Referentenentwurf zur Abschaffung der Bitcoin-Haltefrist

Moin Plebs,

ich habe mich die letzten Tage etwas mit dem Referentenentwurf beschäftigt und sehe das größte Problem weniger in der Steuer selbst, sondern in der sauberen Trennung von Alt- und Neubeständen. Mir fehlen in den bisherigen Contents dazu wirkliche Lösungsansätze. Also man kann über den Regen schimpfen, aber auch einfach den Schirm aufspannen, passende Kleidung anziehen oder dahin gehen, wo das Wetter scheinbar schöner ist ;-)

Ein Punkt vorweg: Im aktuellen Blocktrainer-Video mit der Überschrift „Was steht im Entwurf?“ wurde sinngemäß gesagt und länger ausgeführt, dass bestehende Aktienverluste künftig mit Bitcoin-Gewinnen (und umgekehrt) verrechnet werden könnten. Nach meinem Verständnis ist das nicht richtig. Aktienverluste dürfen weiterhin nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Umgekehrt könnten Bitcoin-Verluste wohl grundsätzlich mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, also zum Beispiel mit Gewinnen aus Derivaten, Anleihen, Fonds oder auch Aktien.

Spannender finde ich aber die Wallet-Thematik. Wenn vor 2027 gekaufte Bitcoin steuerlicher Altbestand bleiben und Käufe ab 2027 anders behandelt werden, wäre für mich die logischste Lösung eine komplette technische Trennung. Bei einer BitBox könnte man z. B. mit denselben 24 Wörtern und zwei unterschiedlichen Passphrases zwei komplett getrennte Wallets erzeugen: eine nur für Altbestand und eine ausschließlich für Käufe ab 2027. Nach meinem Verständnis müsste das auch steuerlich als klare Trennung funktionieren, da das BMF die Steuerthematik ohnehin walletbezogen betrachtet. Eine Vermischung aus Alt- und Neubestand würde so grundsätzlich vermieden. Gegenüber dem Finanzamt könnte dann klar dargelegt werden, welche Bestände aus welcher Zeit stammen.

Damit würde man meines Erachtens auch dem Problem entgegenwirken, dass bei fehlendem bzw. nicht anerkanntem Nachweis nach dem Entwurf zunächst 50 % des Veräußerungserlöses als Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug angesetzt werden können. Wer also Bitcoin im Wert von 20.000 Euro verkauft und die Anschaffungskosten nicht nachweisen kann, hätte zunächst 10.000 Euro als steuerliche Bemessungsgrundlage, auf die Kapitalertragsteuer einbehalten würde. Gerade bei größeren Altbeständen wäre eine solche klare Wallet-Trennung daher aus meiner Sicht besonders wichtig.

Noch schwieriger wird es aus meiner Sicht bei Lightning. Wer Bitcoin tatsächlich nutzt und damit Kaffee, Hotel, Restaurant usw. bezahlt, müsste bei Neubestand theoretisch ständig Anschaffungskosten und Gewinne einzelner Zahlungen nachvollziehen. Bei jahrelang genutzten Lightning-Wallets halte ich das praktisch für kaum sauber dokumentierbar (Freibetrag iHv. 1.000 Euro hin oder her). Genau in der Dokumentationspflicht der Bitcoin-Investoren und Nutzer sehe ich momentan eine der größten Schwächen des Entwurfs.

Mich würde interessieren, wie Dr. Heuel bzw. andere das sehen.

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Das ist egal. Wenn Coins zusammen in einer Wallet sind, gilt das FIFO Prinzip. Sprich es werden sowieso immer die ältesten Coins einer jeden Wallet bewegt! Dafür ist das FIFO Prinzip da, eben um eine Unterscheidung zwischen Coins herzustellen, wenn man sonst nicht nach Wallet unterscheiden kann.

FIFO ist natürlich richtig, aber genau diese laufende FIFO-Zuordnung möchte ich durch die Trennung vermeiden. FIFO ist zudem eine steuerliche Verbrauchsfolge und bedeutet technisch nicht, dass tatsächlich immer die ältesten UTXOs bewegt werden. Wenn Alt- und Neubestand in einer Wallet liegen, muss ich weiterhin die jeweiligen Anschaffungszeitpunkte dokumentieren, damit FIFO überhaupt sauber angewendet werden kann. Bei zwei getrennten Wallets ist dagegen von vornherein eindeutig: Wallet A = Altbestand, Wallet B = Neubestand. Genau darum geht es mir.

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Falls die magische Grenze der 1.1.2027 werden sollte, werden alle Sats dich davor habe auf eine Wallet transferiert die ich mit der Bitbox signieren( oder wie der Volksmund es nennt auf die Bitbox) die sats ab 1.1.2027 kommen „auf“ eine andere Wallet.

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Ja, genau das ist auch mein Gedanke: Altbestand in Wallet A, Neubestand ab 1.1.2027 in Wallet B. Auf einer BitBox lassen sich ganz einfach über unterschiedliche Passphrases mehrere voneinander getrennte Wallets nutzen. Eine zweite Hardware ist dafür ja nicht zwingend notwendig. So bleibt die Trennung technisch sauber und steuerlich gut nachvollziehbar. Hoffen wir mal, dass uns dieser shit erspart bleibt und alles inklusive Klingelbeil am Ende komplett in die Tonne kommt, wo es auch hingehört. ;-)

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das Klingbeil?:joy:

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Hi Leute,

Eine Frage, die ich mir im Zusammenhang mit dem Entwurf stelle:

Wird in ihm klar, was „erworbene“ Bitcoin sind?

Nach bisherigem Steuer-Regime werden (meine ich) verschenkte und vererbte Werte (abgesehen von eventuell anfallenden Schenkungs- oder Erbschaftssteuer) steuerlich so behandelt, wie vor der Übertragung an beschenkte oder Hinterbliebene. Müssen also auch für unsere Nachkommen steuerfrei sein, wenn sie von mir vor Ende 26 gekauft wurden.

Ich habe ein wenig Sorgen, dass dieses Gesetz das allerdings ändert und zum Beispiel 2050 geerbte Bitcoin DANACH nicht mehr steuerfrei veräußert werden können. Frage mich, ob es sinnvoll ist, vor Ende des Jahres an Frau und Kinder zu verteilen.

Was meint ihr?

Und steht der Text zur Verfügung?

gleiche es doch mit den Freibeträgen bei der Erbschafts-/Schenkungssteuer ab und den 10-Jahresregeln.

Ansonsten bisher gilt die Fußstapfentheorie, was bedeutet, der Erbe/Beschenkte tritt in die bestehenden Rechte/Regeln ein.

Was die Rückwirkung betrifft, ist ohnehin offen.