Moin Plebs,
ich habe mich die letzten Tage etwas mit dem Referentenentwurf beschäftigt und sehe das größte Problem weniger in der Steuer selbst, sondern in der sauberen Trennung von Alt- und Neubeständen. Mir fehlen in den bisherigen Contents dazu wirkliche Lösungsansätze. Also man kann über den Regen schimpfen, aber auch einfach den Schirm aufspannen, passende Kleidung anziehen oder dahin gehen, wo das Wetter scheinbar schöner ist ;-)
Ein Punkt vorweg: Im aktuellen Blocktrainer-Video mit der Überschrift „Was steht im Entwurf?“ wurde sinngemäß gesagt und länger ausgeführt, dass bestehende Aktienverluste künftig mit Bitcoin-Gewinnen (und umgekehrt) verrechnet werden könnten. Nach meinem Verständnis ist das nicht richtig. Aktienverluste dürfen weiterhin nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Umgekehrt könnten Bitcoin-Verluste wohl grundsätzlich mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, also zum Beispiel mit Gewinnen aus Derivaten, Anleihen, Fonds oder auch Aktien.
Spannender finde ich aber die Wallet-Thematik. Wenn vor 2027 gekaufte Bitcoin steuerlicher Altbestand bleiben und Käufe ab 2027 anders behandelt werden, wäre für mich die logischste Lösung eine komplette technische Trennung. Bei einer BitBox könnte man z. B. mit denselben 24 Wörtern und zwei unterschiedlichen Passphrases zwei komplett getrennte Wallets erzeugen: eine nur für Altbestand und eine ausschließlich für Käufe ab 2027. Nach meinem Verständnis müsste das auch steuerlich als klare Trennung funktionieren, da das BMF die Steuerthematik ohnehin walletbezogen betrachtet. Eine Vermischung aus Alt- und Neubestand würde so grundsätzlich vermieden. Gegenüber dem Finanzamt könnte dann klar dargelegt werden, welche Bestände aus welcher Zeit stammen.
Damit würde man meines Erachtens auch dem Problem entgegenwirken, dass bei fehlendem bzw. nicht anerkanntem Nachweis nach dem Entwurf zunächst 50 % des Veräußerungserlöses als Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug angesetzt werden können. Wer also Bitcoin im Wert von 20.000 Euro verkauft und die Anschaffungskosten nicht nachweisen kann, hätte zunächst 10.000 Euro als steuerliche Bemessungsgrundlage, auf die Kapitalertragsteuer einbehalten würde. Gerade bei größeren Altbeständen wäre eine solche klare Wallet-Trennung daher aus meiner Sicht besonders wichtig.
Noch schwieriger wird es aus meiner Sicht bei Lightning. Wer Bitcoin tatsächlich nutzt und damit Kaffee, Hotel, Restaurant usw. bezahlt, müsste bei Neubestand theoretisch ständig Anschaffungskosten und Gewinne einzelner Zahlungen nachvollziehen. Bei jahrelang genutzten Lightning-Wallets halte ich das praktisch für kaum sauber dokumentierbar (Freibetrag iHv. 1.000 Euro hin oder her). Genau in der Dokumentationspflicht der Bitcoin-Investoren und Nutzer sehe ich momentan eine der größten Schwächen des Entwurfs.
Mich würde interessieren, wie Dr. Heuel bzw. andere das sehen.