Songbird (Steuerfragen)

Ich habe als Airdrop Songbird Token erhalten. Ich bin nun am Überlegen, wie es sich hier steuerlich verhält. Der Airdrop ist ja wie eine Schenkung zu betrachten. Zu Zeitpunkt der Schenkung war der Wert Null. Daher fällt erstmal keine Steuer auf den Airdrop an.
Weiterhin kann man jetzt am Netzwerk teilnehmen, indem man seine Token zu Signalprovidern delegiert. Dafür erhält man dann wöchentlich Rewards. Diese Rewards müssten dann zum jeweiligen Wert versteuert werden. Sind die Rewards als Abgeltungssteuer (25%) oder mit seinen persönlichen Steuersatz zu versteuern?? Hier bin ich mir nicht sicher.

Wie verhält es sich jetzt, wenn ich die Token verkaufe. Ist der Verkauf steuerfrei. Gilt hier 1 Jahr oder 10 Jahre. Welcher Wert wird überhaupt zur Versteuerung angesetzt. Ich habe die Coins ja nicht gekauft! Könnte es sein, dass der Verkauf stets steuerfrei sein müsste, da ja keine Anschaffung stattgefunden hat. (auch wenn die Coins für Rewards genutzt wurden)

Steuer-FAQ

Die Steuer FAQ habe ich ausführlich studiert. Daher nochmal zur Bestätigung ob meine Annahmen die aktuelle Auffassung wiedergeben.
Airdrop → Schenkung (steuerfrei bis Schenkungsfreibetrag)
Rewards → Abgeltungssteuer oder doch pers. Steuersatz
Verkauf von Airdrop??? → keine Steuer auch unter 1 Jahr keine Steuer.
Coins aus Airdrop zu Rewards genutzt → ich habe keine Ahnung was hier gilt.

Ok, etwas wirr, was Du schreibst, also noch einmal in Kurzform:

Die Airdrop-Coins kannst Du jederzeit steuerfrei verkaufen oder in andere Kryptowährung tauschen.

Nutzt Du die Airdrop Coins als STAKE und erhälst Du dafür einen REWARD

  • unterliegt der STAKE der Spekulationsfrist von 10 Jahren für den steuerfreien Verkauf (bei Verkauf innerhalb von 10 Jahren §23 pers. Steuersatz)
  • ist der REWARD nach §22 bei Erhalt zu versteuern

Das erscheint mir nicht logisch! Für den STAKE gibt es keine Anschaffung (kein Kaufkurs). Welche Werte sollen denn dann zur Gewinnkalkulation herangezogen werden? :thinking: Müsste nicht eigentlich der STAKE steuerfrei bleiben, weil der STAKE ja nicht zur Gewinnerziehlung angeschafft wurde.

Der Reward muss versteuert werden. Nur ist die Frage, ob pauschal 25% oder mit persönlichen Steuersatz?

Das ist dem Finanzamt ziemlich egal, glaube ich. :wink:

Anschaffung: 0 Euro
Veräußerung: x?

Nein? Weshalb hast Du den STAKE denn sonst?

Doch wohl um den REWARD zu bekommen. :thinking:

Ohne STAKE kein REWARD.

Auf Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Kapitalerträgen wird pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer erhoben.

→ Steuerberater:in fragen. :slight_smile:

Weil ich den STAKE nicht angeschaft habe. Ich habe Ihn einfach erhalten (ohne Gegenleistung)

Ja es sind ja eine Art Zinsen, also Abgeltungssteuer.

Aber wenn Du die Coins nur erhalten hast, sind sie auch kein STAKE, sondern einfach nur herumliegende Coins. :thinking: