Regulierung Bitcoin & Altcoins

Was wird denn da ge- oder verkauft? Eine Sache? Ein Recht auf irgendwas? Bei Cryptos handelt es sich rechtlich derzeit weder um das eine, noch um das andere; Es ist noch rechtlich zu klären, ob es sich überhaupt um ein „anderes Wirtschaftsgut“ gem. §23 EStG handelt. Deshalb Steuern auf Cryptogewinne immer vorbehaltlich zahlen! Und wenn Finanzämter hier eine Steuerpflicht sehen, müssen sie auch Verluste anrechnen.

Immaterielle Wirtschaftsgüter.

Nein, ist es nicht. Kryptowährungen sind nach aktueller Einschätzung „immaterielle Wirtschaftsgüter“.

Ob Anwälte, Steuerberater und andere aktuell dagegen vorgehen und dies eventuell dazu führen wird, dass in naher oder ferner Zukunft diese Klassifizierung geändert wird, steht auf einem anderen Blatt.

Genau. Aber: Bezahlen und nicht verheimlichen. Ganz wichtig. :slight_smile:

Das machen sie auch. Steht ausser Frage…

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Gegen erhöhte Sorgfaltspflicht beim Transfer auf digitale Geldbörsen habe ich absolut nichts einzuwenden. Versteuerung, falls Haltefrist unterschirtten bleibt bestehen. „…Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen von NFTs…“ Ist doch alles gut. :slight_smile:

Ja, aber interessant ist, dass erstmals von „offizieller“ Seite eine regulatorische Qualifikation erfolgt. Wenn NFTs, je nach Ausgestsltung, heute schon als Vermögensanlagen und damit Finanzinstrumente qualifizieren, bedeutet dies, dass z.B. Plattformen, die diese anbieten, etwa unter den Tatbestand der Anlagevermittlung fallen könnten. Emittenten von Vermögensanlagen sind zudem bei einem öffentlichen Angebot verpflichtet, einen von der BaFin genehmigten Prospekt zu veröffentlichen!

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Für mich als Privatperson wäre das Resultat eine etwas höhere „Grundgebühr“ auf der Handelsplattform bedeuten, oder? Stellt sich mir nur noch die Frage, wie verfahren wird, wenn diese nicht in Deutschland sitzt.