Steuer: Airdrops CMC

Muss ich Coins aus Airdrops von CMC versteuern oder Coins aus „Learn and Earn“ von Coinbase auch zB?

Dies ist keine Steuerberatung und mein Kommentar dient nur der Unterhaltung: Airdrops, wo du Coins einfach geschenkt bekommen hast, nicht. Das war z.B. beim Livepeer Token oft der Fall.

Ich weiß nicht wie das bei anderen Airdrops ist. Ich glaube wenn du etwas dafür getan hast (wie bei Coinbase Earn das Quiz), dann ist es glaube ich eine Einnahme die versteuert werden muss. Aber das kann dir hier niemand verbindlich sagen.

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Ok Danke
Ja, die Frage ist, ob das Liken und Retweeten usw. usf., also die vielen Aktionen, die man bei einem CMC-Airdrop erfüllen muss, auch schon als Arbeit zählen😃

Ich weiß nicht, was der CMC-Airdrop ist/war, aber ein „Learn and Earn“-Programm würde ich nicht als Airdrop bezeichnen.

Meinst Du also, dass Coins aus „Learn & Earn“ gar nicht versteuert werden müssen?

Diese Airdrops meine ich: Nimm an den exklusiven Krypto-Airdrops von CoinMarketCap teil | CoinMarketCap

Doch. Ich meine, dass sie nicht als AirDrop gelten, weil Du aktiv etwas geleistet und zumindest mit Deiner Zeit bezahlt hast.

Ah, okay.

Wenn ich das richtig sehe, muss man sich für dei Airdrops anmelden/einloggen.

Welche Daten haben sie von Dir? Nur eine EMail-Adresse oder auch Namen, Adresse oder sowas?

Und man muss die Ziel-Adresse angeben, wohin die Coins sollen? Oder noch mehr?

Also Name nicht, aber Twitter, FB, YouTube-Handle usw. und Du musst mehrere Seiten liken, Telegram-Gruppe beitreten usw.

Ich weiß nicht, wie es das FA sieht, aber für mich ist das „Arbeit“ und somit kein AirDrop.

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@Essigschmecktsauer

:point_down: This :point_down:

Unser @anon52841224 liegt hier auf der richtigen Spur. Hierzu hat Winheller ein Update zum Entwurf vom BMF gegeben.

[…] Nach Ansicht des BMF können Airdrops als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG angesehen werden. Voraussetzung ist, dass der Investor eine Leistung erbracht hat. Diese kann bereits die Angabe von personenbezogenen Daten sein. Sollte das BMF bei seiner Ansicht bleiben, sind zukünftig alle Finanzämter in Deutschland daran gebunden. Dann droht eine rückwirkende Änderung von Steuerbescheiden […].

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