuerlichen Vorgang handelt. Um es mal konkret zu machen hier ein Beispiel:

Ausgangslage:
In meinem Hodl-Portfolio halte ich 2 SOL (Solanas nativer Token) und 100 USDC (Stablecoin).

Nun möchte ich auf einer DEX den Shitcoin „Moontoken“ [Name frei erfunden, lol] kaufen. Um dies zu tun, tausche ich meine 100 USDC und bekomme dafür 200 „Moontoken“. Dies löst steuerrechtlich einen Verkauf der USDC aus, deren Gewinn ich versteuern muss, insofern ich an irgendeiner Stelle Gewinn hatte. Soweit - so klar.

Jetzt kommt der springende Punkt, der mich interessiert:
Da „Moontoken“ noch sehr neu ist und es auf der DEX noch keinen Pool mit dem direkten Tauschpaar USDC/Moontoken gibt, baut die DEX beim Tausch der Token automatisch einen Zwischenschritt ein und tauscht 100 USDC gegen 0,25 SOL. Auf diesen Zwischenschritt habe ich keinen Einfluss. Die 0,25 SOL werden nun per smart contract instant automatisch gegen 200 Moontoken getauscht (die will ich letztendlich ja kaufen), denn anders als bei USDC existiert ein Pool mit dem Wechselpaar SOL/Moontoken, das für den swap nun genutzt wird. Anschließend bekomme ich die 200 Moontoken an meine Wallet geschickt.

Also nochmal als TL;DR:
Swap via
USDC>SOL>Moontoken

Habe ich nun durch den Swap eine steuerrechtliche Transaktion in Bezug auf SOL ausgelöst und müsste ich dies etwa mit den in meinem Hodl-Portfolio bestehenden 2 SOL verrechnen?

Ich habe folgende Vermutung:
Da die SOL meine Wallet nie berühren und der Tausch erst via smart contract ausgeführt wurde, nachdem die USDC meine Wallet verlassen haben, dürften die SOL als Zwischenschritt doch eigentlich keine Rolle für meine Steuer spielen.
Warum?
Mal angenommen, wenn ich in eine ganz normale Bankfiliale gehe und lasse mir 100 Euro in 1000 Argentinische Peso tauschen, der Bankmitarbeiter hat aber keine Peso da, sondern geht mit meinen Euro zu einem Zwischenhändler um die Ecke und kauft von den Euros erstmal 200 US-Dollar, die er dann bei einem Dritten gegen 1000 Peso tauscht und mir dann die 1000 Peso aushändigt… Ja dann interessieren mich doch die 200 Dollar als Zwischenschritt auch nicht, oder?
(mal so als hypothetisches Beispiel für die Steuer-Füchse unter euch)

Mache ich einen Gedankenfehler?
Gibt es steuerrechtliche Präzedenzfälle oder Urteile?
Ich konnte nach langer Suche bisher nichts finden.

Worst-Case wäre für mich, wenn diese Art der Transaktion dann dazu führen würde, dass ich die 0,25 SOL aus dem Zwischenschritt mit den 2 SOL aus dem Hodlportfolio steuerrechtlich verrechnen muss und dadurch etwa die Steuerfreiheit nach 1-jähriger Haltefrist meiner bisher gehaltenen SOL erlischt. Diese liegen schon 2 Jahre in meinem Portfolio, unangetastet und könnten nun steuerfrei mit schönem Gewinn veräußert werden.

Ich hoffe, es wurde klar, worauf sich mein Problem bezieht. Bitte entschuldigt, wenn es eine ähnliche Frage schon gab. Ich habe das Forum nach bestem Wissen durchforstet, aber nichts ähnliches gefunden.
Herzlichen Dank!

Ja.

Du kaufst und verkaufst direkt.
Das ist vor dem Hintergrund des FIFO Prinzips tatsächlich sehr unglücklich für Dich. Praktisch hättest Du auch gleich Deine SOL für den Kauf verwenden können und dann mit USDT die Differenz an SOL nachkaufen können.

Es gilt zwar mittlerweile Wallet/Depot-Trennung - soll heißen vielleicht bekommst Du das gut argumentiert, aber ein steuerrechtlich relevanter Vorgang ist es in jedem Fall. Ggfs. kannst Du aber eben argumentieren, dass es sich um eine andere Wallet handelt. Dann könntest Du das FIFO Prinzip getrennt anwenden. Und da der Swap mehr oder weniger instantan stattfindet, musst Du dann natürlich real keine Steuern zahlen. So könnte man argumentieren. Ob es klappt, weiß man vorher natürlich nicht.

1 „Gefällt mir“

Hallo HODLer,
danke für deinen Beitrag.
Das erscheint mir alles aber noch etwas unklar zu sein. Man könnte argumentieren, dass die SOL ja meine Wallet gar nicht berühren, sondern sie werden via smart contract automatisch zwischengeschaltet, nachdem die USDC von meiner Wallet versendet wurden. Daher besitze ich sie technisch ja gar nicht, sie kommen (laut SOL Explorer) als Intermediär nie mit meiner Wallet in Berührung, sondern nur die „Moontoken“, die ich hinterher besitze. Es erscheint mir daher fraglich, ob dies tatsächlich einen steuerrechtlichen Vorgang auslösen würde.
Gibt es denn einen Präzedenzfall, wo ein Finanzamt das tatsächlich schon mal so gesehen und besteuert hat?

Das ist egal. Für einen minimalen Augenblick gehören sie Dir. Damit ist es ein steuerrechtlich relevanter Vorgang.

Es geht nicht nur um Deine Wallet.
Dein Börsen-Account kommt faktisch damit in Berührung, wenn SOL auch nur als Intermediär dienen.

Jeder Tausch/Kauf/Verkauf. In Deinem Fall findet (im Hintergrund) ein Tausch statt.

Der Swap ist zwar eigentlich immer steuerneutral, da instantan keine Kursänderung stattfindet. Aber aufgrund des FIFO Prinzip, ist ein Swap für Dich in Deinem speziellen Fall natürlich ziemlich nachteilig.

1 „Gefällt mir“

Ok, danke für deine Einschätzung!
Ist das eine Sache, die Glasklar zu bewerten ist oder ist das steuerrechtlich noch eher ein umstrittenes Thema ohne klare Gesetzgebung?

Kurzfristige Gewinne aus dem Verkauf, Tausch oder der Verwendung von Krypto, die weniger als ein Jahr gehalten wurden, unterliegen der Besteuerung.

Da gibt es wenig dran zu rütteln.

Aber wie gesagt, ich kann mir vorstellen, dass Du durch die Nutzung der Depottrennung ggfs. Dein (FIFO) Problem umgehen kannst.

1 „Gefällt mir“

OK, Danke!
Wie sähe eine solche Depottrennung in diesem Fall aus? Kann mir da noch nicht viel drunter vorstellen…

Ich gehe da ein wenig anders heran, würde es drauf ankommen lassen und den Zwischenschritt nicht mitberechnen. Ließe sich gegenüber dem FA gut begründen, dass du nie Zugriff auf diese SOL hattest und sie ganz klar vom Hodlbestand trennbar sind.

Noch ist alles ziemlich neu, dass man gut mit dem FA reden kann. So lange es schlüssig ist, werden sie wahrscheinlich deiner Auffassung folgen. Ansonsten musst du eben nachzahlen.

Aber: Ich bin kein Steuerberater und berichte daher nur aus Erfahrungen und gebe keine Steuerberatung.

Brauchst du unbedingt eine verbindliche Auskunft, hilft dir ein Steuerberater oder eine Anfrage nach § 89 AO.

1 „Gefällt mir“

Schließe mich da @GBC an.

In jedem Fall darlegen und melden. Aufgrund der relativ kleinen Beträge und dem großen Prüfungsaufwand, kannst Du Dir relativ sicher sein, dass das FA Deine Ausführungen akzeptiert. Und dann bist Du aus der Nummer raus. Rückwirkend kann das FA dann nicht mehr kommen, nachdem sie Deine Steuererklärung so akzeptiert haben. :slight_smile:

1 „Gefällt mir“

@HODLer @GBC Das hört sich doch schonmal besser an.
Also ich fasse zusammen:
Auf jeden Fall alles gut dokumentieren und dem Finanzamt darlegen.
Wie mache ich das ganz praktisch?
Ausdrucke aller Transaktionen via SOLScan, wo die Zwischenschritte des Swaps dokumentiert sind, sammeln und dann mit der Steuererklärung einreichen?
Oder gibt es da bessere Lösungen?

Und klar ist das keine Finanzberatung :wink: Frage ja nur nach eurer Meinung.

Cointracking etc.
Wilde Screenshots sind eher ungeil.

1 „Gefällt mir“

Aber eine gute zusätzliche Absicherung.

Lieber haben als brauchen. :wink:

1 „Gefällt mir“

Klar, das nutze ich auch als tool.
Beim Swap auf DEXs ist aber leider alles mit der Hand bei Cointracking einzutragen. Und genau da habe ich beim Eintrag bisher auf den Zwischenschritt beim Swap auch verzichtet. Wenn ich dann das Ergebnis der Steuerberechnung mit Cointracking beim Finanzamt einreichen würde, tauchen die Zwischenschritte ja nicht auf.
Dann zusätzlich zum Ausdruck die Zwischenschritte noch mit Screenshots oder Links zu den Transaktionen auf der Blockchain mitliefern?

Sorry für die vielen Nachfragen… It’s all so new and exciting.

Da wird jedes Finanzamt, sogar jeder einzelne Beamte anders drauf reagieren. Es gibt eben keinen Standard. Der eine Beamte will keinen Aufwand und winkt alles durch, der nächste ist noch jung und pflichtbewusst und will alles wissen.

1 „Gefällt mir“

Und wie genau ist das mit FIFO und Kontentrennung zu verstehen? Ich hab mal in das letzte große Schreiben des BMF von 2022 zu Krypto geschaut, aber da konnte ich es nicht finden.

Vermute ich das richtig:
Wenn die SOL aus dem Hodl-Depot (Detail am Rande: die sind übrigens gestaked und können gar nicht so schnell bewegt werden) nicht auf der Wallet sind, die mit dem Smart Contract der DEX interagiert, trifft FIFO bei den SOL im Zwischenschritt nicht auf die SOL im Hodl-Portfolio zu?
Sondern ich verrechne die SOL im Zwischenschritt miteinander, also = 0 Gewinn?

Geht eher ums Depot.

Wenn Du Coins bei Kraken hast und bei Coinbase, dann gilt für jedes Depot getrennt FIFO. Analog kannst Du das auch mit Wallets handhaben.

Insofern kann man gezielt Coins auf eine Wallet bewegen, um von FIFO gebrauch zu machen oder gezielt Wallets trennen, um keine langfristig gehaltenen Coins anrühren zu müssen. Ist immer von der individuellen Situation abhängig.

Ah, jetzt verstehe ich es. Und ich habe es auch im Schreiben des BMF (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/05/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=3) gefunden.

Randnummer 62 besagt:
Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die gewählte Methode ist bis zur vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet beizubehalten. Nach einer vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet und anschließendem Neuerwerb von Einheiten dieser virtuellen Währung oder dieser sonstigen Token kann die Methode gewechselt werden. Beim Halten von Einheiten mehrerer virtueller Währungen oder mehrerer Arten sonstiger Token besteht für jede virtuelle Währung und jede Art sonstiger Token in einer Wallet ein gesondertes Wahlrecht.“

Danke für den Hinweis auf die Depot- bzw. Wallettrennung, das war mir noch nicht bekannt. Das eröffnet natürlich auch interessante Spielräume aus steuerlicher Sicht…