Schenkung Krypto --> Haltedauer des Beschenkten

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage hinsichtlich der Haltedauer und der Schenkung.

Es ist mir bekannt, dass der Gewinn nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei ist.
Es ist mir auch bekannt, dass man bei einer Schenkung (unabhängig von Krypto) dies beim Finanzamt angeben muss, und zwar als Schenkender und Beschenkter zzgl. Informationen wie Höhe, etc.

Wie ist das aber nun, wenn man beispielsweise nach 6 Monaten Haltefrist BTC im Wert von 5000 € (gekauft für 2500 €) verschenkt?
Muss die beschenkte Person die erhaltenen BTC 6 Monate und 1 Tag halten, um den Gewinn steuerfrei zu veräußern?

Dies ist ein eher steuerrechtliches Thema, nur ist der von Roman eingeladene Krypto-Rechtsanwalt unter Wasser und hat genug zu tun.

Was sagen die Laien dazu? Besten Dank :slight_smile:

Hey Kazumi :slight_smile:

Sowas kann dir nur dein Steuerberater mit 100%iger Sicherheit sagen. Deswegen kann und DARF ich dir keine Beratung dazu geben.
Hier ist ein AMA mit einem Steuerberater. Hier wird das Thema Spenden und Steuern besprochen. Würde ich so am ehesten mit einer Schenkung vergleichen.

Aber wie gesagt. Keine Beratung! Deine Verantwortung, wie du mit den Informationen umgehst.

Viele Grüße

Hi Julian,

besten Dank für deine Antwort.

Wie in meinem Post erwähnt, hat Herr Freber keine freie Kapazität mehr und es gibt nicht viele Krypto-Steuerberater, daher die Frage an die Community, auch wenn das keine Beratung ist…

Da ich auch kein Steuerberater bin, kann ich mich der Frage auch nur mit Vergleichen nähern. Wenn du z.B. eine Wohnung kaufst und vermietest und diese nach 5 Jahren deiner Tochter schenkst, dann hat sie auch nur noch 5 Jahre bis die Spekulationsfrist abläuft (beim Immos sind es 10 Jahre). Ebenso kann sie die Wohnung nicht mehr über 50 (wie bei Neuerwerb) sondern nur noch über 45 Jahre abschreiben. Mich würde es also wundern, wenn es Kryptos anders wäre.

Falls es sich um eine größere Summe handelt, würde ich mich auf jeden Fall noch einmal mit einem Steuerberater absprechen.

Du könntest mal versuchen Matthias Steger zu kontaktieren. Er gibt auch Seminare zum Thema Krypto für Steuerberater. Falls er keine Zeit hat, kennt er auf jeden Fall jemanden, der sich deiner Sache annehmen kann.

Edit: Letztendlich geht es auch gar nicht um die Frage Krypto, sondern um private Veräußerungsgeschäfte für die ja die 1-jahres Frist gilt. Vielleicht findest du unter diesem Stichwort mehr Informationen im Internet bzw. bei jedem Wald- und Wiesen Steuerberater. Im Zweifel tut es auch eine unverbindliche Auskunft via Telefon bei deinem örtlichen Finanzamt.

Laut Prof. Dr. Christoph Juhn (Steuerberater) wird der Zeitlauf übernommen (Quelle ab 19:37)

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Genau, kann mich meinen Vorgänger anschließen. Das nennt sich Fußstapfentheorie.