„Krypto-Gewinne unter 600 € müssen daher nicht angegeben werden – zumindest solange Du den 600 €-Freibetrag nicht in Summe mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften ausschöpfst“
FRAGE: Angenommen ich kaufe für 100€ USDT USDC, dann müsste ich diese ein Jahr halten, damit die Veräußerung derer wiederum Steuerfrei wird, richtig? Angenommen ich kaufe diese nur, um dann einen anderen Token auf eine DEX zu kaufen. Angenommen ich würde Centbeträge Gewinne durch die Veräußerung von USDT machen, dann fallen diese in den 600 Freibetrag, richtig? Das ist ja so, weil ich den Coin USDT unter einem Jahr veräußere, hab ich das richtig verstanden? Falls nicht bitte korrigieren.
Wie verhält sich das jetzt mit dem EURT / EURC, wenn ich identisch wie oben verfahre?
Müssen in beiden fällen, solange die „Gewinne / Veräußerung“ unter 600 Euro betragen keine Angaben in der Steuererklärung gemacht werden?
Ich frag mich halt nur wie ich den Tatsache betrachten soll, wenn ich bei egal welchem Token bei der Veräußerung weder Verluste, noch Gewinne mache und bei einem EURt / EURc sollte dies ja im idealfall so sein, wenn ich diese mit Fiat Euro kaufe.
Oder z.B. einen ETH kaufe und zum identischen cent Betrage wieder verkaufe unter einem Jahr
woran erkenne ich dann ob ich Steuerpflichtig wurde, das ist mir nicht ganz klar.
Null Gewinn = Null Steuer bedeutet doch gleichzeitig, dass keine Angabepflicht besteht. Angenommen das würde stimmen, so müsste man niemals eine Angabe machen, wenn man EURt mit anderen Token Swapen würde. Also es ist natürlich immer besser alles mit einem Tool zu tracken um dem FA alles transparent vorlegen zu können, aber rein theoretisch?
Wie würde man am besten DEX Trades tracken? Bei CEX gibt es ja die Dateien, die man in z.B. CoinTracking laden kann, aber muss man im anderen Fall Screenshots von den Walletadressen auf der Blockchain machen?
Zumindest musst du notieren, zu welchem Zeitpunkt du was in was getradet hast. Es gibt keinen Standard, wie etwas nachzuweisen ist, falls es angefragt wird.