Sats Kleinanzeigen

Hast ne PN :wink:

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Wie regelt ihr das mit den Steuern?
Wenn man etwas mit Sats kauft, hat man eine steuerpflichtige Transaktion durchgeführt, wo man nach FIFO dem Finanzamt kleinstteilig alles dokumentieren muss.

Da lohnt doch gar nicht mit Bitcoin zu zahlen.

Habt ihr da gute Software für, womit man das entsprechend für das Finanzamt aufbereiten kann?

Theoretisch sind auch deine Verkäufe bei Ebay und co steuerpflichtig.
Ebenso deine Einnahmen bei PayBack, Deutschlandcard etc. und bei Umfragen Spielen, Referrel…
Aber in den meidten Fällen liegst du unter der Freigrenze.

Quatsch. Solang es ein privater Verkauf ist, ist da gar nichts steuerpflichtig.

Das Geld was man über diverse Cashbackportale bekommt, ist mMn auch nicht steuerbar. Hast du eine Quelle dazu?

Du solltest im besten Fall bei Käufen Sats benutzen, die du schon ein Jahr lang gehalten hast. Die Ausgaben alle dokumentieren. In der Steuer muss man das nicht angeben.
Wenn du jedoch mit Sats bezahlst, die du kein Jahr lang gehalten hast, musst du bei Kursgewinn diese natürlich versteuern…

Cointracking kann das gut dokumentieren!

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Alle Referal Einnahmen, Produkttests, Umfragen etc. zählen zu Einkünften aus sonstigen Leistungen bis 256€/a steuerfrei, bei überschreiten die gesamtsumme zu versteuern.

Steuererklärung | Sonstige Einkünfte.

Ja bei Payback und co wird es ggf. als nicht zu versteuernder Rabatt angesehen.

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Ab 2000€ Umsatz unterstellt das FA Selbstständigkeit. Diesen Monat müssen Ebay und co. alle Transaktionen des Vorjahres von Nutzern mit über 2k € an das FA melden.

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Wer sagt denn das?! Quelle bitte.

Ja das stimmt. Und oder wenn man mehr als 30 Abwicklungen an einer Plattform hatte.

Dennoch müssen nicht gleich Steuern gezahlt werden, wenn man über diese Grenzen kommt. Das Finanzamt hat diese Daten neuerdings aber automatisch. Und kann hierüber eventuell gewerbliche Verkäufe unterstellen. Hierfür reichen aber diese zwei Faktoren nicht aus!

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Natürlich sind private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig. Es gibt zwar Grenzen und Ausnahmen, aber prinzipiell unterliegt das der Steuerpflicht.

https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2020/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/8-Die-einzelnen-Einkunftsarten/g-Sonstige-Einkuenfte/Paragraf-23/inhalt.html

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Dann habe ich mich wohl etwas ungenau ausgedrückt und interpretiere bei „Verkäufe bei eBay“ ein normales eBayer-Verhalten: man verkauft gebrauchte Sachen, die man selbst nicht mehr brauch und die vor über einem Jahr gekauft wurden und natürlich sowieso weniger Euros bringen, wie beim Kauf bezahlt…

Solange das Finanzamt die Auffassung dessen was normal ist teilt, gibt es kein Problem.

Bin zwar kein Jurist aber dafür gibt es Präzedenzfälle ab wann eine Gewerblichkeit unterstellt werden kann…

Schade… hab meinen Artikel zwar nicht los bekommen, aber er hatte dort wenigstens 70 views :smiley:

Die Idee war jedenfalls da. :chart_with_upwards_trend::fire::muscle:t4:

Sehr schade. Plebbin ist nicht der erste Bitcoin-Marktplatz, der schließt.

Youtube Video wurde auch zensiert