Staking, Finanzamt und steuerfrei verkaufen

Angenommen ich kaufe für 1.000 € exakt 1.000 Coins.
Ich stake nun ein Jahr und habe danach 1.100 Coins. (100 Coins gestakt.)
Das Thema Staking und Finanzamt ist soweit ich das mitbekommen habe noch nicht abschließend geklärt.
Fakt zu sein scheint, dass gestakte Coins erst nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden können.

Verkaufe ich ein Jahr nach dem Kauf der 1.000 Coins diese, geschieht dies steuerfrei.

Was aber, wenn ich nach weiteren drei Monaten - und damit vor Ablauf der 10 Jahre - die 100 gestakten Coins verkaufe?
Wie wollen Steuerbehörden prüfen, ob diese 100 Coins gestakt wurden und nicht ein Teil der ursprünglichen Coins sind?

Ich müsste dem Finanzamt dann ja bei jedem Verkauf gestakter Coins meine gesamte, lebenslange Kaufhistorie all jener Coins mitliefern.
Nur dadurch kann ich nämlich belegen, dass dies gestakte Coins und nicht bereits in der Vergangenheit gekaufte Coins sind.

Bei Vieltradern wird dies zu Transaktionshistrorien mit zehn- bis hundertausenden, vielleicht sogar Millionen Zeilen führen. Die Trader werden doch selbst kaum mehr Überblick haben. Und wie will das eine Finanzbehörde erst prüfen?

Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass gestakte Coins erst nach 10 Jahen steuerfrei verkauft werden können. Die Prüfung scheint mir praktisch unmöglich zu sein.

Was meint ihr?

Nein, wenn du gestaked hast nicht. Die 10 Jahre Haltefrist gilt nicht nur für die neu verdienten Coins sondern für die gesamte Summe.

Dafür gibt es beispielsweise Software mit automatischem Steuerreport

Steuer-FAQ:

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Es gibt im Moment keine 100% korrekten Antworten auf deine Fragen, aber viele Ansätze und Meinungen. Entweder wir warten bis eine eindeutige Regelung vorliegt oder Du musst eine Regelung erzwingen. Erzwingen würde bedeuten Du erstellst eine Jahressteuererklärung nach deiner Auffassung und wenn das FA widerspricht, dann kannst Du dagegen klagen.

Es gibt die Meinung, dass man Staking Erträge bei Eingang des gestakten Wertes versteuern muss. Dagegen spricht, dass der gestakte Wert eher einem produzierten Produkt entspricht und diese nicht bei Erzeugung versteuert werden (Brötchen beim Bäcker, Maschinen beim Maschinenbauer), sondern erst bei Veräußerung. Auch wurde der gestakte Wert nicht mit Geld erschaffen und somit ist es fraglich, ob er überhaut unter den Paragraph 23 Einkommensteuergesetzt fällt. Was dann auch in Frage stellt, ob die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert werden darf.

Und wenn Du zu der Nachweispflicht eine Frage stelltst, die liegt bei dir und wenn Du das nicht eindeutig aufzeigen kannst, dann wird geschätzt und das sicher nicht zu deinen Gunsten.

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Danke für eure Antworten - und die Korrektur.

https://cointracking.info/ nutze ich bereits. Und sehe dort, dass schnell ziemlich viele Transaktionen zusammenkommen. Wer verschiedene Cryptobörsen nutzt, herumtestet, verschiedene Coins kauft und diese dann in Wallets schiebt und zusätzlich staket, hat schnell viele hundert Transaktionen.

Meine Frage zielte eher darauf ab, wie Finanzbehörden Crypto-Steuererklärungen prüfen wollen. Personell ist das doch überhaupt nicht machbar. Insbesondere eben, weil ja sie ja immer die komplette lebenslange Verkaufshistorie prüfen müssen:

  1. Du kaufst 1.000 Coins und stakest diese nicht.
  2. Du kaufst zwei Wochen später weitere 1.000 Coins und stakest diese.
  3. Du kaufst verkaufst ein Jahr später 1000 Coins und gibst an, dass diese von deinem ersten Coin-Kauf stammen. (Den Beleg hast du ja von #1)
  4. Ein weiteres Jahr später verkaufst du weitere 1000 Coins, die zum Staken genutzt wurden. Theoretisch könnte in der Steuererklärung wieder der Beleg von #1 angegeben werden, so dass es den Anschein hat, es wären nicht stakende Coins verkauft worden.

(Betrifft übrigens nicht nur Cryptos, sondern beispielsweise auch Gold bei einem Verkauf unter einem Jahr.)

Um hier Betrug zu verhindern muss das Finanzamt doch zwingend immer die gesamte lebenslange Historie jedes Traders prüfen und auch vorliegen haben? Wie soll das gehen?

Im Zweifelsfall fragen sie bei der Exchange an.

Man braucht nur 1 Mitarbeiter, der eine Software mit Daten füttert.

Nein. Es reicht doch, ab dem Zeitpunkt zu prüfen, den Du angibst.

Wenn Du Coins kaufst und diese zum Staken nutzt, kannst Du eine Transaktion zu einer Wallet (Exchange oder auch privat) nachweisen, denn irgendwo müssen die Coins ja liegen, damit das Staking beginnt.

Gibst Du an, 6 Monate Staking betrieben zu haben, aber die Blockchain zeigt, dass diese Coins nach 3 Monaten aus der Wallet transferiert wurde, kommst Du in Erklärungsnot.

Dasselbe gilt, wenn Du den Reward erhälst. Man kann genau nachvollziehen, wann Du den Reward erhalten hast und was damit passiert ist.

P.S.:
Grundsätzlich ist erst einmal davon auszugehen, dass das FA die Daten nicht prüfen wird.

Sie nimmt die wenigen Zahlen aus Deiner Steuererklärung und geht davon aus, dass das alles stimmt.

Kommt es aber zu Unstimmigkeiten, wird der FA sehr wohl in der Lage sein, die Bewegungen genau zu verfolgen. Vielleicht nicht heute, vielleicht nicht morgen. Aber innerhalb der nächsten 10 Jahre Strafverfolgungsfrist mit 100%iger Sicherheit.