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In Deutschland wird Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abgabenordnung (AO) bestraft. Die Strafe hängt von der Höhe der hinterzogenen Steuer ab, wobei auch geringe Beträge strafbar sind. Für eine Steuerhinterziehung von 500 €, die vor 8 Jahren begangen wurde, sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Höhe der Strafe: Bei einer hinterzogenen Steuer von 500 € handelt es sich um einen sehr geringen Betrag. Laut gängiger Praxis und Strafmaßtabellen wird bei Hinterziehungsbeträgen bis 1.000 € in der Regel keine Geldstrafe verhängt, sondern das Verfahren gegen Auflagen eingestellt, z. B. durch Zahlung einer Geldbuße. Diese Auflage könnte in der Größenordnung von einigen hundert Euro liegen, abhängig von den Umständen. Eine Freiheitsstrafe ist bei so geringen Beträgen äußerst unwahrscheinlich.

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  1. Verjährung: Die Strafverfolgungsverjährung für einfache Steuerhinterziehung beträgt in der Regel 5 Jahre (§ 78 StGB i.V.m. § 370 AO). Da die Tat vor 8 Jahren begangen wurde, ist die Strafverfolgung vermutlich verjährt, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die die Verjährung unterbrochen oder verlängert haben (z. B. Ermittlungen oder eine Selbstanzeige). Die Festsetzungsverjährung für Steuerforderungen beträgt ebenfalls 5 Jahre, kann aber bei vorsätzlicher Hinterziehung auf 10 Jahre verlängert sein (§ 169 AO

  2. Vorsatz oder Fahrlässigkeit: Entscheidend ist, ob die Nichtangabe der 500 € vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte. Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung greift § 370 AO, bei fahrlässiger (leichtfertiger) Steuerverkürzung § 378 AO, was eine Ordnungswidrigkeit darst Geldbußen bis zu 50.000 € führen kann. Bei einem Betrag von 500 € würde eine fahrlässige Tat wahrscheinlich nur eine geringe Geldbuße nach sich ziehen

Bei der Aussicht auf so eine geringe Strafe würde ich mir sicherlich nicht so ein riesen Kopf machen.

Ich hab mal den Fidor Treuhänder angeschrieben. Die nehmen 10€ für jeden Kontoauszug, nur der letzte ist kostenlos und ich war da von 2015-2023.

Die Strafe die du bekommen wirst ist wesentlich Höher, kann sogar eine Bewährungshaftstrafe werden wenn dort ein Beamter hohe Zahlen schätzt.

Deswegen sage ich ja, erstmal mit dem Beamten sprechen was er denkt.
Er muss ja eigentlich nichts schätzen, denn er hat ja die Zahlen von der Börse. Spekulierung bringt da nichts man macht sich nur heiß. Gleich von Beginn die eigenen Unterlagen einzureichen kann auch ein Nachteil sein, wenn du zusätzliche Steuerschuld beweist.

Im Falle einer Steuerhinterziehung ist Selbstanzeige angesagt, bevor sie als solche vom FA aufgedeckt wird, dann ist es zu spät.

es ist zu spät, denn die Steuer und Fahndung ist ja schon dran.
Schadensbegrenzung.
Beginne also mit den Daten von bitcoin-de

Ich unterstelle mal, du hast nur fidor/bitcoin-de gehandelt, also könnte das reichen, da ja nach fidor / bitcoin-de gefragt war

nein, ich war auch bei Kraken und verschiedenen anderen Börsen, aber ich habe mit Traden praktisch kein Geld verdient und ich hatte jedes Jahr den kompletten Grundfreibetrag für Steuern offen. Ich habe nicht einen Euro hinterzogen, auch wenn es nicht korrekt angegeben wurde. Lückenlos nachweisen kann ich es sowieso nicht, da die Coins auch auf Softwarewallets waren und was weiß ich wo überall.

Du stehst vor ernsten Problemen.

Nun mach ihn nicht verrückt. Das FA wird mit einer Unterstellung eines Gewinns um die Ecke kommen. Wenn überhaupt.

Wenn er ein ernstes Problen hättet, hätte die Steuerfahndung längst die Wohnung durchsucht.

Das FA kann auch nicht einfach behaupten, du hast x Gewinn gemacht. Sie werden alle Kontobewegungen deines Bankkontos anschauen. Ist da nichts als Gewinn reingekommen, ist halt nichts.

Es wurde ebenso offensichtlich kein Verfahren eröffnet. Alles gut.

Die Sache mal einem Fachanwalt für Steuerstrafrecht erklären. Das kostet ein bisschen Geld, dann bist du schlauer.

Bisher hört sich das danach an, als ob ein böser Brief eines Anwalts an die Behörde ausreicht.

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Das sieht eher nach „Unbedarftheit“ aus, wenn ich das so nennen darf. Auch wenn Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, sitzen in aller Regel jedoch auch Menschen beim FA, mit denen man reden kann. Wenn Du einen guten Draht zu dem Finanzbeamten hast/bekommst, wird sich das in aller Regel klären lassen - und wenn Du bisher nie auffällig im steuerrechtlichen Sinne warst. Zeig Deinen Goodwill, in dem Du alle verfügbaren Unterlagen (und die, an die Du über Fidor kommen kannst), mitnimmst, den Rest stellst Du genau so dar, wie Du es hier tust. Wenn das alles ehrlich und authentisch ist, wird das schon. :) Das sind Menschen und nur, wenn er die Intuition bekommen sollte, dass Du mit irgend etwas hinter dem Berg hältst, dann wird er misstrauisch werden. Vor Dir selbst weißt Du ja genau, was Du getan/nicht getan hast. Wenn Du Dir nichts vorzuwerfen hast und einfach nur besorgt bist: Das wird schon!

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wie ich weiter oben schon geschrieben habe, Lücken plausibel bzw glaubhaft schließen. Die Unterlagen, die einfach zu erhalten sind beschaffen. Das mit den 10€ pro Auszug im 2. Schritt.
übrigens, Eigenbelege sind zulässig, so lange da nicht uberwiegend solche sind.

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ich glaube, du verzettelst dich gerade.
Du schreibst oben

  • . Der größte Gewinn ist geschätzt 1500€ auf bitcoin.de. Genau kann ich es nicht mehr nachvollziehen und als Konto haben sie das Fidor-Konto angegeben, was ich damals hatte. Die Fidor Bank gibt es ja schon lange nicht mehr und ich habe keine Auszüge oder so.

also konzentriere dich darauf, mehr ist nicht gefragt. hol die daten von bitcoin.de

@Necrome379 hast du ein Update für uns? Was ist daraus geworden? Bei uns gibt es auch gerade sehr viele Anfragen zu dem Thema.

Bitcoin.de hat noch einen zweiten Datensatz herausgegeben, dieses mal mit Daten 2015 bis 2022 und nicht wie bisher nur bis 2017. Die haben sich also auch noch die Daten vom nächsten Bull-Run mitgeben lassen.