Ich bin Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH. Aufgrund der Corona-Krise werde ich für das Unternehmen ein Darlehn aufnehmen müssen, für dieses Darlehn ist nun eine Selbstauskunft auszufüllen, die Frage die sich mir nun stellt:
Muss ich unter den Punkten / Investmentvermögen oder / sonstiges Vermögen / Angaben zu meinem privaten Krypto-Werten machen?
Wenn ich das nicht zwingend offen legen muss um es wahrheitsgemäß zu beantworten, würde ich dies natürlich gerne umgehen.
Hat da jemand Erfahrungen wie da die Rechtslage ist?
Danke Dir erst einmal für Deine Antwort, es handelt sich hierbei um einen Sonderdarlehn des Landes.
Um ehrlich zu sein waren die Selbstauskünfte lange nicht nötig gewesen und auf Nachfrage bei meinem Steuerberater (wird nun gewechselt) muss sich da auch erst einmal schlau gemacht werden.
Da ich diesen Antrag gerne vom Tisch haben möchte war es auch nur die Frage nach Erfahrungen. Vielleicht hatte ja jemand eine ähnliche Situation.