Wenn man virtuelle Werte, die nicht auf von Institutionen generierten Werten basieren, aus, oder in das von der EZB generierte Zahlungsmittel transferiert, entsteht hierdurch ein rechtlicher Regulierungsanspruch der EU.
Die Regulierung von virtuellen Werten die direkt in andere virtuelle Werte transferiert werden, unterliegt den Generatoren dieser Werte.
Rechtlich bewegen wir uns hier eher im Seerecht.
Es wurde gegründet um auf hoher See einen souveränitätsfreien Raum aber keinen rechtsfreien Raum zu schaffen. Damit kein einzelner Staat auf internationalen Gewässern einen Herrschaftsanspruch stellt und räumliche Territorien für sich beansprucht.
Momentan ist es Wettbewerbswidrig, so als ob die Atom-Lobby versuchen würde ein Gesetzt zu verabschieden, das den Markt für erneuerbare Energien regulieren soll.
Ein Zusammenschluss der virtuelle Werte Generatoren zu einer Internationalen Krypto Behörde wäre denkbar, selbstverständlich nur, wenn diese auf einer dezentralen Blockchain läuft.
Das wäre schön, allerdings interessiert das die EU nicht.
Sie kann ihre Gesetze machen und in der EU durchsetzen.
Ferner kann sie durch Erpessung (Stichwort dann darfst du eben keinen Fuß mehr in die EU setzen oder wir nehmen dir alles weg, was du in der EU so an Vermögen hast) dich zur Einhaltung ihrer Spielregeln zwingen, solange du in diesen Belangen erpressbar bist (was fast alle Leute mit Familie, Geld, generell Leben innerhalb der EU sein werden).
Das das in der Praxis auch so gemacht wird sieht man an den 5% des weltw. Jahresumsatz-Strafen, die auch Unternehmen die nicht in in der EU Sitzen an bspw. das EU-Datenschutzrecht sich zu halten zwingen oder alle EU-User aussperren.
Gesetze machen kann sie wie sie will, die Durchsetzung ist dann ein ganz anderes Thema.
Beispiel:
Das EU Gesetzt zur Verteilung von Flüchtlingen wurde von einigen Ländern nicht befolgt.
Das EU Gesetzt zur Feinstaub reduzierung wurde von Deutschland nicht befolgt.
Das EU Gesetzt zur Staatsverschuldung wurde von Deutschland nicht befolgt, usw.
Und der Schäferhund der Bitcoin auf einem USB Stick erschnüffeln kann, muss erst noch geklont werden.
Ja bei Straftätern z.B. oder hast du da ein konkretes Beispiel ?
Meinst du damit die Mindestbesteuerung für international tätige Konzerne?
Das ist kein Gesetz bzw. es ist ein supranationaler Vertrag, welchen Bürger nicht befolgen, sondern nur die Mitgliedsstaaten.
Oh das wird sehr wohl durchgesetzt, schau dir die Fahrverbotsurteile in diversen Städten an
Hast du hier Details? Und selbst wenn, es handelt sich auch nicht um ein Gesetz für Bürger. In supranationalen Gebilden wie der EU ist rechtlich bindend nicht gleich rechtlich bindend wie ein Gesetz für Bürger.
Das ist jetzt nur ein Beispiel aber angenommen du hälst dich nicht an die EU-Kryptoregeln dann kannst du dich ja ggf der Geldwäsche strafbar machen und wirst dafür dann eingeknackt.
Nein, ich rede von Strafen, wie es bspw. die DSGVO vorsieht.
Politiker & Beamte, die ausführenden Gesetzes-Organe eines Staates sind gleichfalls Staatsbürger.
Aber erst nach Jahren.
Aus 2018: „Wegen der zu hohen Belastung durch Feinstaub und Stickoxide … hatte die EU-Kommission bereits im Juni 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Weil bisher nichts Entscheidendes … geschah, droht die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.“
Aus 2010: „Gerade drei Jahre lang hat Deutschland die EU-Defizitgrenze bei der Staatsverschuldung eingehalten, doch 2009 hat die größte Volkswirtschaft Europas ihre Schuldenmacherei wieder überzogen.“
Meinst du damit den unhosted Wallet Gesetzes-Entwurf?
darum geht es aber nicht. Kein Beamter muss persönlich um sein Häusle fürchten, wenn DE bspw ein EU-Vertragsverletzungsverfahren bekommt.
Ja sorry was ist denn das jetzt bitte für eine Diskussionsgrundlage? Wo kein Kläger da kein Richter. Und vor der DUH ist halt niemand auf die Idee gekommen.
Ich bin mit den Details von vor 14 Jahren nicht betraut. Und selbst wenn das stimmt, es ist immer noch wie alle deine Beispiele: Whataboutism.
Ich habe hier die Rechtsgrundlage von Regulierungen im Krypobereich in Frage gestellt.
Und habe 3 belegbare Beispiele genannt, in denen selbst die Umsetzung von bereits beschlossene EU Regulierungen gar nicht, nur ungenügend oder erst verspätet auf Nachdruck funktioniert hat.
Obwohl diese Regulierungen, wie du sagst für Staaten und nicht für Bürger sind, wirken sie sich selbstverständlich auf die in den Staaten lebenden Bürger aus.
Du selbst bringst hier das DSGVO als Beispiel, dessen Umsetzungsumfang den Staaten allerdings im Einzelnen freigestellt ist.
Als Diskussionsgrundlage bringst du hier diverse fiktive Negativszenarien, ohne diese zu belegen.
Ich frage hier nach der Grundlage des Eierlegens, du stellst den nicht geschlüpften Küken, aus den nicht gelegten Eiern bereits eine negative Zukunft in Aussicht.
ich halte bspw. auch das unhosted-Wallet-Verbot für verfassungswidrig. Gewisse Geldwäscheregeln sind jedoch ohne Frage verfassungsgemäß, und diese müssen auch zu „Krypto-Regeulierung“ gezählt werden.
Ohne Frage ist dies der Fall. Aber kein Bürger muss sich an dieses Primärrecht halten, bspw. Schadstoffgrenzen in Innenstädten. Er muss sich aber an die daraus resultierenden Vorschriften (bspw. Fahrverbote) halten, die allerdings ihren Ursprung nicht in der Gesetzgebung haben und auch gar nicht mal erwähnt sein müssen.
Das ist nicht korrekt. Die DSGVO ist eine Verordnung, also in allen Mitgliedsstaaten im Wortlaut de jure bindend. Und ohne Frage wird die DSGVO auch durchgesetzt.
Das in Irland hier erhebliche Defizite bestehen ist Gegenstand diverser Klagen, bleibt also nicht folgenlos.
Was sich hingegen in einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich auswirken kann sind Richtlinien, wie bspw. die berühmte Urheberrechtsreform mit Artikel 13. Diese erhält ihre Gesetzeskraft durch die Umsetzungen im nationalen Recht, diese sind ggf. leicht abweichend.
verstehe ich nicht.
Worauf beziehst du dich? Auf existierende, kommende oder alle EU-Regularien bzgl. „Krypto“
Mit „Umsetzungsumfang“ müssen dann anscheinend die Vielzahl von Öffnungsklauseln gemeint worden sein die den Mitgliedstaaten Rechtsetzungsbefugnisse einräumen.
Absolut.
Auf alle, sobald Fiat Währung ins Spiel kommt hat die EU Mitspracherecht, bei Krypto zu Krypto, nicht, hier würden solche Regelungen den dezentralen Charakter aushebeln.
Konsequenter weise müsste man dann z.B. auch jeden Tausch von Wertgegenständen in Online-Spielen und analoge Brieftaschen personalisiert protokollieren.
Gleichsame Transparenz wäre dann natürlich auch von den regulierenden Parteien und deren Abgeordneten, in Bezug auf Spenden und Nebeneinkünfte zu fordern.
Ein intransparentes Währungs-System, das unter anderem Wirecard möglich gemacht hat, möchte die transparente Blockchain-Währung regulieren.
Ein Zusammenschluss der virtuelle Werte Generatoren zu einer Internationalen Krypto Behörde wäre denkbar, selbstverständlich nur, wenn diese auf einer dezentralen Blockchain läuft
Das ist es. Du hast die Quadratur des Kreises gefunden.
Niemand räumt den Mitgliedsstaaten Rechtsetzungsbefugnisse ein. Die Mitgliesstaaten sind souverän und geben der EU teile ihrer Gesetzgebungskompetenz ab, nicht andersrum.
Ja ist doch unbestritten dass weder die EU noch sonst irgendeine Regierung (oder alle Zusammen) Bitcoin stoppen können. Aber darum gehts nicht.
muss man ja ab einem gewissen Wert auch.
das ist nochmal ein ganz anderes Fass
ja natürlich ist das lächerlich aber darüber zu lachen macht es nicht besser
Ich frage mich so wieso, warum eine NGO, ein Wirtschaftsverbund wie die EU sich hier anmaßt, Gesetze zu verabschieden.
Was diese rechtlich machen dürfen, wären für mein Rechtsempfinden, Richtlinien zu beschließen, nicht mehr, nicht weniger. Gesetze werden von souveränen National-Staaten erlassen, auf Grundlage einer vom Volke erlassenen Verfassung.
„Die DSGVO hingegen ist in den Mitgliedstaaten als Verordnung unmittelbar anwendbar und hat Anwendungsvorrang vor mitgliedstaatlichem Recht (vgl. Art. 288 Abs. 2 AEUV)…Die DSGVO sieht allerdings eine Vielzahl von Öffnungsklauseln vor, die den Mitgliedstaaten Rechtsetzungsbefugnisse einräumen.“ https://www.srd-rechtsanwaelte.de/blog/datenschutzgrundverordnung-eu-mitgliedslaender/
Es geht um den Rechtsdruck auf den einzelnen Krypto Verwalter bzw. Besitzer.
Ja, beim Verkauf auf einem Onlinemarktplatz z.B. wäre es ein Veräußerungsgewinn, aber in Online-Games selbst, hast du da ein Beispiel?
Finde ich auch, allerdings haben die National-Staaten der EU auch gewisse Handlungsbefugnisse (ab)gegeben. Und das Zitat von Horst Seehofer nicht zu vergessen: Diejenigen, die gewählt wurden haben nicht zu entscheiden, und diejenigen, die entscheiden wurden nicht gewählt."
„Der Vertrag über die Funktionsweise der Europäischen Union sieht daher vor, dass unter gewissen Voraussetzungen auch die Europäische Kommission gesetzgeberisch tätig werden kann. Damit dem Demokratieprinzip Rechnung getragen wird, muss der Gesetzgeber der Europäischen Kommission diese Befugnisse in einem Rechtsakt übertragen und dabei besondere detaillierte Vorgaben beachten. So darf es sich z. B. nur um „nicht wesentliche Vorschriften“ handeln, die die Kommission später alleine erlassen darf.“ https://stiftung-umweltenergierecht.de/e-letter/e-letter-oktober-2017/neue-rechtsetzungsbefugnisse-fuer-die-europaeische-kommission/
Aber das nicht jeder Staat alles so umsetzt, haben wir ja schon gesehen.
„Europäischen Kommission, Kommissare…“
Das riecht alles so nach Kommunismus, Unterdrückung und Unterwerfung. Nichts mit Demokratie! Nichts wie raus da, aus diesen Menschenfeindlichen Haufen von selbstgefälligen „Verein“ der EU! Großbritannien hat gezeigt, daß es geht.